20 Mrz Bundesmittel für strukturschwache Kommunen dürfen nicht im Landeshaushalt versickern
André Kuper zur Unterrichtung der Landesregierung – Kommunalscharfe Berechnung der 2017-er Bundeshilfen:
Zur heutigen Unterrichtung der Landesregierung zur Investitionsoffensive des Bundes zur Entlastung unserer Kommunen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:
„Warum die Landesregierung eine Unterrichtung des Landtags anberaumt, wenn sie keine einzige Neuigkeit zu verkünden hat, bleibt schleierhaft. Wichtige Fragen wie nach dem Verteilungsschlüssel oder nach der belastbaren Gesamtsumme blieben weiter offen. Fakt ist: Zum wiederholten Male greift der Bund den Ländern und Kommunen unter die Arme. Statt sich mit fremden Federn zu schmücken, sollte die Regierung Kraft ihre Energie darauf verwenden, dass die Mehrheit für die Verteilung der Bundesmittel im Bundesrat steht.
Die pflichtgemäße und vollständige Weiterleitung der rund 1,1 Milliarden Euro, die der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt, sind aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit. Schließlich stehen die Länder in der Verantwortung für eine auskömmliche Ausstattung ihrer Kommunen. Und diese erwarten zu Recht, dass die Bundesgelder zu hundert Prozent an sie weitergeleitet werden und nicht – wie in der Vergangenheit mehrfach passiert – zweckentfremdet im rot-grünen Landeshaushalt versickern.
Die rot-grüne Landesregierung muss also schnellstmöglich für Klarheit bei unseren Kommunen sorgen. Der Verteilungsschlüssel muss rechtssicher und gerecht ausgestaltet werden. Zudem muss die Landesregierung garantieren, dass möglichst viele strukturschwache Kommunen von den Bundesmitteln partizipieren können. Eine Beschränkung allein auf Haushaltssicherungs- und Nothaushaltskommunen wird der Realität in den Kommunen jedoch nicht gerecht.“
In der Aussprache zur Regierungserklärung sprach für die CDU-Landtagsfraktion der Stv. Fraktionsvorsitzende André Kuper.
Seine Rede ist hier nachlesbar: Rede Kuper_Unterrichtung der Landesregierung 20150319
Hier finden Sie die kommunalscharfe Berechnung der in 2017 ausgezahlten Bundesmittel (1 Mrd zu 50/50 Verteilung aus alten Beschlüssen plus der jetzt aktuell neu zugesagten 1,5 Mrd. Euro, die zu 1/3 und 2/3 verteilt werden):
2015-03-20 Bundesentlastung – 1_5 Mrd EUR – 1 Mrd EUR – Mischschluessel – Verteilung