Debatte zum Tariftreue- und Vergabegesetz: Mühlstein für die Wirtschaft

Zur heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Hendrik Wüst, und der stellvertretenden Fraktionsvorsitzende André Kuper:

 
Hendrik Wüst: „Einen Mühlstein für die Wirtschaft sollte man nicht erneuern, sondern abschaffen. Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaft an der Novelle ist deutlich. Sie befürchten nicht weniger, sondern mehr Bürokratie nach der Novellierung des unnötigen Gesetzes.“
 
André Kuper: „Die Anhörung zu diesem Thema war ein Desaster für die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen. Kritik gab es an allen Stellen des Gesetzentwurfes. Ob das Bestbieter-Prinzip, die Schwellenwerte, die Verschärfungen der Regelungen zu Aspekten des Umweltschutz und der Energieeffizienz oder die geplante neue Rechtsverordnung –  das Urteil fällt durchweg negativ aus. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist ein Bremsklotz für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Deshalb gehört es nicht erneuert, sondern abgeschafft.“
 
Hintergrund:
Kritische Stimmen der kommunalen Spitzenverbände und der nordrhein-westfälischen Wirtschaft zum Tariftreue- und Vergabegesetz aus der Expertenanhörung vom 02. November 2016:
 
Verband GaLaBau NRW zur Abschaffung des Gesetzes:
„Bei der Evaluierung kommt heraus: „Obwohl sich bislang nur wenige konkret messbare Wirkungen für die Erreichung der einzelnen Ziele des TVgG – a. F. feststellen lassen“ usw. usf. – Warum machen wir mit dem Gesetz weiter, wenn keine Wirkung eintritt? Lassen wir das Gesetz doch jetzt auslaufen, und evaluieren wir in vier Jahren noch einmal durch Kienbaum, um zu sehen, was ohne das Gesetz herausgekommen ist.“
 
Städtetag zur Abschaffung des Gesetzes:
„Aufgrund des hohen Bürokratieaufwandes würden jedoch bei einer Abschaffung Weihnachten, Ostern und Pfingsten zusammenfallen.“
 
Bauindustrieverband NRW zur Abschaffung des Gesetzes:
„Grundsätzlich spricht sich die Bauindustrie für eine Abschaffung des Gesetzes auch nach der Novellierung aus.“
 
IHK NRW zur Abschaffung des Gesetzes:
„Natürlich würden wir uns ebenfalls für eine Abschaffung aussprechen.“
 
Unternehmer.nrw zur Abschaffung des Gesetzes:
„Im Endeffekt wäre nicht zuletzt vor diesem Hintergrund das von Frau Meißner beschriebene Zusammenfallen aller Feiertage schön.“
 
Verband freier Berufe zur Abschaffung des Gesetzes:
„Wir plädieren für eine Abschaffung des Tariftreuegesetzes.“
 
Städtetag zum Bestbieterprinzip:
„Wir sehen also in dem Prinzip keine Verfahrenserleichterung für Bieter und Auftraggeber, sondern eine Verfahrensverzögerung.“
 
IHK NRW zum Bestbieterprinzip:
„Es stellt sich natürlich die Frage, ob ein Bürokratieabbau stattfinden kann. Aus Unternehmenssicht würde ich sagen: Nein. – Wenn man den Auftrag haben möchte, muss man die Unterlagen vorher verfügbar halten.“
 
Städte- und Gemeindebund zu Schwellenwerten:
„Unsere Kritik ist noch grundsätzlicher: Das große Manko dieses Entwurfs ist, dass er nicht mit den vielen unterschiedlichen Schwellenwerten aufräumt. Es gibt ja derzeit schon viele unterschiedliche Schwellenwerte im TVgG, jetzt kommen noch die Schwellenwerte von 5.000 € und 20.000 € hinzu. Außerdem enthält das TVgG in Bezug auf die Frauen- und Familienförderung noch Schwellenwerte von 50.000 € und 150.000 €. Es existieren noch zusätzlich zig Schwellenwerte aus anderen Rechtsgrundlagen: der Schwellenwert für den Oberschwellenbereich, der Wert für die Vergabestatistikverordnung bei 25.000 € und die Schwellenwerte des Vergabeerlasses.“
 
Städte- und Gemeindebund zu Nachweisen im Bereich ILO-Kernarbeitsnormen, Umwelteffizienz und Frauenförderung:
„Auf der kommunalen Seite müssen die Nachweise auch noch einer Überprüfung unterzogen werden, und es muss die Frage gestellt werden, ob die vom Bieter vorgelegten Gütezeichen ausreichen, um die Anforderungen des TVgG zu erfüllen. Es ist also noch einiges an weiterem Aufwand zu betreiben. Wir sehen nicht, dass mit dem aktuellen Entwurf der bürokratische Aufwand großartig verringert würde.“