Bilanz der Corona-Hilfen in NRW

In einem beispiellosen Kraftakt haben wir als NRW-Koalition gemeinsam mit dem Bund die nordrhein-westfälische Wirtschaft in der Corona-Krise mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 9,4 Milliarden Euro unterstützt. Hinzu kommen Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro. Durch diese Hilfen konnten und können hunderttausende von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ihre Existenz sichern. In vielen Fällen haben wir die Zuweisungen aus dem Bundesprogramm durch unseren eigenen NRW-Rettungsschirm aufgestockt, um den Betrieben in unserem Land noch besser und zielgerichteter zu helfen. Das hat viele Arbeitsplätze gesichert und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen gestärkt. Eine Bilanz unserer Corona-Hilfen:

NRW-Soforthilfe:

  • 430.000 Antragssteller und Antragsstellerinnen haben von Ende März bis Ende Mai 2020 rund 4,5 Milliarden Euro erhalten
  • Unsere NRW-Koalition hat die Zuweisungen aus dem Bundesprogramm freiwillig um insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm aufgestockt
  • Bereits in der ersten Aprilwoche 2020 wurden drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt
  • Die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass erfolgen Mitte Juni 2021
  • Unternehmen haben bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen
  • Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung ist bis Ende Oktober 2022 verlängert worden

 

Überbrückungshilfen:

  • Überbrückungshilfe I: rund 34.200 Antragstellerinnen und Antragsteller haben 364 Millionen Euro erhalten
  • Überbrückungshilfe II: 57.700 genehmigte Anträge mit Auszahlungen in Höhe von 702 Millionen Euro
  • Überbrückungshilfe III: bisher 32.300 bewilligte Anträge mit Auszahlungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro
  • Neustarthilfe: 29.900 bewilligte Anträge von Solo-Selbstständigen und Kapitalgesellschaften mit bisherigen Auszahlungen in Höhe von 187 Millionen Euro

 

Novemberhilfe/Dezemberhilfe:

  • Novemberhilfe: über eine Milliarde Euro Auszahlungen auf 63.800 bewilligte Anträge
  • Bezirksregierungen haben bis heute rund 94 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt
  • Dezemberhilfe: rund 59.000 Anträge sind mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro bereits genehmigt
  • Bezirksregierungen haben 87 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt

 

Bürgschaften:

  • Bürgschaftsbank hat über 600 Anträge zur Absicherung eines Kreditvolumens von 257 Millionen Euro bewilligt und damit ein Bürgschaftsobligo von rund 192 Millionen Euro übernommen
  • Aus dem Landesbürgschaftsprogramm sind 60 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von 731 Millionen Euro, davon 588 Millionen Euro Bürgschaftsobligo, bewilligt
  • NRW hat sich an sechs Bund-Länder-Bürgschaften mit einem Volumen von über 813 Millionen Euro beteiligt

 

NRW.BANK-Programme:

  • BANK 2020 hat u.a. die Programme NRW.Start-up akut und NRW.BANK.Infrastruktur Corona neu eingeführt, um Förderlücken zu schließen
  • Start-up akut: Wandeldarlehen für durch Corona stark beeinträchtigte Jungunternehmen in der Seed- oder Start-up-Phase.

124 Start-ups haben bis zum 31. März 2021 Finanzierungen im Volumen von über 23 Millionen Euro erhalten

  • BANK.Infrastruktur Corona: Förderprogramm für Betriebsmitteldarlehen mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.

Bis Ende März 2021 ist es in 14 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 363 Millionen Euro in Anspruch genommen worden

Bilanz der steuerlichen Entlastungen

  • Steuervorauszahlungen bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer im Jahr 2020 sind um rund 6,1 Milliarden Euro und in der ersten Jahreshälfte 2021 um etwa 7,5 Milliarden Euro herabgesetzt worden
  • Finanzämter haben Stundungen im Volumen von über 7,3 Milliarden Euro gewährt
  • Nordrhein-Westfalen hat bundesweite Vorreiterrolle bei der Erstattung der Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer übernommen: Rund 1,7 Milliarden Euro haben die Liquidität von fast 75.000 Unternehmen gesichert
  • NRW-Finanzbehörden unterstützen Unternehmen durch
    • zinslose Steuerstundungen
    • Herabsetzung von Vorauszahlungen
    • vereinfachtes Verfahren für vorgezogenen Verlustabzug
    • Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen können Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ansetzen
  • Steuerfreibetrag für Einnahmen als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro
  • Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden ist von 200 auf 300 Euro angehoben worden
  • Gemeinnützige Vereine müssen erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro
  • Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ist bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden. Davon profitieren besonders kleinere Vereine

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro