Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

In einer Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder sind am heutigen Donnerstag schärfere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen worden. In vielen Regionen steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät insbesondere in Bayern und Sachsen an seine Grenzen. Um die Menschen in unserem Land zu schützen und die vierte Welle zu brechen, haben sich die Teilnehmer der Ministerpräsidentenkonferenz auf ein umfangreiches Paket geeinigt. Unsere NRW-Koalition wird die beschlossenen Maßnahmen zeitnah umsetzen und am morgigen Freitag in einer neuen Coronaschutzverordnung bekanntgeben. Dies sind die wichtigsten Beschlüsse in Kürze (eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse gibt es an dieser Stelle):

Veranstaltungen: Die Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen wird deutlich reduziert. Maximal 30 bis 50 Prozent der Kapazität sollen künftig genutzt werden. In Innenräumen dürfen höchstens 5.000, im Freien höchstens 15.000 Menschen zusammenkommen. 

Kontakte: Künftig dürfen an privaten Zusammenkünften im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, nur der eigene Haushalt sowie maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts teilnehmen. Davon sind Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahrs ausgeschlossen. Wichtig: Die Regelung gilt nicht für private Treffen, an denen nur Geimpfte und Genesene zusammenkommen.

Regionale Maßnahmen: Bei einer Inzidenz von mehr als 350 sind bei privaten Zusammenkünften im Innenbereich nicht mehr als 50 geimpfte oder genesene Menschen und draußen nicht mehr als 200 geimpfte und genesene Personen erlaubt. Clubs und Discotheken schließen bei hohen Infektionszahlen.

Silvester: Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird verboten. 

Impfen: Künftig können sich auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte an der Impfkampagne beteiligen, damit die Menschen schneller ein entsprechendes Angebot bekommen. 

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro