Ausweitung der Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen: Tropfen auf den heißen Stein – Hürden für Videoüberwachung müssen weiter gesenkt werden

Zur Ankündigung von Innenminister Jäger zur Ausweitung der polizeilichen Videobeobachtung in NRW erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Die von Innenminister Jäger großspurig angekündigte Ausweitung der polizeilichen Videoüberwachung ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn von einer spürbaren Ausweitung kann überhaupt keine Rede sein. Die rot-grüne Landesregierung verschweigt in diesem Zusammenhang bewusst, dass mehrere andere Polizeibehörden, wie etwa die Polizeipräsidien Bielefeld, Wuppertal, Bochum, Gelsenkirchen, Dortmund, Hagen und Oberhausen, dem NRW-Innenministerium konkrete Standortvorschläge für Videobeobachtung unterbreitet haben. Nach Prüfung durch Jägers Haus wurde diesen Behörden jedoch mitgeteilt, dass sie keine Videobeobachtung installieren dürfen, weil die gewünschten Beobachtungsstandorte den strengen Anforderungen des NRW-Polizeigesetzes nicht gerecht würden. Dies macht deutlich, dass die rechtlichen Hürden für die polizeiliche Videobeobachtung in Nordrhein-Westfalen dringend gesenkt werden müssen. Die CDU-Fraktion hat dazu bereits Ende Mai eine parlamentarische Initiative vorgelegt, die von SPD und Grünen jedoch im Innenausschuss abgelehnt worden ist.

Die rechtlichen Hürden für polizeiliche Videobeobachtung müssen noch weiter gesenkt werden. Polizeiliche Videobeobachtung genießt Akzeptanz in breiten Teilen der Bevölkerung. An  den  richtigen Orten  eingesetzt,  reduziert  sie  Kriminalitätsfurcht  und  steigert  das Sicherheitsempfinden. Darüber  hinaus ist polizeiliche  Videobeobachtung grundsätzlich  dazu geeignet, kriminelle  Handlungen zu unterbinden,  indem   potenzielle  Täter  von vornherein abgeschreckt  werden.  Gewalt, Diebstahl, Erpressung, Drogenhandel oder Vandalismus lassen sich auf diesem Wege wirksam verringern. Aus diesem Grund muss die Polizei Nordrhein-Westfalen in die Lage versetzt werden, Videobeobachtungsmaßnahmen künftig häufiger einsetzen zu dürfen als bisher.

Während die Polizei beispielsweise in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz bereits an jedem öffentlich zugänglichen Ort Videobeobachtung durchführen darf, grenzt das nordrhein-westfälische Polizeigesetz den Anwendungsbereich viel enger ein. Dass Jäger auch nach den widerlichen Ereignissen in der Silvesternacht nicht aufgewacht ist, sagt alles“, so der direkt gewählte Landtagsabgeordnete André Kuper in seinem Statement.