Belastung der Kommunen durch Flüchtlinge muss verringert werden – Land in der Pflicht

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Diese klare Formulierung des Art. 16a des Grundgesetzes schützt Menschen, die aufgrund ihrer Verfolgung nach Deutschland kommen. Dies ist richtig und wichtig. Und doch führt das Asylrecht immer wieder zu Problemen.

Denn um es ganz schlicht zu sagen: Diese Menschen müssen untergebracht werden. Sie müssen mit Essen und Kleidung versorgt werden. Sie müssen ärztlich versorgt werden. Wir in Deutschland haben eine Verpflichtung gegenüber anderen Völkern. Und Millionen Deutsche haben einst selbst auf der Flucht Schutz in anderen Ländern gefunden.

Die zuwandernden Flüchtlinge werden zunächst zentral in Einrichtungen des Landes aufgenommen und schon nach wenigen Wochen oder Tagen Städten und Gemeinden im Lande NRW zugewiesen. Diese müssen dann für die Unterbringung und Betreuung sorgen. Eine organisatorische Herausforderung vor dem Hintergrund, dass sich die Flüchtlingszahlen allein im letzten Jahr verdoppelt haben. Die Kommunen kommen an ihre Grenzen.

Die Frage ist auch, wer für die Unterbringung sorgen und letztlich für die entstehenden Kosten hier bei uns aufkommt. Denn es handelt sich nicht um eine Entscheidung der einzelnen Städte und Gemeinden, Asylbewerber aufzunehmen oder nicht. Vielmehr werden diese vom Land Nordrhein-Westfalen auf die einzelnen Kommunen zugeteilt. So handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und doch tragen heute die Kommunen in Nordrhein-Westfalen den Großteil Kosten für Asylbewerber.

Auf meinen Antrag für unsere CDU-Landtagsfraktion hat das Innenministerium nun dem Kommunalausschuss zum Thema berichtet. Die Vorlage MMV16-1759 zeigt auf, dass fast die Hälfte der Städte und Gemeinden im Land für die Versorgung der Flüchtlinge weit mehr ausgibt als das Land als Pauschale erstattet. Im Jahr 2012 ergab sich so ein Fehlbetrag von fast 30 Millionen Euro. Dies verdeutlicht, dass es sich um ein flächendeckendes Problem handelt. Die CDU drängt daher auf eine stärkere Entlastung.

Ein spezielles Problem für die Kommunen sind die Krankheitskosten. Die Behandlung von verletzten und traumatisierten Flüchtlingen bringt gerade kleinere Kommunen bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. André Kuper: „Steigende Flüchtlingszahlen müssen auch höhere Landeszuweisungen an die Städte und Gemeinden zur Folge haben. Extreme Härtefälle benötigen eine entsprechende Zusatzhilfe.“

So beanspruchen in 39 Kommunen allein die Krankheitskosten über 30% der pauschalen Zuweisung des Landes. Allein diese 39 Kommunen müssen mehr als 4,6 Millionen Euro aus ihrem eigenen Haushalt für Asylkosten aufbringen. Der Kommunalpolitische Sprecher André Kuper weiter: „Vor Ort führt es zu einer ernsthaften Gefährdung der Akzeptanz des Asylrechts, wenn Bürger höhere Gebühren zahlen müssen und kommunale Angebote gestrichen werden, um die Krankheitskosten einzelner Asylbewerber tragen zu können. Hier ist die rot-grüne Landesregierung dringend gefordert, eine Lösung im Sinne der Kommunen und der Asylbewerber zu finden.“