André Kuper: „Anhörung darf für Rot-Grün nicht zur Alibi-Veranstaltung verkommen“

Die CDU-Landtagsfraktion fordert die rot-grüne Landesregierung auf, die Anhörung am 15. Oktober zum Kommunal-Soli ernst zu nehmen. „Bei den Gesetzentwürfen zur schulischen Inklusion und zur Beamtenbesoldung haben SPD und Grüne die Expertenmeinungen vollkommen außer Acht gelassen.

Stattdessen wollen sie mit dem Kopf durch die Wand. Das darf sich nicht wiederholen. Die Anhörung darf für Rot-Grün nicht zur Alibi-Veranstaltung verkommen“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper.

Bereits bei der Verabschiedung des Stärkungspaktgesetzes im Jahr 2011 traten erhebliche rechtliche Zweifel am Kommunal-Soli zu tage. So äußerte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Janbernd Oebbecke damals: „Die Heranziehung der Zahlerkommunen ist also mangels Eignung der gesetzlichen Regelung zur Erreichung des Ziels ausgeglichener Kommunalhaushalte in NRW verfassungswidrig.“

Auch in den Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung wird erneut massive Kritik geäußert. „Unter anderem heißt es: Der Gesetzentwurf sei nicht verfassungskonform und auch aus ökonomischen Gründen mehr als bedenklich. Der Bürgermeister der Stadt Plettenberg befürchtet: ‚Am Ende (…) werden dann so ziemlich alle Gemeinden gleich sein, nämlich alle gleich arm!‘

Rot-Grün sollte also endlich einmal gut zuhören, anstatt die Bedenken routinemäßig beiseite zu wischen“, sagt Kuper.