Debatte zum Landesnaturschutzgesetz: Naturschutz kann nur gemeinsam gelingen

Zur Plenardebatte zum Landesnaturschutzgesetz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:
 
„Naturschutz wird nur dann erfolgreich sein, wenn man ihn mit den Betroffenen zusammen macht und nicht gegen sie. Die CDU-Fraktion erkennt die Arbeit der Landwirte, Waldbesitzer, Gärtner, Jäger, Angler, Imker für den Naturschutz ausdrücklich an. Genau diejenigen, die zum Teil schon seit Generationen in der Natur und mit der Natur arbeiten, die die heimische Landschaft pflegen und die für Biodiversität sorgen, wollen wir weiterhin für den Naturschutz gewinnen. Dazu muss der künstliche Gegensatz zwischen Schützern und Nutzern endlich überwunden werden.
 
Wer aber Menschen unter Generalverdacht stellt, wie es die Landesregierung seit ihrem Amtsantritt macht, darf sich nicht wundern, dass immer weniger bereit sind, geschützte Tierarten zu melden oder sich an Umweltprogrammen zu beteiligen. Nur wer die Menschen begeistert, ihre Herzen für die Schönheit und den Schutz der Natur gewinnt, der erreicht etwas für die Natur – mit der rot-grünen Politik und mit diesem Gesetz erreicht man genau das Gegenteil.
 
Insgesamt hatte die CDU-Landtagsfraktion 60 Änderungsvorschläge in ihren Änderungsantrag vorgelegt. Sie sehen unter anderem auch die Stärkung der Kommunen vor, die sich über das massive Misstrauen des Umweltministeriums gegenüber ihrer Arbeit beklagt hatten. Sie sind vor Ort die entscheidenden Partner bei der Umsetzung des Naturschutzes. Die Kommunen brauchen mehr Handlungsfreiheit und nicht immer neue Bürokratie. Weiterhin soll in jedem Kreis eine Biologische Station eingerichtet wird, die von Kommunen, Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam getragen wird. Den Naturschutzbeirat wollen wir zu einem echten Beratungsgremium für die unteren Naturschutzbehörden umgestalten. Alle Verbände, die in der Natur agieren, müssen an einen Tisch; also Naturschützer genauso wie u.a. Landwirte, Reiter, Jäger, Angler, Förster und auch der Landesverband Erneuerbare Energien.
 
Ökologisch notwendige Ausgleichmaßnahmen sollen vorrangig in qualitativen Verbesserungsmaßnahmen erfolgen, statt stur landwirtschaftliche Fläche in Anspruch zu nehmen. Die CDU will die sogenannte 1:1-Regel beibehalten. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gehören zuerst in die Hand der Bewirtschafter. Wenn der Staat im Ausnahmefall das Vorkaufsrecht ausübt, dann soll dies nur dann möglich sein, wenn es zur Umsetzung von Naturschutzzielen absolut erforderlich ist, zum Beispiel zur Umsetzung des Landschaftsplans. Wir wollen nicht, dass das Land und die Naturschutzverbände den Landwirten ihre Flächen sozusagen unter den Füßen wegkaufen können.
 
Was gute landwirtschaftliche und forstliche Praxis ist, muss nach den neuesten wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen festgelegt werden und nicht aus der Schublade des grünen Ministeriums. Statt die Bewirtschafter mitzunehmen und ihr Vertrauen zu gewinnen, baut die Landesregierung durch das neue Gesetz einen Gegensatz auf.“