Die Themen der 22. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht

  • Mittel für die kommunalen Theater und Orchester werden bis 2022 um 30 Millionen Euro erhöht
  • Grundstein zur Errichtung einer Spezialeinheit der Justiz, der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen gelegt
  • Mehr Geld für Radwegebau an Landesstraßen
  • NRW regelt Duldung für Auszubildende
  • Ausländische Direktinvestitionen schaffen mehr neue Arbeitsplätze als jemals zuvor in Nordrhein-Westfalen

 

Mittel für die kommunalen Theater und Orchester werden bis 2022 um 30 Millionen Euro erhöht

Im Kulturhaushalt werden die Mittel für die kommunalen Theater und Orchester bis 2022 um 30 Millionen Euro erhöht. Davon werden 20 Millionen Euro als Basisförderung und zehn Millionen Euro als zusätzliche Förderung für besondere Vorhaben und Profilbildung vergeben. Die jährlichen Aufwüchse über die gesamte Legislaturperiode addieren sich in der Summe auf 90 Millionen Euro.

Die Basisförderung des Landes für kommunale Theater und Orchester für die Sparten Oper/Musiktheater, Schauspiel, Tanz, Orchester sowie Kinder- und Jugendtheater erhöht sich in diesem Jahr um sechs Millionen Euro und wird in den Jahren 2019 bis 2022 nochmals um jeweils 3,5 Millionen Euro aufgestockt. Im Jahr 2022 wird somit ein Betrag von zusätzlich 20 Millionen Euro erreicht. Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung im Vergleich zu den bisher zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 19,5 Millionen Euro. Die Verteilung richtet sich nach dem Anteil der Personalkosten der jeweiligen Einrichtung an den Gesamtpersonalkosten aller kommunalen Theater und Orchester.

In OWL erfolgt eine Förderung in Bielefeld, wo sich der Landezuschuss p.a. von bislang rd. 971.000 Euro um 932.000 Euro erhöht auf rd. 1.903 Mio. Euro, also fast verdoppelt.

Zusatzförderung:

Ab 2019 bis 2022 gibt es zusätzlich zur Basisförderung eine Förderung für die Profilbildung von Theatern und Orchestern. Die zusätzliche Förderung umfasst zunächst 2,5 Millionen Euro und steigt dann bis 2022 jährlich um jeweils 2,5 Millionen Euro an, bis im letzten Jahr ein Förderbetrag von zehn Millionen Euro erreicht ist.

Durch den Aufwuchs in den Bereichen Basis- und Zusatzförderung steht 2022 ein Betrag von 50 Millionen Euro an Landesmitteln zur Förderung der kommunalen Theater und Orchester zur Verfügung. Dieser Aufwuchs soll die Kommunen unterstützen und ermutigen, ihre Förderung der kommunalen Theater und Orchester beizubehalten und weiterzuentwickeln. Mit jeder Kommune wird hierzu eine Fördervereinbarung geschlossen.

Die zusätzlichen 30 Millionen Euro für die kommunalen Theater und Orchester sind Teil des bis 2022 um 50 Prozent steigenden Kulturetats des Landes, der von 200 auf insgesamt 300 Millionen Euro angehoben wird.

 

Grundstein zur Errichtung einer Spezialeinheit der Justiz, der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen gelegt

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf wurde offiziell eröffnet.

Die ZenTer NRW ist eine Informationsschnittstelle für Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene sowie international. Seit März dieses Jahres ist die Strafverfolgung von „Gefährdern“ und von Straftaten mit terroristischem Hintergrund für das ganze Land bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf konzentriert.

Zu den Aufgaben bzw. Zielen gehören die Bearbeitung von Verfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung – auch im Ausland -, gegen „Gefährder“ und mit sonstigem terroristischen Hintergrund, auch bei Allgemeinkriminalität. Es wurden zusätzlich zu den heute schon bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf tätigen Strafverfolgern 15 neue Stellen – darunter zehn Stellen für Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte – geschaffen.

 

Mehr Geld für Radwegebau an Landesstraßen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr insgesamt 12,4 Millionen Euro für Radwege an Landesstraßen sowie auf stillgelegten Bahnstrecken und für Bürgerradwege. Für Radwegebau an bestehenden Landesstraßen sind in diesem Jahr sieben Millionen Euro (Vorjahr vier Millionen) vorgesehen. Vier Millionen Euro (Vorjahr 1,6 Millionen) stehen bereit für 30 Bürgerradwegeprojekte mit einer Gesamtlänge von 39,5 km. Für zwei Radwegeprojekte auf stillgelegten Bahnstrecken mit einer Gesamtlänge von 17,5 km stehen 1,4 Millionen Euro zur Verfügung (Vorjahr 1,8 Millionen).

Zusätzlich zu den Mitteln für den Radwegebau an Landesstraßen stehen weitere 30 Millionen Euro im Rahmen anderer Programme für Radwegebau zur Verfügung: Für die Förderung des kommunalen Radwegebaus 16,1 Millionen Euro, für den Radwegebau an Bundesstraßen 7,5 Millionen Euro, für Planung und Bau von Radschnellwegen in der Baulast des Landes sieben Millionen Euro.

Im Programm für den „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ werden die einzelnen Bauprojekte auf Vorschlag des Landesbetriebs Straßenbau NRW von den Regionalräten bei den Bezirksregierungen priorisiert.

In das Modellprojekt „Bürgerradwege“ können Maßnahmen fallen, die sich zwar in der Prioritätenliste des Regionalrats befinden, jedoch aufgrund einer niedrigen Dringlichkeitseinstufung über die Haushaltsfinanzierung nicht zeitnah verwirklicht werden können. Bei gleichzeitiger Beteiligung von Land, Gebietskörperschaft und Bürgern, die durch finanzielle Unterstützung oder „Hand- und Spanndienste“ ihr Projekt unterstützen, sowie durch Reduzierung des Ausbaustandards können Bürgerradwege kurzfristiger und kostengünstiger realisiert werden. Seit 2005 konnten rund 320 km Radwege durch dieses Modell realisiert werden.

 

NRW regelt Duldung für Auszubildende 

Nordrhein-Westfalen hat die Duldungsvoraussetzungen für Flüchtlinge in Ausbildung präzisiert. Nach Klagen aus Wirtschaft und Handwerk über bürokratische Auflagen der Ausländerbehörden soll nun ein neuer Erlass mehr Rechtssicherheit bringen. In der Praxis wurde die bisherige Regelung «3+2» sehr unterschiedlich angewendet.

Flüchtlinge können in den drei Jahren ihrer Ausbildung und bei bestandener Prüfung mit Duldung für zwei weitere Jahre im Betrieb bleiben. Daran sollte sich möglichst ein Aufenthaltsrecht anschließen.

Der Erlass regelt nun, dass eine Duldung etwa für Helferberufe wie Kranken- oder Altenpflegehelfer, die nur eine einjährige Qualifizierung haben – gelten soll. Eine Altersgrenze soll es für die Aufnahme einer Ausbildung nicht geben. Auch eine bereits vorhandene Qualifizierung im Herkunftsland schließt eine Ausbildung in NRW mit entsprechender Duldung nicht aus.

Einen Anspruch auf Familiennachzug während der Ausbildung gibt es nicht. Ausnahmen seien möglich für Väter und Mütter in Ausbildung, deren Kinder noch unter drei Jahre alt sind.

 

Ausländische Direktinvestitionen schaffen mehr neue Arbeitsplätze als jemals zuvor in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen setzt den positiven Trend bei ausländischen Direktinvestitionen fort und bleibt auch 2017 für ausländische Unternehmen der führende Investitionsstandort in Deutschland.

Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Neuansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen auf 421. Zugenommen hat auch die Zahl der dadurch neu geschaffenen Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen. Rund 9.750 geplante Arbeitsplätze bedeuten einen Zuwachs von mehr als 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das bilanziert die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW.INVEST.

Unter den Investorenländern behauptete sich Greater China an der Spitze. 96 Investitionsprojekte kamen aus dem Reich der Mitte. Platz 2 belegt erstmals die Türkei vor den Niederlanden und Großbritannien. Auch Unternehmen aus Frankreich, der Schweiz und Österreich investierten im vergangenen Jahr verstärkt in Nordrhein-Westfalen. Mit 1.470 potenziellen Arbeitsplätzen bleibt die USA Jobmotor.

Nordrhein-Westfalen ist Deutschlands Investitionsstandort Nummer Eins. Mehr als 19.000 ausländische Unternehmen steuern von hier ihre Deutschland- oder Europaaktivitäten. Insgesamt beschäftigen internationale Firmen in Nordrhein-Westfalen über eine Million Menschen.