14 Mrz Die Themen der 11. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht von André Kuper
• Landesstraßenerhaltungsprogramm 2019: Land plant dieses Jahr Sanierung von Landesstraßen in Höhe von mindestens 175 Millionen Euro
• Integrationsklima in Nordrhein-Westfalen ist positiv
• Fünfte Nachhaltigkeitsanleihe des Landes erfolgreich mit Rekordvolumen platziert
• Erfahrene Lehrkräfte leisten unschätzbaren Beitrag zur besseren Lehrerversorgung
• In Nordrhein-Westfalen haben 2018 rund 1300 verkaufsoffene Sonntage stattgefunden
• Unterstützungsaktion zugunsten der Sozialgerichtsbarkeit läuft an
• Land forciert die Beschleunigung von Baustellen
• Weisung der Bundesagentur zu Flüchtlingsbürgschaften
Landesstraßenerhaltungsprogramm 2019: Land plant dieses Jahr Sanierung von Landesstraßen in Höhe von mindestens 175 Millionen Euro
Das neue Landesstraßenerhaltungsprogramm 2019 wurde aktuell vorgelegt. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit dem Haushalt 2019 den Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen in diesem Jahr auf 175 Millionen Euro erhöht. Das sind 47,5 Millionen Euro (+ 37%) mehr als im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt wurden. Mit dem Landesstraßenerhaltungsprogramm legt das Verkehrsministerium nun fest, für welche Projekte die Mittel in 2019 verwendet werden sollen:
• 112,126 Millionen Euro fließen in 167 konkrete Sanierungsvorhaben an Fahrbahnen, Brücken und sonstigen Anlageteilen. Statt oberflächlicher Ausbesserung setzt das Land mit dem 2019er-Programm vermehrt auf grundhafte und nachhaltige Sanierung zur dauerhaften Verbesserung des Zustands des Landesstraßennetzes.
• Zusätzlich zu den rund 112 Millionen Euro für „große“ Sanierungsmaßnahmen werden wie im vergangenen Jahr 50 Millionen Euro als sog. „Bauamtspauschale“ für kleine und unvorhergesehene Sanierungsvorhaben vorgesehen. Die Auswahl der damit realisierbaren Maßnahmen erfolgt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Regionalniederlassungen.
• 9,275 Millionen Euro werden für die Sanierung von Geh- und Radwegen entlang der Landesstraßen in der Baulast des Landes eingesetzt. Das sind gut 1 Millionen Euro mehr als 2018.
• 2,564 Millionen Euro sind für sieben Maßnahmen im Zusammenhang mit Abstufungen von Landesstraßen zu Kreis- oder Gemeindestraßen vorgesehen (2018: 1,7 Millionen Euro).
• 1,035 Millionen Euro sind für die Digitalisierung der Ampelschaltungen (Lichtsignalanlagen – Programm NRW) vorgesehen, dass sind gut 750.000 Euro mehr als 2018.
Integrationsklima in Nordrhein-Westfalen ist positiv
Das Integrationsklima in Nordrhein-Westfalen wird von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte überwiegend positiv bewertet. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der ersten Sonderauswertung des Integrationsbarometers des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) für Nordrhein-Westfalen.
Weiteres Novum: Erstmals liegen anhand einer Studie Ergebnisse zu subjektiven Integrationsindikatoren der Menschen Nordrhein-Westfalens vor. Das Stimmungsbild für alle wichtigen gesellschaftlichen Bereiche wie den Arbeitsmarkt, die Nachbarschaft, das Bildungssystem und die sozialen Beziehungen wird in Nordrhein-Westfalen von der überwiegenden Mehrheit positiv gesehen. In Nordrhein-Westfalen leben laut Angaben des Statistischen Landesamtes 5,1 Millionen Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Das sind 28,7 Prozent der Bevölkerung. Die repräsentative SVR-Studie stellt ein stark ausgeprägtes Zugehörigkeitsempfinden zu Nordrhein-Westfalen bei Zugewanderten fest: 85 Prozent der befragten Menschen mit Migrationsgeschichte sagen, dass sie sich Nordrhein-Westfalen zugehörig fühlen. Lediglich fünf Prozent identifizieren sich in keiner Weise mit Nordrhein-Westfalen. Bestätigt wird dieses Ergebnis durch Daten zur Zugehörigkeit zur Heimatstadt: Dieser fühlen sich knapp 87 Prozent der Befragten mit Migrationsgeschichte zugehörig. Bei den Befragten ohne Migrationsgeschichte sind es 88 Prozent.
Eine weitere erfreuliche Entwicklung: In Nordrhein-Westfalen stehen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte im Freundes- und Bekanntenkreis, am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft in sehr häufigem bis häufigem und deutlich positivem Kontakt zueinander. Die Befragten in Nordrhein-Westfalen haben darüber hinaus häufiger Kontakt zu Menschen anderer Herkunft als im übrigen Bundesgebiet. Knapp 45 Prozent meinen, dass das Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft in Nordrhein-Westfalen besser funktioniert als im übrigen Deutschland. Nur 13 Prozent bewerten es als schlechter. Erneut zeigt sich, je mehr Kontakte zu Menschen mit Migrationsgeschichte bestehen, desto besser wird das Zusammenleben wahrgenommen.
Der SVR stellt in seiner Sonderauswertung zudem fest, dass die Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Nordrhein-Westfalen in den letzten beiden Jahren abgenommen haben: 2015 berichteten noch 42,4 Prozent der Befragten mit Migrationsgeschichte von erlebter Benachteiligung, 2017/18 sind es 34,9 Prozent.
Die Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2018 für Nordrhein-Westfalen ist auf der Website: www.chancen.nrw abrufbar.
Fünfte Nachhaltigkeitsanleihe des Landes erfolgreich mit Rekordvolumen platziert
Im vergangenen Jahr hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Saldo Schulden in dreistelliger Millionenhöhe getilgt und damit den Schuldenstand des Landes insgesamt weiter reduziert. Zugleich finden im bestehenden Portfolio regelmäßig Umschuldungen statt. So hat auch in 2019 Nordrhein-Westfalen eine Landesschatzanweisung als Nachhaltigkeitsanleihe ausgegeben, mit der insgesamt 52 geeignete Projekte des Landeshaushalts 2018 refinanziert werden. Die neue Anleihe umfasst ein Gesamtvolumen von 2,25 Milliarden Euro und ist damit die größte bisher vom Land Nordrhein-Westfalen durchgeführte Wertpapieremission im Nachhaltigkeitsbereich.
Schwerpunkt der Refinanzierung durch die Emission waren die Bereiche der Bildung und Nachhaltigkeitsforschung mit rund 700 Millionen Euro. Darüber hinaus werden rund 500 Millionen Euro bei der Modernisierung von Hochschul- und Gesundheitseinrichtungen refinanziert. Über 300 Millionen Euro Refinanzierungsvolumen werden im Bereich Infrastruktur, unter anderem im Breitbandausbau, der Städtebauförderung sowie dem Ausbau von Nahmobilität und Radwegen eingesetzt. Zudem werden weitere soziale und ökologische Projekte unterstützt.
Die Nachhaltigkeits-Ratingagenturen Vigeo Eiris (Paris) und imug (Hannover) haben dem Land Nordrhein-Westfalen bei ihrem aktuellen ESG-Rating von europäischen Regionen wieder die Bestnote aller deutschen Länder gegeben. Mit der Gesamtnote „robust“ liegt das Land – wie im Vorjahr – nur knapp hinter den beiden Spitzenreitern auf Platz 3 von insgesamt 29 bewerteten regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in ganz Europa. Die positiven Bewertungen im Bereich Nachhaltigkeit ergänzen die sehr guten Bonitäts-Einstufungen des Landes durch die Ratingagenturen und schaffen damit die Basis für eine erfolgreiche Platzierung.
Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitsanleihen und zur Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.nachhaltigkeit.nrw.de.
Erfahrene Lehrkräfte leisten unschätzbaren Beitrag zur besseren Lehrerversorgung
Mit Erfahrung gegen den Lehrermangel: In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Lehrkräfte, die nach Vollendung des 66. Lebensjahres im Schuldienst tätig sind, deutlich angestiegen. Seit 2016 arbeiten insgesamt 444 Lehrkräfte mehr im Schuldienst, die aus dem Ruhestand zurückgekehrt sind oder diesen nach hinten verschoben haben.
Die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre, die wieder im Schuldienst als tarifbeschäftigte Lehrkräfte tätig sind, hat sich seit 2016 von 415 Lehrkräften auf 818 Lehrkräfte im Jahr 2018 nahezu verdoppelt. Auch die Möglichkeit, den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben, wird von den Lehrkräften häufiger genutzt. Hier ist die Zahl seit 2016 von 58 auf 99 im Jahr 2018 gestiegen. Insgesamt ergibt sich dadurch ein Anstieg von 473 auf 917 Lehrkräfte (plus 444).
Das Schulministerium hat bei den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/19 im Rahmen des zweiten umfassenden Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Lehrerversorgung noch einmal intensiv für die Gewinnung von Pensionärinnen und Pensionären für den Schuldienst geworben. Die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung trotz eigentlichem Ruhestand für die Lehrkräfte wurden wesentlich attraktiver gestaltet: Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Dienstzeit verlängern, erhalten nun einen Besoldungszuschlag in Höhe von zehn Prozent des monatlichen Grundgehalts. Und auch die stundenweise Rückkehr aus dem Ruhestand ist gegenwärtig attraktiver als je zuvor, denn für Beamtinnen und Beamten ist die Hinzuverdienstgrenze ausgesetzt.
In Nordrhein-Westfalen haben 2018 rund 1300 verkaufsoffene Sonntage stattgefunden
Im vergangenen Jahr haben 1.298 verkaufsoffene Sonntage in Nordrhein-Westfalen stattgefunden, davon 309 nach neuem Recht und 989 nach altem Recht. Seit dem 1. April 2018 gilt das neue Ladenöffnungsgesetz (LÖG) in Nordrhein-Westfalen. Da die meisten Kommunen bereits zu Jahresbeginn ihre verkaufsoffenen Sonntage festlegen, entfiel der Großteil der Sonntagsöffnungen 2018 noch auf die alte Gesetzgebung.
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes haben mehr als 300 verkaufsoffene Sonntage nach neuem Recht stattgefunden. Es ist davon auszugehen, dass die Kommunen von den neuen Möglichkeiten des Ladenöffnungsgesetzes verantwortungsvoll Gebrauch machen und es zahlreiche verkaufsoffene Sonntage in den Städten und Stadtteilen geben wird. Denn das dient letztendlich allen – der Attraktivität der Innenstädte, dem Präsenzhandel, seinen Mitarbeitern und den Kunden.
Im Jahr 2018 wurden 41 verkaufsoffene Sonntage gerichtlich untersagt – 2017 waren es noch 57. Außerdem haben die Gerichte in 18 Verfahren zugunsten von Kommunen entschieden. In diesen Fällen konnten die verkaufsoffenen Sonntage trotz vorangegangener Klagen stattfinden. Gerichtsentscheidungen zugunsten von Kommunen wie Gütersloh, Solingen und Essen zeigen, dass sich nach neuem Recht festgelegte Ladenöffnungen als rechtssicher erweisen.
Im vergangenen Jahr hat das Wirtschaftsministerium eine Anwendungshilfe zum neuen Ladenöffnungsgesetz veröffentlicht und in den fünf Bezirksregierungen Informationsveranstaltungen durchgeführt. Auch in diesem Jahr wird das Ministerium solche Veranstaltungen anbieten und die Kommunen bei der Anwendung des LÖG NRW unterstützen.
Unterstützungsaktion zugunsten der Sozialgerichtsbarkeit läuft an
Das Ministerium der Justiz hat als zeitnahe Reaktion auf die Klagewelle bei den Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Präsidentin und den Präsidenten der Oberlandesgerichte sowie der Präsidentin und den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte eine kurzfristige Unterstützung für die Sozialgerichte auf den Weg gebracht. Die Sozialgerichtsbarkeit wird mit sofortiger Wirkung durch zehn Planstellen für erstinstanzliche Richterinnen und Richter personell verstärkt.
Darüber hinaus konnten der Sozialgerichtsbarkeit Mittel zur Einstellung von mindestens 10 Aushilfskräften im Service- und Unterstützungsbereich der Sozialgerichte für dieses Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Auch wenn die Auswirkungen der Klagewelle für die Sozialgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen noch nicht exakt abgeschätzt werden können und die Entwicklung weiter beobachtet werden muss, ist angesichts von über 15.000 Verfahren, die seit November 2018 bei den Sozialgerichten eingegangen sind, kurzfristig, schnell und unbürokratisch zu helfen.
Hintergrund
Bei den Sozialgerichten sind seit November letzten Jahres allein in Krankenversicherungssachen über 15.000 Verfahren eingegangen. Auslöser waren gesetzliche Änderungen des SGB V durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, die im November vergangenen Jahres vom Deutschen Bundestag beschlossen worden waren. Durch eine von vier auf zwei Jahre verkürzte Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche der Krankenhäuser und von Rückzahlungsansprüchen der Krankenkassen nach Rechnungsprüfung (§ 109 Abs. 5 SGB V neu) war eine Klagewelle vor den Sozialgerichten im gesamten Bundesgebiet ausgelöst worden.
Land forciert die Beschleunigung von Baustellen
Für fünf weitere Autobahnprojekte in Nordrhein-Westfalen können Bauunternehmen eine Beschleunigungsvergütung erhalten, wenn sie schneller fertig werden. Bislang wird diese Option für acht Baumaßnahmen genutzt. Jetzt wurden Vereinbarungen für fünf weitere Baustellen getroffen. Für die Beschleunigung der insgesamt 13 Maßnahmen stellt die Landesregierung einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag aus Mitteln des Bundes bereit. Ziel der Beschleunigungsvergütung ist es, die Verkehrseinschränkungen soweit wie möglich zu reduzieren. Seit 2017 nutzt das Land wieder die Möglichkeit, mit Bauunternehmen nachträglich Maßnahmen zur Beschleunigung von Baustellen zu vereinbaren.
Die Vergütung ist für Baumaßnahmen vorgesehen, bei denen nach Einschätzung des Landesbetriebes Straßenbau NRW eine erhebliche Verbesserung durch beschleunigende Maßnahmen zu erwarten ist. Das Geld wird an die Unternehmen ausgezahlt, wenn sie eine zuvor vereinbarte Bauzeitverkürzung tatsächlich erreicht haben.
Mit der Beschleunigungsvergütung für die insgesamt 13 Maßnahmen kann die Bauzeit zwischen drei und 78 Wochen verkürzt werden. Insgesamt bedeutet das 227 Wochen weniger Baustelle.
Die fünf zusätzlichen Maßnahmen mit Beschleunigungsvergütung im Einzelnen:
• Erdarbeiten im Zuge des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen
• A 1 Ersatzneubau der Emsumflutbrücke
• A 30 / A1 Ersatzneubau der Brücke im Autobahnkreuz Lotte / Osnabrück
• A 1 Ersatzneubau der Brücke über die „Sölder Straße“ (L 662)
• A 3 Ersatzneubau von zwei Brücken in Höhe der Anschlussstelle Hamminkeln
Hintergrund
Die Beschleunigung von laufenden Bauprojekten durch zusätzliches Geld ist eine von fünf Maßnahmen des Infrastrukturpaketes für ein besseres Baustellenmanagement, das die Landesregierung im Mai 2018 vorgelegt hat. In diesem Rahmen hat der Landtag erst vor wenigen Tagen eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Im November hat Verkehrsminister Hendrik Wüst die Stabsstelle Baustellenkoordination NRW in der Verkehrszentrale des Landesbetriebes Straßenbau in Leverkusen offiziell in Betrieb genommen und damit eine weitere Maßnahme des Infrastrukturpaketes umgesetzt.
Weisung der Bundesagentur zu Flüchtlingsbürgschaften
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Weisung zum Umgang mit den „Flüchtlingsbürgschaften“ durch die Jobcenter veröffentlicht. Mit ihr werden die Vorschläge des Landes Nordrhein-Westfalen maßgeblich aufgegriffen.
Mit der nun vorliegenden Regelung liegt Klarheit im Fall der vor dem 6. August 2016 abgegebenen Flüchtlingsbürgschaften vor: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nicht zu erstatten. Dies ist ein Erfolg für die Privatpersonen und Organisationen, die spontan bereit waren, Flüchtlingen durch die Übernahme einer Bürgschaft zu helfen.
Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit sieht unter anderem vor, dass bei allen Verpflichtungserklärungen, die nach dem Landesaufnahmeprogramm Nordrhein-Westfalen abgegeben wurden, das Ermessen im Sinne der Flüchtlingsbürgen auszuüben ist. Das bedeutet: Die Kosten für die Grundsicherung arbeitssuchender Flüchtlinge sind nicht durch die Bürgen zu erstatten. Unter diese Regelung fallen auf entsprechenden Antrag des Bürgen auch Fälle, in denen die Erstattungsforderung bereits vollständig beglichen wurde. Im Sinne der Flüchtlingsbürgen wird nun berücksichtigt, dass die Rechtslage zur Dauer der Haftung bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 unklar war.