07 Nov Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft sollte erhalten bleiben
CDU fordert dauerhafte Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist
Am 31. Dezember 2014 läuft in Nordrhein-Westfalen die bisherige rechtliche Regelung aus, die es Besitzern ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im bauplanungsrechtlichen Außenbereich erlaubt, auch mehr als sieben Jahre nach Aufgabe einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ihr Eigentum in anderer Weise sinnvoll zu nutzen. Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf für eine dauerhafte Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist eingebracht, um dem anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft positiv zu begegnen.
Dazu André Kuper: „Wir wollen Leerstände und Verfall auf ehemaligen Bauernhöfen und anderen landwirtschaftlichen Betrieben verhindern. Die ländliche Infrastruktur muss gestärkt werden.“ Seinem Eindruck nach wolle Rot-Grün die dauerhafte Fristaussetzung durch Verfahrensmanöver bei der Beratung des Gesetzentwurfs verzögern. „Wir bleiben aber im Sinne einer zukunftsfesten Entwicklung der ländlichen Räume am Ball“, bekräftigt André Kuper das Anliegen der Christdemokraten im Landtag Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund:
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft schreitet weiter voran. Während es im Jahr 1991 in Nordrhein-Westfalen noch 60 912 landwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mehr als fünf Hektar gab, verzeichnete die amtliche Statistik für das Jahr 2010 (aktuellere Daten liegen nicht vor) nur noch 35 750 Betriebe.
Die betroffenen Eigentümer stehen nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung vor der Frage, wie die leerstehenden und ungenutzten Gebäude zukünftig genutzt werden können.
Die Nutzungsänderung eines Gebäudes im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, das einem ehemals landwirtschaftlichen Betrieb diente, ist bislang nur möglich, wenn zwischen der Aufgabe der bisher privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung und der geplanten Nutzungsänderung ein Zeitraum von weniger als sieben Jahren liegt.
Der Bundesgesetzgeber hat angesichts des Strukturwandels in der Landwirtschaft den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, selbst landesrechtlich über die Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist zu entscheiden. Die im Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion (Drucksache 16/6131) vorgeschlagene Änderung soll eine unbefristete Weitergeltung des Gesetzes über den 31. Dezember 2014 hinaus und damit eine dauerhafte Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist gewährleisten.
Der Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist MD16-6131