MdL André Kuper: Nichtraucherschutzgesetz – keine Gängelung der Menschen – Obacht mit Blick auf Brauchtumsveranstaltungen

 

Düsseldorf/Rietberg. „Es kann nicht sein, dass durch ein solches Gesetz tausende Existenzen und mit ihnen Arbeitsplätze gefährdet werden. Und es kann auch nicht sein, dass das traditionelle Brauchtum, das gerade auch in den fünf Kommunen meines Wahlkreises von vielen tausend Menschen gelebt wird, in die Krise geführt wird. Das von der Landesregierung geplante Nichtraucherschutzgesetz in der Form seines heute vorgelegten Entwurfes geht gar nicht.“ Empörung bei CDU-MdL André Kuper ob der Vorschläge, die die NRW-Verantwortlichen vorgelegt haben. „Ich bin selbst Nichtraucher und natürlich ziehe ich es im Restaurant vor, in Ruhe zu essen, ohne vom Nachbarstisch blauen Dunst um die Nase gepustet zu kommen. Aber, so etwas lässt sich im Sinne aller Seiten regeln, ohne solch ein striktes Gesetz aufzulegen.“ Was den heimischen Landtagsabgeordneten unter anderem so verärgert ist die Tatsache, dass „in 39 Jahren Regierungsverantwortung der SPD, über zehn Jahre ergänzt auch durch die Grünen es in NRW gar keinen Schutz vor dem Passivrauchen gegeben hat. Überall durfte gequalmt werden, in Schulen, Krankenhäusern, auf Bahnhöfen, von Rücksichtnahme war nie die Rede.“ Die CDU-Fraktion sei erste politische Kraft im bevölkerungsreichsten Bundesland gewesen, die den Nichtraucherschutz eingeführt und konsequent durchgesetzt habe. 2008 sei unter dem damaligen Fachminister Laumann ein „gutes Gesetz gemacht worden, das Gesundheitsschutz achtet und dabei aber auch die individuellen Lebensbedingungen der Menschen berücksichtigt hat, auch die der Raucher.“ Kuper weiter: „Der heute eingebrachte Gesetzesentwurf der Landesregierung ist ein angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, man maßt sich an, Menschen zu gängeln und in ihren Lebensformen massiv einzuschränken.“

Besondere Probleme sieht Kuper in dem künftigen Rauchverbot in Festzelten und der Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Rauchverbotes durch die Schützenvorstände.  Beides sind  Themen, die im heimischen Wahlkreis 96 (Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Verl, Rietberg und Schloß Holte-Stukenbrock) für den Freizeitausgleich aller Menschen und das vereinsleben von immens hoher Bedeutung sind. Mit Blick auf die zu befürchtenden weiteren restriktiven Einschränkungen durch das von der Landesregierung „auf Biegen und Brechen“ befürwortete Nichtraucherschutzgesetz hatte Kuper bereits in der vergangenen Woche alle weit über 20 Schützenbruderschaften und –vereine  in einem offenen Brief angeschrieben und ihnen Unterstützung signalisiert im Bemühen darum, die neuen Regelungen zu verhindern. „Ein absolutes und ausnahmsloses Rauchverbot in den Festzelten, die gerade im Sommer luftig geöffnet werden, führt mit Sicherheit zu Einbußen in den Besucherzahlen – und: den veranstaltungsorganisierenden Bruderschaften und Vereinen droht eine enorme finanzielle Belastung.“ Kuper auch: „Denn der Bußgeldrahmen wird von 1000 auf 2500 Euro erhöht. Zudem müssten nach der  Neuregelung die Vereine und Bruderschaften selbst dafür sorgen, dass das Rauchverbot eingehalten“ werde. „Und das heißt vermerkt Kontrollpersonal einsetzen und das ist gleichbedeutend mit  höheren Kosten. Parallel muss man sehen, dass zu erwarten ist, Raucher bleiben den Brauchtumsveranstaltungen fern, was wiederum zu geringeren Einnahmen führen wird,“ Schützenfunktionäre aus dem Hochsauerland, verschiedenste Organisationen und vor allem auch der deutsche Hotel- und Gaststättenverband hätten bereites ihre ablehnende Haltung deutlich artikuliert.

Kuper: „Ich stehe allen Schützenverantwortlichen ebenso wie Karnevalisten und  anderen von der neuen Gesetzesfassung betroffenen Verbänden jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.“

 

André Kuper MdL
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