27 Mai Bilanz der Corona-Hilfen in NRW
In einem beispiellosen Kraftakt haben wir als NRW-Koalition gemeinsam mit dem Bund die nordrhein-westfälische Wirtschaft in der Corona-Krise mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 9,4 Milliarden Euro unterstützt. Hinzu kommen Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro. Durch diese Hilfen konnten und können hunderttausende von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ihre Existenz sichern. In vielen Fällen haben wir die Zuweisungen aus dem Bundesprogramm durch unseren eigenen NRW-Rettungsschirm aufgestockt, um den Betrieben in unserem Land noch besser und zielgerichteter zu helfen. Das hat viele Arbeitsplätze gesichert und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen gestärkt. Eine Bilanz unserer Corona-Hilfen:
NRW-Soforthilfe:
- 430.000 Antragssteller und Antragsstellerinnen haben von Ende März bis Ende Mai 2020 rund 4,5 Milliarden Euro erhalten
- Unsere NRW-Koalition hat die Zuweisungen aus dem Bundesprogramm freiwillig um insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm aufgestockt
- Bereits in der ersten Aprilwoche 2020 wurden drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt
- Die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass erfolgen Mitte Juni 2021
- Unternehmen haben bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen
- Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung ist bis Ende Oktober 2022 verlängert worden
Überbrückungshilfen:
- Überbrückungshilfe I: rund 34.200 Antragstellerinnen und Antragsteller haben 364 Millionen Euro erhalten
- Überbrückungshilfe II: 57.700 genehmigte Anträge mit Auszahlungen in Höhe von 702 Millionen Euro
- Überbrückungshilfe III: bisher 32.300 bewilligte Anträge mit Auszahlungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro
- Neustarthilfe: 29.900 bewilligte Anträge von Solo-Selbstständigen und Kapitalgesellschaften mit bisherigen Auszahlungen in Höhe von 187 Millionen Euro
Novemberhilfe/Dezemberhilfe:
- Novemberhilfe: über eine Milliarde Euro Auszahlungen auf 63.800 bewilligte Anträge
- Bezirksregierungen haben bis heute rund 94 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt
- Dezemberhilfe: rund 59.000 Anträge sind mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro bereits genehmigt
- Bezirksregierungen haben 87 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt
Bürgschaften:
- Bürgschaftsbank hat über 600 Anträge zur Absicherung eines Kreditvolumens von 257 Millionen Euro bewilligt und damit ein Bürgschaftsobligo von rund 192 Millionen Euro übernommen
- Aus dem Landesbürgschaftsprogramm sind 60 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von 731 Millionen Euro, davon 588 Millionen Euro Bürgschaftsobligo, bewilligt
- NRW hat sich an sechs Bund-Länder-Bürgschaften mit einem Volumen von über 813 Millionen Euro beteiligt
NRW.BANK-Programme:
- BANK 2020 hat u.a. die Programme NRW.Start-up akut und NRW.BANK.Infrastruktur Corona neu eingeführt, um Förderlücken zu schließen
- Start-up akut: Wandeldarlehen für durch Corona stark beeinträchtigte Jungunternehmen in der Seed- oder Start-up-Phase.
124 Start-ups haben bis zum 31. März 2021 Finanzierungen im Volumen von über 23 Millionen Euro erhalten
- BANK.Infrastruktur Corona: Förderprogramm für Betriebsmitteldarlehen mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.
Bis Ende März 2021 ist es in 14 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 363 Millionen Euro in Anspruch genommen worden
Bilanz der steuerlichen Entlastungen
- Steuervorauszahlungen bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer im Jahr 2020 sind um rund 6,1 Milliarden Euro und in der ersten Jahreshälfte 2021 um etwa 7,5 Milliarden Euro herabgesetzt worden
- Finanzämter haben Stundungen im Volumen von über 7,3 Milliarden Euro gewährt
- Nordrhein-Westfalen hat bundesweite Vorreiterrolle bei der Erstattung der Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer übernommen: Rund 1,7 Milliarden Euro haben die Liquidität von fast 75.000 Unternehmen gesichert
- NRW-Finanzbehörden unterstützen Unternehmen durch
- zinslose Steuerstundungen
- Herabsetzung von Vorauszahlungen
- vereinfachtes Verfahren für vorgezogenen Verlustabzug
- Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen
- Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen können Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ansetzen
- Steuerfreibetrag für Einnahmen als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro
- Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden ist von 200 auf 300 Euro angehoben worden
- Gemeinnützige Vereine müssen erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro
- Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ist bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden. Davon profitieren besonders kleinere Vereine
Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro