Bessere Förderung des Ehrenamtes durch Bund und Land

Ehrenamtliche Tätigkeiten sollen ab dem kommenden Jahr besser gefördert werden. Einen entsprechenden Beschluss haben der Deutsche Bundestag und der Landtag NRW gefasst. Im sogenannten Jahressteuergesetz 2020 enthalten sind auch wichtige Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung des Ehrenamts, die ursprünglich auf die Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ der NRW-Koalition zurückgehen. Darauf machen der Bundestagsabgeordnete Ralph Brinkhaus und der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für den Kreis Gütersloh, André Kuper, aufmerksam.

So steigt ab 2021 die Übungsleiterpauschale, die zum Beispiel Trainerinnen und Trainer nutzen können, um diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben zu können, von 2400 auf 3000 Euro. Auch die Ehrenamtspauschale wird im kommenden Jahr von 720 auf 840 Euro erhöht. Spenden können bis zum Betrag von 300 Euro in einem vereinfachten Verfahren bescheinigt werden. Künftig werden gemeinnützige Vereine erst dann Körperschafts- oder Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen. Bislang lag die Freigrenze bei 35.000 Euro. Kleine Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft wird, wenn die jährlichen Einnahmen nicht mehr als 45.000 Euro betragen.

„In Nordrhein-Westfalen gehen wir sogar noch einen Schritt weiter“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den südlichen Kreis Gütersloh, André Kuper (CDU). „Wir stocken die Haushaltsmittel für das bürgerschaftliche Engagement in den kommenden Jahren um 24 Millionen Euro auf. Das ist ein wichtiges Signal für alle, die sich für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen.“

Vereine in NRW können zudem in der Corona-Zeit im Rahmen des Sonderprogramms „Heimat, Tradition und Brauchtum“ einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro erhalten. Vereine aus dem Breitensport werden mit einem zusätzlichen Hilfspaket in Höhe von 15 Millionen Euro unterstützt. „Ich bin froh, dass mit dieser Regelung die Hilfe zielgerichtet dort ankommt, wo sie gebraucht wird: Bei den Ehrenamtlichen vor Ort“, ergänzt Kuper.