01 Aug Bundesmittel für Bildung und Teilhabe dürfen nicht versickern
Die bereit gestellten Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen vollständig bei den Anspruchsberechtigten ankommen. Das haben André Kuper, der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Oskar Burkert, der stellvertretende Ausschussvorsitzende des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, gefordert.
Minister Schneider kritisiert in seiner jüngsten Presseerklärung ein Konzept, für das der Bund mehr Geld in die Hand genommen hat, als nach aktuellsten Zahlen in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden. Die Aussage von Minister Schneider, dass Kinder aus ärmeren Familien mehr als ein Trostpflaster bräuchten, sei anhand der zur Verfügung stehenden Summe widerlegt. In Nordrhein-Westfalen standen im Jahr 2012 189.498.520,54 Euro zur Verfügung.
Tatsächlich abgerufen wurden von den Kommunen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2012 nur 119.918.123,18 Euro
(Antwort auf Drs. 16/3408 von André Kuper).
Hintergrund dieser Anfrage war die Tatsache, dass die Mittel im Kreis Gütersloh zielgerichtet und sogar über die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel hinaus für die Kinder aus ärmeren Familien ausgegeben werden.
Der Kreis muss hier eigene Mittel der Bürgerinnen und Bürger zugeben, während in anderen Kommunen in NRW die Gelder eingespart und für andere Zwecke verwendet werden. Die Auszahlung des Landes erfolgt aktuell pauschal und unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben der jeweiligen Kommune.
Kuper hatte hier einen Hinweis von Landrat Adenauer aufgegriffen und diesen Missstand zum Thema einer Kleinen Anfrage gemacht.
„Knapp 63,3 Prozent der Mittel wurden im Jahr 2012 zielgerichtet in Anspruch genommen“, stellt Kuper fest, nachdem die CDU-Fraktion um Auskunft zum Bildungs- und Teilhabepaket gebeten hat. Sprecher André Kuper: „Das reicht nicht aus. Denn Fakt ist, dass das zuständige NRW-Arbeitsministerium es bisher nicht geschafft hat, die Bundesmittel ordentlich an die Nutznießer zu verteilen. Die Verantwortung für die zweckgebundene Verteilung liegt beim Land und Kommunen. Minister Schneider ist seiner Kontrollfunktion nicht gerecht geworden.“
Der CDU-Sozialexperte Burkert hob positiv hervor, dass der Bund zusätzliche Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket bereitstellt. „Dann muss das Geld auch bei den anspruchsberechtigten Kindern ankommen.“
Die Kleine Anfrage von A. Kuper MMD16-3408 Bildung und Teilhabe
Die Antwort des Ministers auf die KA 1389Bildungs-&Teilhabepaket