Beschluss des Landtags zum 25 Mrd. NRW-Rettungsschirm in Sondersitzung des Landtags am kommenden Dienstag

Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird am Dienstag, 24. März 2020, um 10 Uhr zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Darauf einigten sich auf Vorschlag der Landesregierung die Spitzen aller Fraktionen mit dem Präsidenten des Landtags.

In der Sondersitzung soll ein von der Landesregierung eingebrachter Nachtragshaushalt in Höhe von 25 Milliarden Euro zur Bewältigung der durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Folgen in drei Lesungen beraten und beschlossen werden. Dafür haben sich Landesregierung und Landtagsfraktionen einvernehmlich auf eine Verkürzung der in der Geschäftsordnung des Landtags geregelten Fristen geeinigt.

Ministerpräsident Armin Laschet, der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart und Finanzminister Lutz Lienenkämper vereinbarten dies in einer Telefonkonferenz am Donnerstagnachmittag mit den Vorsitzenden der fünf nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen Bodo Löttgen (CDU), Thomas Kutschaty (SPD), Monika Düker und Arndt Klocke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Christoph Rasche (FDP) sowie Markus Wagner (AfD).

Der Präsident des Landtags, André Kuper nahm ebenfalls an der Telefonkonferenz teil und sagte im Anschluss: „Unser Land steht in dieser für alle Menschen schwierigen Situation zusammen, wir sind handlungsfähig. Es geht um das größte Hilfsprogramm seit Bestehen unseres Landes.“

Montag, 16.03.2020

Der Parlamentarische Krisenstab Pandemie des Landtags von Nordrhein-Westfalen (PKP) hat am Dienstag ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments von Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Hierzu äußert sich der Präsident und zugleich Vorsitzende des Parl. Krisenstabs Pandemie, André Kuper, in einer anschließenden Pressekonferenz in Düsseldorf:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie heute über die Entscheidungen des Parlamentarischen Krisenstabs Pandemie des Landtags unterrichten, mit dem die Arbeitsfähigkeit des Parlaments von Nordrhein-Westfalen in Zeiten des Corona-Virus sichergestellt wird. Dem Gremium gehören die Mitglieder des Präsidiums sowie ein Vertreter jeder Fraktion des Landtags an. Wir haben uns heute zum zweiten Mal getroffen. Für die Landesregierung nahm der Chef der Staatskanzlei teil.

Lassen Sie mich vorab etwas sagen, das den Mitgliedern des Krisenstabs wichtig ist:

Im Namen aller Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen danke ich allen Ärztinnen und Ärzten und den Helferinnen und Helfern, die in den Praxen, Krankenhäusern und Kliniken um die Gesundheit unserer Mitmenschen kämpfen. Und wir danken allen, die sich um die Pflege der Kranken kümmern. Sie leisten Unermessliches und bringen viele private Opfer. Der Dank von uns 199 Abgeordneten gilt aber auch allen anderen, die dafür sorgen, dass wir gut versorgt sind – um nur einige zu nennen:

  • Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste, die für Sicherheit sorgen.
  • Oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Supermärkte, die immer wieder die Regale einräumen, damit wir alles für den täglichen Bedarf vorfinden.
  • Die Lkw-Fahrer, die unsere Bestellungen zu uns bringen

Sie alle leben vor, worauf es jetzt ankommt: Zusammenhalten! Denn wir sind in einer Bewährungsprobe für unser Land und unser Zusammenleben.

Die heutigen Beschlüsse des Parlamentarischen Krisenstabs zeigen: Wir im Landtag stehen zusammen und sichern die Funktionsfähigkeit dieses Parlaments und unseres Landes. Auch und gerade in Krisenzeiten wird das Parlament sich bewähren. Die Abgeordneten bleiben an Bord und gehen ihren Aufgaben nach. Aber wir reduzieren – wie alle – unsere öffentlichen und persönlichen Kontakte.

Die Beschlüsse des parlamentarischen Krisenstabs haben folgende Ziele:

  • Der Landtag kann weiterhin Gesetze erlassen, auch wenn Abgeordnete in Quarantäne müssen oder krank sind.
  • Die Öffentlichkeits- und Kontrollfunktionen des Parlaments sind sichergestellt.
  • Wir reduzieren den Aufwand auf ein Minimum, auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, der Abgeordneten und der Verwaltung zu entlasten und zu schützen.

 

Die Beschlüsse im Einzelnen:

  • Die Plenarwoche vom 1. bis 3. April wird auf einen Tag gekürzt, auf Mittwoch, 1. April 2020. Die Tagesordnung wird auf zwingend notwendige Beratungspunkte reduziert.
  • Mitglieder des Landtags, die Krankheitssymptome aufweisen oder zu Risikogruppen zählen, sollen den Landtag möglichst nicht aufsuchen.
  • Das Anzweifeln der Beschlussfähigkeit des Plenums gemäß Art. 44 Absatz 1 Landesverfassung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Zudem werden bis auf Weiteres keine Anträge auf namentliche Abstimmungen gestellt werden. Bestehende Mehrheitsverhältnisse werden nicht angezweifelt.
  • Die Richtlinien für die Immunität von Mitgliedern des Landtags werden so ergänzt, dass Infektionsschutzmaßnahmen gelten können.
  • Die Sitzungen der Ausschüsse finden grundsätzlich weiter statt, aber nur mit Tagesordnungen, bei denen eine zwingende parlamentarische Beratung bejaht wird. Es werden großzügige Sitzungsräume genutzt, um einen größtmöglichen Mindestabstand sicherzustellen.
  • Sitzungen der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, der Enquetekommissionen und der Unterausschüsse finden im März und April nicht statt oder werden verschoben.
  • Mit sofortiger Wirkung erfolgen in allen Ausschüssen alle Abstimmungen in Fraktionsstärke.
  • In den Monaten März und April finden keine Präsenzanhörungen im Landtag Nordrhein-Westfalen statt. Anhörungen finden ausschließlich in einem vereinbarten schriftlichen Verfahren statt oder werden verschoben. Gäste oder externe Sachverständige werden in Ausschusssitzungen im März und April nicht eingeladen.
  • Im März und April finden keine Veranstaltungen im Landtag statt. Gäste-Gruppen sind in einer maximalen Größenordnung von bis zu 5 Personen zulässig.
  • Journalistinnen und Journalisten können weiter im Landtag arbeiten. Die Plenarsitzungen werden weiterhin per Livestream übertragen. Die Öffentlichkeit der Beratung bleibt durch diese Maßnahmen gewährleistet.
  • Die Kaffeebar in der Bürgerhalle des Landtags wird im März und April geschlossen. Das Restaurant des Landtags wird für externe Gäste soweit möglich geschlossen.
  • Alle externen Gäste, auch diejenigen, die mit einem Dienstausweis den Landtag betreten, werden namentlich erfasst.
  • Der Parlamentarische Krisenstab Pandemie wird wöchentlich als Telefonkonferenz zusammenkommen.

 

Meine Damen und Herren,

wir erleben derzeit Einschnitte in das gesellschaftliche, wirtschaftliche und öffentliche Leben bis weit hinein in den privaten Bereich – und das in ungeahntem Ausmaß. Wir machen dies alles zum Schutz der Menschen vor dem Coronavirus. Wir, jeder Einzelne von uns, steht in der Verantwortung, die Gesundheit unserer zu Mitmenschen schützen.

Noch ein Hinweis: Es gibt viele Fragen und auch Verunsicherung, wie es weitergeht mit der Bekämpfung des Virus und unserer Versorgung, aber auch mit unseren Rechten und unserer Freiheit. Diese Fragen sind verständlich und berechtigt. Ebenso sind es die Antworten. Deswegen möchte ich Sie bitten, nicht jeder Meldung in den sozialen Medien in diesen Tagen Glauben zu schenken. Bitte informieren Sie sich über die Internetseiten der Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Städte und Gemeinden.

Bleiben Sie gesund!

Ihr André Kuper

Die Landesregierung teilt mit:
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. März 2020, weitere umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie zur Stärkung der medizinischen und pflegerischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte in der Bevölkerung weiter zu reduzieren und so die Ausbreitung des Corina-Virus zu verlangsamen. Zu diesem Zweck wurde unter anderem beschlossen, weitere Einrichtungen und Angebote zu schließen oder zu untersagen, die Öffnungszeiten und Auflagen von Restaurants enger zu fassen und Übernachtungsangebote nur zu ausschließlich nicht touristischen Zwecken weiterhin zuzulassen. Zugleich wird für wichtige Angebote des täglichen Bedarfs die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gestattet. Hierzu zählen beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel und Apotheken.

Bei den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern sowie bei weiteren Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung bestehen erhebliche Bedarfe aufgrund der Erfordernisse zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Als Soforthilfe werden Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung zusätzliche Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Entwicklung der Infektionen mit dem Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur dynamisch, sondern dramatisch. Es muss nun der Letzte verstehen: Wir befinden uns in einer schweren Krise – für die Gesundheit, für den Wohlstand und für den Zusammenhalt in unserem Land. Die Landesregierung arbeitet Tag und Nacht daran, die Corona-Virus-Pandemie einzudämmen. Wir arbeiten dabei eng mit der Bundesregierung, aber auch im Länderkreis und mit unseren Freunden in Belgien und den Niederlanden zusammen. Nur gemeinsam werden wir es schaffen, das Virus erfolgreich zu bekämpfen und möglichst viele Menschenleben zu retten. Es geht um Leben und Tod. So einfach ist es. Und so schlimm.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit dem heutigen Erlass ergänzen wir die kontaktreduzierenden Maßnahmen, die wir bereits am Sonntag ergriffen haben. Dass die Bundesregierung unsere Regelungen explizit als Vorbild für ihre Empfehlungen genannt hat, bestätigt uns in unserer Einschätzung, dass wir mit Besonnenheit und Entschlossenheit gehandelt haben. Das wird auch künftig Maßgabe unseres Handelns sein.“

Die weiteren Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Bewältigung der Auswirkungen beinhalten unter anderem folgende Eckpunkte:

Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen: In Ergänzung zu den am 15. März 2020 angeordneten Maßnahmen gelten ab dem 16. März 2020 beziehungsweise 17. März 2020 weitere Maßnamengelten, um zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.

Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März), alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März), Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März).
Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.

Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.

Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.

Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.
Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.
Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

(Den Erlass mit allen angeordneten Maßnahmen finden Sie unter www.land.nrw/corona)

Wirtschaftsgipfel der Landesregierung: Neben den gesundheitlichen Auswirkungen ist das Corona-Virus auch eine sehr ernste Herausforderung für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat dazu bereits viele Gespräche geführt und kurzfristige Maßnahmen für in Not geratene Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg gebracht. Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sowie Finanzminister Lutz Lienenkämper werden sich am Donnerstag mit den Spitzen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und den Sozialpartnern in einer Videokonferenz austauschen.

Ziel ist, die Unterstützungsprogramme weiter auszubauen und passgenaue finanzielle Hilfen für Betroffene bereitzustellen. An den Gesprächen nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter der NRW.BANK sowie der Banken- und Sparkassenverbände teil.

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro