Ralph Brinkhaus und André Kuper setzten sich für traditionelles Schützenfest ein – Bundeserlass ausgesetzt

Bei der Anfang der Woche in Berlin stattfindenden Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion war auch die neue Richtlinie des Bundesinnenministeriums bezüglich der Schützenvögel ein wichtiges Thema. Diese sollten nach bisheriger Planung z.B. im Umfang auf 8 cm Durchmesser deutlich abnehmen (dann wäre mehr auf eine Holztaube anstelle eines Holzadlers zu schiessen).

CDU-Landtagsabgeordnete mit André Kuper übergeben Kanzlerin Merkel einen traditionellen Schützenvogel und besprechen das Anliegen mit ihr. Parallel dazu sorgte Ralph Brinkhaus im Innenministerium für Veränderungen am Erlass.

Die neuenVorgaben des Bundesinnenministeriums hätten gravierende Änderungen im Verlauf des Vogelschießens nach sich gezogen und dieses absehbar unattraktiv gemacht.

Zu diesem Thema hat es zahlreiche Gespräche gegeben, auch mit Vertretern der Spitze der Bundes-CDU. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich hierbei gemeinsam mit den CDU-Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen,vor allem mit Ralph Brinkhaus und Carsten Linnemann, dafür eingesetzt, dass die Richtlinie zunächst ausgesetzt und so überarbeitet wird, dass traditionelle Schützenfeste weiterhin möglich sind.

Mittlerweile ist bestätigt, dass die Richtlinie aus dem Bundesinnenministerium tatsächlich noch einmal im Sinne der Schützen geändert wird und traditionelle Schützenfeste damit weiterhin möglich sein werden. Diese sind gelebtes Brauchtum und wichtige Stütze des gesellschaftlichen Lebens in unserer Region.

Presseartikel PDF-Auszug aus: NeueRheinZeitungvom15MärzSchuetzenvoegel