Debatte zum CDU-Entwurf eines Landesbibliotheksgesetzes: Kulturstandort Nordrhein-Westfalen wird weiter aufs Abstellgleis gestellt

In der heutigen Plenardebatte wurde der Entwurf der CDU-Landtagsfraktion für ein Landesbibliotheksgesetz beraten. Mit den Stimmen von SPD und Grünen wurde der Entwurf abgelehnt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

 
„Es ist eine Schande, dass dieser von allen gelobte Gesetzentwurf heute im Plenum von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt wurde. Alle anderen Fraktionen haben erkannt, dass ein solches Landesbibliotheksgesetz in Nordrhein-Westfalen fehlt und dringend erforderlich ist. Der CDU-Entwurf hatte in der Expertenanhörung eine überwältigende Zustimmung erhalten. Dennoch haben SPD und Grüne den Gesetzentwurf dem aufziehenden Wahlkampf geopfert.
 
Mit dem Gesetzentwurf haben wir ein zusammenhängendes Konzept für das Bibliothekswesen in Nordrhein-Westfalen vorgelegt, das zudem den Bereich der Hochschulbibliotheken erfasst. Die Aufgaben der Öffentlichen Bibliotheken als Bildungseinrichtungen werden darin erstmals gesetzlich geregelt. Ihre Tätigkeiten können dadurch nicht mehr von den jeweiligen Trägern untersagt werden. Rot-Grün hatte sich bisher darauf beschränkt, die Kultur in unserem Land zu verwalten und keine aktiven Gestaltungsansätze geliefert.
 
Zudem hätte der Gesetzentwurf Kommunen ermöglicht durch Modellprojekte ihre Bibliotheken zu sogenannten „Dritten Orten“ weiterzuentwickeln. Diese integrativen Zentren hätten neben der traditionellen Bibliothek weitere Kultur-, Freizeit- und Begegnungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger bereitstellen können. Dies hätte wesentlich dazu beitragen, den Kulturstandort Nordrhein-Westfalen entscheidend zu fördern. Für viele Menschen sind Bibliotheken der wichtigste Zugang zu Literatur, Information und Bildung.“