Beitrag der Heimatvertriebenen und Aussiedler angemessen würdigen

Anlässlich des 25 jährigen Bestehens des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag hat die CDU-Landtagsfraktion einen Antrag zur Würdigung des Versöhnungs- und Freundschaftswerks der Heimatvertriebenen und Aussiedler in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Der am 17. Juni 1991 geschlossene deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag ist eine Erfolgsgeschichte. Das ist vor allem auf das Engagement der deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedler zu verdanken. Sie haben unermüdlich den Kontakt zu unseren polnischen Nachbarn gesucht, obwohl die Heimatvertriebenen und Aussiedler im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag keine Erwähnung finden. Umso höher ist ihr Einsatz anzuerkennen. Oftmals waren sie die Initiatoren für die über 190 Schulen aus Nordrhein-Westfalen, die Partnerschulen in Polen haben. So waren sie die Initiatoren für viele der über 190 Partnerschaften von Schulen aus Nordrhein-Westfalen mit Partnerschulen in Polen oder auch für die knapp 100 Partnerschaften von Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen mit einem Pendant auf polnischer Seite.

Die deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedler haben Brücken zur Verständigung gebaut und somit einen entscheidenden Beitrag zu unserem heutigen guten nachbarschaftlichen Verhältnis geleistet. Dieses Versöhnungs- und Freundschaftswerk der Heimatvertriebenen und Aussiedler sollte der Landtag in geeigneter Weise wertschätzen. Insbesondere auch das Wirken der Oberschlesier als Patenlandsmannschaft. Orte gibt es genug: Das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen, das Haus Schlesien in Königswinter oder die Stiftung Gerhart-Hauptmann-Haus in Düsseldorf.“