04 Mrz BILD-Zeitung im Gespräch mit André Kuper über die aktuelle Flüchtlingssituation
Die Flüchtlingsunterkünfte der Kommunen und des Landes NRW sind fast alle voll bzw. überfüllt. Und täglich treffen neue Flüchtlinge ein.
In der BILD-Ausgabe vom 02. März 2015 wird in dem Zusammenhang über eine „Kleine Anfrage“ von André Kuper und die Antwort der Landesregierung zur Flüchtlingsproblematik in den Städten und Gemeinden berichtet. Die BILD-Zeitung titelte „Immer mehr Flüchtlinge ohne Chance auf Asyl“ verbunden mit der Frage: „Haben Asylsuchende, die in ihrer Heimat wirklich von Folter und Tod bedroht sind, in NRW überhaupt noch die Chance auf einen Platz in einer Unterkunft?“ Aktuelle Zahlen lassen stark daran zweifeln.
Aus der Antwort der Landesregierung auf die sogenannte „Kleinen Anfrage“ ergibt sich, dass von 17.991 Flüchtlingen, die allein im Zeitraum von November 2014 bis Januar 2015 nach NRW kamen, rund 6.800 aus sicheren Herkunftsländern wie Serbien, Albanien, Mazedonien oder dem Kosovo kommen. Ihre wirtschaftliche Situation bringt sie aus Verzweiflung auf den Weg nach Deutschland, aber Sie haben so gut wie keine Chance auf Asyl, entsprechende Anträge werden in der Praxis zu über 98 % abgelehnt. Diese Menschen kommen zumeist, weil sie in Deutschland eine bessere Zukunft (für ihre Familien) sehen. Das zumeist wirtschaftliche Problem kann nur nachhaltig durch eine Verbesserung der Situation im Heimatland gelöst werden, diese Menschen brauchen in Ihrer Heimat eine Perspektive.
Das Asylrecht ist dagegen für politisch, kriegerisch o.ä. verfolgte Menschen. In NRW werden ankommende Flüchtlinge derzeit bereits 14 Tage nach ihrem Eintreffen in die Städte und Gemeinden weitergleitet. Genau das muss sich ändern. In diesen 14 Tagen kann ein Asylantrag in der Regel nicht geprüft und endgültig rechtskräftig entschieden werden.
Also werden aktuell alle eintreffenden „Flüchtlinge“, egal wie berechtigt oder unberechtigt, in die Kommunen geleitet und dort aufgenommen. Die Kommunen sind für die Organisation und Finanzierung der Unterbringung sowie für die medizinische Versorgung überwiegend allein verantwortlich (Organisation zu 100 % kommunal; Finanzanteil des Landes ca. 45 %).
Als Folge dieser Fehlorganisation des Landes sind die Unterbringungskapazitäten in vielen Städten und Gemeinden zu mehr als der Hälfte mit Menschen gefüllt, deren Aussicht auf einen dauerhaften Verbleib nach dem Asylrecht in Deutschland gleich Null ist. Wenn dann heute erst frühestens 6-7 Monaten nach dem Eintreffen in NRW eine negative Entscheidung über den Asylantrag folgt, haben sich beispielsweise die Kinder der eingereisten Familien bereits wochen- bzw. monatelang in den neuen Kindertageseinrichtungen oder Schulen angefangen zu integrieren und werden dann aus dieser neuen Umgebung wieder schmerzhaft herausgerissen und in die ehemalige Heimat rückgeführt. Das kann nicht richtig sein.
Wir müssen deshalb mehr Plätze in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes schaffen, damit die ankommenden Flüchtlinge zunächst innerhalb der Landeseinrichtungen ihre Antragsformalitäten erledigen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Prüfung der offensichtlich unberechtigten Fälle vornehmen kann. Das bundesdeutsche Asylrecht gibt dem Land die Möglichkeit, dass eintreffende Flüchtlinge bis zu 3 Monaten in den Zentralen Unterkünften verbringen dürfen. Diese Zeit muss genutzt werden, damit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die unkomplizierteren Anträge entscheiden kann. Für unberechtigte Antragsteller bedeutet dieses, dass sie dann schneller in Ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden, bevor eine Verteilung in die Städte- und Gemeinden erfolgt. Damit wird dann Raum für die wirklich bedürftigen Flüchtlinge geschaffen, das entlastet die Kommunen organisatorisch bei den Unterkünften und nebenbei auch finanziell erheblich. Außerdem ist das auch für die betreffenden Flüchtlinge wichtig, damit wir für Bedürftige die notwendige Willkommenskultur bereitstellen können.
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