CDU fordert strikte Schuldenbremse in der Landesverfassung

Heute beschäftigt sich die Verfassungskommission des Landtags Nordrhein-Westfalen mit der Frage der Festschreibung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung. Dazu erklärt der  stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Eine strikte Schuldenbremse nach dem Muster des Bundes ist eine längst überfällige Weiterentwicklung unserer Landesverfassung. Bereits Ende der 14. und in der 15. Legislaturperiode hat die CDU-Landtagsfraktion zwei Vorstöße zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung vorgelegt (Drucksache 14/10358 vom 3. Dezember 2009 und Drucksache 15/1068 vom 17. Januar 2011). Beide hatte Rot-Grün abgelehnt. Auch unseren Vorstoß zur Vorlage einer verbindlichen Finanzplanung bis 2020 hat Rot-Grün Ende letzten Jahres abgelehnt.

Es ist gut, dass die Verfassungskommission nun endlich nicht mehr über das Ob, sondern über das Wie einer Schuldenbremse diskutiert. Wir brauchen eine Schuldenbremse, die diese Landesregierung nicht durch selbstgeschaffene Schlupflöcher oder Ausweich-Tricks umgehen kann.

Damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann, braucht unser Land sowohl eine solide Haushaltspolitik als auch eine wachstumsfreundliche Wirtschaftspolitik, die finanzielle Spielräume schafft. Rot-Grün schafft weder das eine noch das andere.“