Anhörung zu „Gute Schule 2020“: Echtes Geld sofort statt Schuldenprogramme bis 2041

Zur heutigen Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, André Kuper:

„Die Notwendigkeit der Investition in Schulen und Bildung steht völlig außer Frage. Die Experten in der heutigen Sachverständigenanhörung äußerten jedoch deutliche Kritik an dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“. Insbesondere die Finanzierungssystematik wurde vor dem Hintergrund der Schuldenbremse in Frage gestellt.

Bei diesem Programm können die Kommunen Investitionen im Schulbereich vornehmen, die über einen vom Land zurückbezahlten Kredit der jeweiligen Kommune finanziert werden. Die Sachverständigen bezeichneten diese Art der Finanzierung als „Schattenhaushalt“, mit dem das Land die Schuldenbremse zu umgehen versuche. Letztlich werde sich hierdurch die Verschuldung der Kommunen um 2 Milliarden Euro erhöhen, mit drohenden Erschwernissen der künftigen Kreditfinanzierung. Gleichzeitig gehe die Transparenz über die Schuldenlast des Landes verloren, weil diese Kreditaufnahme nicht im Landeshaushalt zu finden sei.

Außerdem wurde in vielen Stellungnahmen zum Programm deutlich, dass dieses kreditfinanzierte Investitionsprogramm keineswegs der Königsweg ist, um die Kommunen bei Investitionen in die Schulinfrastruktur zu unterstützen. Statt einem kurzfristigen schuldenfinanzierten Förderprogramm wünschen sich die Kommunen eine dauerhafte und dynamisierte Stärkung der Investitionsmöglichkeiten in Form einer allgemeinen Investitionspauschale. Echtes Geld statt Schuldenprogramme bis 2041. Das ist auch der Weg, den die CDU gehen würde.“