31 Jan André Kuper drängt mit der CDU auf konsequenten Kostenersatz bei Aufgabenverlagerung auf die Kommunen (Konnexität)
„Landesregierung darf Evaluierung und Novellierung des Konnexitätsausführungsgesetzes nicht weiter verschleppen!“ – Drs. 16/4829;
Vor etwa 10 Jahren wurde der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ (Konnexität) in die Verfassung des Landes NRW aufgenommen. Dieser Grundsatz in der Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Städten und Gemeinden klingt in der Theorie so richtig und einfach! Richtig bleibt dieser Grundsatz, denn bei ständig neuen Landesaufgaben und damit Lasten werden unsere Städte und Gemeinden ohne eine Kostenerstattung nie auf einen „grünen Zweig kommen“. In der Praxis zeigen sich aber enorme Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten, die die kommunale Familie belasten. Man muss nur das Stichwort „Inklusion“ nennen und jeder weiß um den jahrelangen Konflikt zwischen Kommunen und Land um die Anerkennung der Konnexität und die Kosten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes.
SPD und Bd90/Die Grünen sprechen in Ihrem Koalitionsvertrag von der Notwendigkeit einer umgehungssicheren Ausgestaltung der landesrechtlichen Konnexitätsbestimmungen! Aber Sie tun nichts. Genau darum fordern wir in unserem Antrag nun die Evaluierung und Weiterentwicklung des sogenannten Konnexitätsausführungsgesetzes, mit dem Ziel der Umgehungssicherheit, zum Schutz der Kommunen! Diese Landesregierung versucht immer wieder, neue Aufgaben den Kommunen zu übertragen und dabei die Konnexität zu leugnen.Verschiedene Beispiele sind in unserem Antrag nachzulesen.
Wie notwendig oder berechtigt dieser Antrag ist, mag man auch am konkreten Beispiel anhand der Ausführungen des 9. Senats des Landessozialgerichts NRW (Urteilsbegründung vom 20.12.2013 – L 9 SO 429/13 B ER) zur Kostenträgerschaft bei den Inklusionshelfern entnehmen: „Ebenso wenig verkennt der Senat die Gefahr, dass ein primär auf positive politische Außendarstellung bedachtes, seiner Gewährleistungsverantwortung für einen funktionierenden inklusiven Schulbetrieb aber nicht gerecht werdendes Land die Kosten der Inklusion quasi durch die Hintertür über das Jugendhilfe- oder das Sozialhilferecht den Kreisen und Gemeinden aufbürdet.“
Soweit hierzu, aber weil die Landesregierung um die grds. Fallstricke bei der Konnexität weiß, die bisherigen Handlungsspielräume weiterbehalten will und dieses Thema sehr unangenehm ist, verschleppt sie die zugesicherte Evaluierung und Weiterentwicklung des Konnexitätsausführungsgesetzes:
Im Zuge der Entfristung des Konnexitätsausführungsgesetzes – Drs. 16/178 erklärte die Landesregierung damals, dass die Evaluierung dem Landtag bis spätestens zum 30. Juni 2013 vorgelegt werde. Aber was ist seit dem passiert? Nichts!
Daher werden wir die Landesregierung weiterhin daran erinnern, ihren eigenen Selbstverpflichtungen nachzukommen. Die Konnexität ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Der Bund entlastet die Kommunen massiv. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass nicht neue Aufgaben von Bund oder Land diese Ersparnisse gleich wieder verzehren.
Wir fordern deshalb die Landesregierung mit diesem Antrag auf:
- das Konnexitätsprinzip zum Schutz der Kommunen zügig zu evaluieren und dem Landtag den Evaluationsbericht zeitnah vorzulegen,
- das KonnexAGweiterzuentwickeln und dabei im Rahmen der Novellierung sicherzustellen, dass zukünftig die kommunale Selbstverwaltung besser geschützt wird,
- im Rahmen der Novellierung des KonnexAG dafür zu sorgen, dass eine Umgehung des Konnexitätsgrundsatzes durch den Landesgesetzgeber zukünftig ausgeschlossen ist und bestehende Rechtslücken geschlossen werden
- sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass nur bei vollständigem Kostenausgleich von der Bundesebene weitere Standards für die Kommunen gesetzt werden.
Auf die Beratungen im Ausschuss und eine Sachverständigenanhörung zur Thematik freue ich mich bereits jetzt!
Übrigens: In der Landtagsdebatte sagte Innenminister Jäger jetzt zu, den geforderten und versprochenen Evaluierungsbericht bis Ende März vorzulegen. Wir werden ihn beim Wort nehmen!
MMD16-4829-Antrag der CDU-Landtagsfraktion zur Einhaltung der Konnexität