Asylkrise in Nordrhein-Westfalen erfordert schnelle Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse

Im Vorfeld des Runden Tisches zur Flüchtlingspolitik am morgigen Freitag erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Angesichts der weiterhin zugespitzten Flüchtlingssituation vor allem in Nordrhein-Westfalen, darf der dritte Runde Tisch der Landesregierung keine reine Alibi-Veranstaltung werden. Die aktuellen Klagen aus den Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind der Doppelbelastung der Städte und Gemeinden geschuldet, weil die Landesregierung die Kommunen zusätzlich zur regulären Flüchtlingsaufnahme auch zur Schaffung von mittlerweile mehr als 50.000 Notplätzen verpflichtet hat. Dies bringt die Städte und Gemeinden an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit.

Morgen muss die Landesregierung eindeutig Stellung beziehen und klar aufzeigen, wie die angespannte Situation im Land gemeistert werden kann. Dabei darf es nicht nur um finanzielle Dinge gehen, denn Geld allein schafft keine Betten für Asylbewerber. Es muss um die straffe Organisation, die konsequente Umsetzung der Bundesbeschlüsse und umfassende Konzepte dafür gehen, wie man Flüchtlinge, die dauerhaft hier bleiben, zu Mitbürgern macht. Gleichzeitig müssen Menschen ohne Bleibeperspektive schnell und effektiv in die Heimatländer zurückgebracht werden.“

Die CDU-Landtagsfraktion fordert daher von der Landesregierung:

1. Die Vollständige und konsequente Umsetzung aller Beschlüsse von Bund und Ländern (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und eine strikte Differenzierung von Flüchtlingen mit und Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive. Dazu zählt unter anderem:

– Die dauerhafte Unterbringung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes

– Die Umstellung vom Taschengeld- auf das Sachleistungsprinzip in Erstunterbringungseinrichtungen des Landes

– Die unangekündigte Rückführungen in allen Fällen ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber

2. Volle Kostenerstattung kommunaler Flüchtlingskosten – dafür sind die Bundesmittel von 670 Euro Monat 1:1 an die Kommunen weiterzuleiten

3. Organisation der Flüchtlingsaufnahme in Nordrhein-Westfalen muss Aufgabe des Landes bleiben – die Landesregierung darf die Aufgabe der Erstaufnahme nicht weiter allein den Kommunen aufbürden

4. Effektive Registrierung der in Nordrhein-Westfalen ankommenden Asylbewerber, um Asylverfahren beginnen zu können und Weiterverteilung von Asylbewerbern auf andere Bundesländer schnell gewährleisten zu können

5. Schaffung ausreichender Kapazitäten landeseigener regulärer Aufnahmeeinrichtungen

6. Konzept zur schnellen und umfassenden Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive