10 Mrz André Kuper und der Bund der Steuerzahler zu kommunalen Fremdwährungskrediten und Spekulationsgeschäften – CDU legt eigenen Gesetzentwurf vor
Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der rechtliche Konsequenzen im Umgang mit Fremdwährungskrediten und Spekulationsgeschäften einfordert. Dazu erklärt der Antragsinitiator und stellvertretende Fraktionsvorsitzende André Kuper:
„Nach aktualisierten Zahlen von Innenminister Jäger haben 23 nordrhein-westfälische Kommunen Fremdwährungskredite in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro aufgenommen – der Großteil in Schweizer Franken. Diesen Kommunen drohen schwerwiegende finanzielle Folgen. Das Innenministerium hat das Problem bisher ignoriert. Es hat versäumt die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen zum Schutz von Kommunen und Steuergeldern zu treffen.
Landespolitik und Innenministerium müssen in Zukunft verhindern, dass Städte und Gemeinden unübersehbare finanzielle Risiken eingehen. Daher legen wir einen Gesetzentwurf vor, der einerseits allgemein spekulative Finanzgeschäfte von Kommunen verbietet und andererseits konkret ein Verbot jeglicher Kreditaufnahme in anderen Währungen als dem Euro ohne eine angemessene Absicherung der Währungs- und Zinsänderungsrisiken vorsieht. Wir fordern eine Genehmigungspflicht für Fremdwährungskredite.
Der Umgang mit solchen Finanzgeschäften darf nicht allein der kommunalen Selbstverwaltung überlassen sein, hier muss das Land Rahmenbedingungen vorgeben, zum Schutz der Kommunen und der Steuerzahler. Wir wollen keine Spekulationen mit Steuergeldern.“
Hintergrund:
Nachdem am 15. Januar 2015 die Schweizerische Nationalbank die Fixierung des Franken-/Euro-Wechselkurses kippte, verteuerte sich die Schweizer Währung daraufhin erheblich. Insbesondere Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind davon betroffen und ihnen drohen nun Millionen-Verluste. Während das nordrhein-westfälische Innenministerium die Entscheidung der Aufnahme von Fremdwährungskrediten ebenso wie die Entscheidung über eine entsprechende Absicherung allein den Kommunen überlassen will, sieht die CDU hier einen gesetzliche Regelungsbedarf, um die Kommunen mit Rahmenvorgaben vor unnötigen finanziellen Risiken zu schützen.
Den Gesetzentwurf zum Spekulationsverbot finden Sie hier
Der Bund der Steuerzahler hat den Gesetzentwurf am 11.03.2015 in einer Pressemeldung begrüßt:
22.01.2015
Spekualtionsverbot in der Gemeindeordnung schützt Steuerzahler
Bund der Steuerzahler NRW begrüßt Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion
Wenn das mal gut geht…, sagte der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW im September 2014 zu einer Aufstellung von IT.NRW, dem Statistischen Landesamt, über Kredite, die 26 Kommunen und Kreise in NRW in fremder Währung aufgenommen haben. Und es ist nicht gut gegangen. Mitte Januar wurde der Schweizer Franken aufgewertet – und damit wird es für die Kommunen, die Kredite in Schweizer Franken laufen haben, schlagartig empfindlich teurer, diese Kredite abzulösen. Jetzt gibt es einen Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion, in der Gemeindeordnung ein entsprechendes Spekulationsverbot zu verankern.
Düsseldorf. Viele Kommunen und auch Kreise in Nordrhein-Westfalen habe Kredite in fremden Währungen aufgenommen. Der Vorteil: Sie konnten von den günstigen Zinsen und einem günstigen Wechselkurs profitieren. Der Nachteil: Der Wechselkurs unterliegt Schwankungen, und dieses Risiko können die Kämmerer nicht beherrschen. Betroffen ist jetzt selbst der Schweizer Franken, der immer als stabil und sicher galt. Mit seiner Aufwertung wird es für die Kommunen und Kreise teurer, die Kredite abzulösen.
So lernen die Kämmerer in den ohnehin verschuldeten NRW-Kommunen auf die bitterste Art und Weise, dass sich Zins- und Währungsrisiken bei Spekulationsgeschäfte eben nicht beherrschen lassen und dass solche Geschäfte selbst mit dem vermeintlich sicheren Schweizer Franken letztlich nur eines sind: Zockerei mit dem Geld der Steuerzahler.
Spekulation in der Gemeindeordnung verbieten
Der Bund der Steuerzahler hat in der Vergangenheit Fremdwährungskredite immer strikt abgelehnt und begrüßt deshalb grundsätzlich den Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion, in der Gemeindeordnung ein entsprechendes Spekulationsverbot zu verankern. Es schützt die Steuerzahler vor Spekulationsverlusten der öffentlichen Hand und bietet den Kommunen eine Rahmenvorgabe, die sie vor unnötigen finanziellen Risiken schützt.