04 Apr Antrag: Bundesmittel bei den Kosten der Unterkunft gerechter verteilen – Bevorzugung von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beenden
André Kuper und die CDU-Landtagsfraktion haben einen Antrag zur Beratung ins nächste Plenum gestellt, wonach die bisherige Bevorzugung der Länder Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz zu Lasten aller anderen Bundesländer bei der Mittelverteilung des Bundes an den Kosten der Unterkunft beseitigt wird.
Durch diese alte Vereinbarung gehen den Städten und Gemeinden in NRW jährlich rund 100 Millionen Euro verloren.
Zum Hintergrund:
Der Bund beteiligt sich erfreulich und massiv an den kommunalen Kosten der Unterkunft. 31 Prozent beträgt der Bundesanteil an diesen Sozialausgaben, die von den Kommunen zu erbringen sind. Im Binnenverhältnis der Bundesländer gibt es aber keinen einheitlichen Verteilungsschlüssel, sondern es sind Sonderquoten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz festgeschrieben.
Während die nordrhein-westfälischen Kommunen, wie auch 14 andere Bundesländer nur 27,6 Prozent der Kosten der Unterkunft für Grundsicherungs-Empfänger vom Bund erstattet bekommen, liegt dieser Anteil in Baden-Württemberg bei 31,6 und in Rheinland-Pfalz bei 37,6 Prozent. Für das Jahr 2014 sind Mittel von 1,2 Milliarden Euro eingeplant, die die nordrhein-westfälischen Kommunen anhand dieses Schlüssels vom Bund erhalten.
Im Antrag wird gefordert, dass die rot-grüne Landesregierung endlich dafür sorgen soll, dass die vom Bund geleistete Entlastung der Städte und Gemeinden gerecht und gleichmäßig auf alle Bundesländer verteilt wird. Inzwischen gibt es keinen sachlichen Grund mehr dafür, warum in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Kommunen stärker bei den Kosten der Unterkunft vom Bund entlastet werden müssen. Nordrhein-Westfalens Kommunen haben im Verhältnis zu den südlichen Bundesländern deutlich höhere Soziallasten zu tragen.
Ziel muss es sein, einen einheitlichen Beteiligungssatz von 31 Prozent für alle Bundesländer zu erreichen. Denn es ist schlicht ungerecht, wenn unsere NRW-Kommunen gegenüber den Kommunen in den Ländern von Frau Dreyer und Herrn Kretschmann benachteiligt werden.
Die politische Farbenlehre darf keine Rolle spielen. Hier muss Frau Kraft die Interessen unserer Städte und Gemeinden vertreten und im Bundesrat dafür eintreten, dass durch eine Gleichbehandlung aller Länder gleichzeitig eine Entlastung unserer Kommunen von mindestens 100 Millionen Euro jährlich erreicht wird. Die rot-grüne Landesregierung hat es bislang schlichtweg verschlafen, hier aktiv zu werden.