CDU kämpft gegen Kindesmisshandlung und stärkt hierfür Kinderärzten den Rücken

Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend hat sich jetzt abschließend mit einem Antrag der CDU-Fraktion befasst, der geprüft wissen will, wie eine hinreichende Rechtsgrundlage geschaffen werden kann, damit sich Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial austauschen können. Es ist fatal, dass SPD und Grüne diesem Prüfauftrag nicht zugestimmt haben und damit die betroffenen und bedrohten Kinder im Regen stehen lassen.
Aus Sicht der CDU ist der Kinderschutz ein hohes Gut, zu dessen Verwirklichung der Staat und die Gesellschaft gleichermaßen beitragen müssen – und zwar insbesondere dort, wo die zur Sorge Berechtigten und Verpflichteten ihrem Schutzauftrag nicht gerecht werden. Es müssen endlich Wege gefunden werden, die den innerärztlichen Austausch entkriminalisieren. Hierzu hat die CDU-Fraktion – ergänzend zu ihrem Antrag – einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf eine gesetzliche Klarstellung im Heilberufsgesetz abstellt.