Die Themen der 24. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht

  • Medizinische Fakultät der Universität Bielefeld: Erste Auswahl für „Universitäts-klinikum OWL“ startet
  • Neuer Schub für die Denkmalförderung – Zwölf Millionen Euro Fördermittel werden bereitgestellt
  • Wirtschaftsministerium und NRW.BANK starten Bewerbungsphase für Gründerpreis 2018 
  • Stärkung der Grundschulen
  • Bessere Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen

 

Medizinische Fakultät der Universität Bielefeld: Erste Auswahl für „Universitätsklinikum OWL“ startet

Auf Grundlage des Koalitionsvertrags von CDU und FDP plant die Universität Bielefeld aktuell die Gründung einer Medizinischen Fakultät. Eine wichtige Säule des Medizinstudiums ist die klinische Ausbildung im Krankenhaus. Die Universität Bielefeld wird dafür mit verschiedenen Krankenhausträgern der Region kooperieren, die gemeinsam das „Universitätsklinikum OWL“ bilden werden. Ein eigenes Universitätskrankenhaus wird die Universität nicht betreiben. Die Auswahl der ersten Kooperationen startet am 14. Juni 2018. Bewerben können sich Krankenhausträger aus dem Regierungsbezirk Detmold.

In mindestens zwei Verfahrensrunden werden die Kooperationspartner für den Klinikverbund ausgewählt. In dem jetzt anstehenden ersten Auswahlverfahren werden drei Kooperationspartner für den Aufbau des „Universitätsklinikums OWL“ gesucht, die das rechtlich geforderte Fächerspektrum für angehende Ärztinnen und Ärzte sicherstellen können und bereits möglichst breit in der klinischen Forschung aktiv sind.

In nachfolgenden Auswahlverfahren sollen zur Erweiterung des Fächer- und Forschungsspektrums sowie zur Ausbildung der Studierenden weitere Krankenhäuser und Kliniken gewonnen werden. Diese Verfahren richten sich auch an Krankenhäuser mit spezifischer Ausrichtung. Alle ausgewählten Kliniken sollen im Wintersemester 2021/22 den Start sicherstellen.

Der Aufbauprozess der Medizinischen Fakultät wird von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen maßgeblich unterstützt. Die Universität Bielefeld steht daher im regelmäßigen Austausch mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die NRW-Koalition will die medizinische und gerade die hausärztliche Versorgung nachhaltig stärken. Die Errichtung der Medizinischen Fakultät der Universität ist hierfür ein ganz zentraler Baustein.

Seit Juni 2017 plant die Universität Bielefeld den Aufbau der Medizinischen Fakultät. Ziel ist es, im Wintersemester 2021/2022 mit dem Lehrbetrieb zu beginnen und die ersten Studierenden (Erstsemester und Hochschulwechsler) aufzunehmen. Aktuell geht die Universität Bielefeld im Endausbau von bis zu 300 Studienanfängerinnen und -anfängern pro Jahr aus. Die Universität arbeitet derzeit intensiv an wichtigen Bereichen wie Studienstruktur, Forschungsprofil und Unterbringung. Details werden Bestandteil des Konzepts sein, das im September 2018 zur Begutachtung beim Wissenschaftsrat eingereicht wird.

Neuer Schub für die Denkmalförderung – Zwölf Millionen Euro Fördermittel werden bereitgestellt

Die Nordrhein-Westfalen-Koalition macht ihr Versprechen wahr:  In diesem Jahr stehen wieder zwölf Millionen Euro für den Denkmalschutz zur Verfügung. Das sind 6,1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Jetzt steht fest, welche Projekte konkret gefördert werden.

Die Fördermittel für die Denkmalpflege wurden deutlich erhöht. Damit wird das kulturelle Erbe gesichert, denn Baudenkmäler sind Teil des Gedächtnisses von Nordrhein-Westfalen. Etwa 1,2 Millionen Euro werden als Pauschalmittel an über 170 Kommunen für kleinere Maßnahmen privater Eigentümer an Baudenkmälern ausgegeben. Mit weiteren 3,7 Millionen Euro unterstützt das Land die Landschaftsverbände und die Stadt Köln bei archäologischen Projekten. Der Betrag für die Bodendenkmalpflege liegt auf dem Niveau der Vorjahre.

Der Schwerpunkt der finanziellen Unterstützung liegt auf dringend notwendigen Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen. Die deutliche Erhöhung der Fördermittel für die Denkmalpflege ermöglicht es, gerade das große Engagement von Privaten in das baukulturelle Erbe nach Jahren ohne oder nur sehr geringer Zuschussförderung wieder unterstützen zu können.

Denkmäler steigern die Lebensqualität in den Städten, Gemeinden und Kreisen, stiften Identität und schaffen Zusammenhalt. Zugleich ist die Förderung auch als Dank und Anerkennung für das vielfältige ehrenamtliche Engagement im Denkmalschutz zu werten. Insgesamt werden denkmalpflegerische Maßnahmen mit fast 19 Millionen Euro gefördert. Davon fließen im Wesentlichen bereits dieses Jahr 13,8 Millionen Euro in mehr als 200 Einzelobjekte an Baudenkmälern von Privaten, Kirchen und Kommunen. Damit wird ein Gesamt-Investitionsvolumen von rund 66 Millionen Euro unterstützt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 80000 Baudenkmäler und ungefähr 5800 Bodendenkmäler (etwa antikes Mauerwerk).

Denkmalförderung nach Gemeinde: https://www.mhkbg.nrw/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2018/pm20180613a/Denkmalfoerderung-nach-Gemeinde.pdf

 

Wirtschaftsministerium und NRW.BANK starten Bewerbungsphase für Gründerpreis 2018

Junge Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort für den GRÜNDERPREIS NRW 2018 bewerben. Mit dem hoch dotierten Preis zeichnen das NRW-Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK innovative Geschäftsideen, neuartige Produkte und herausragende Unternehmerpersönlichkeiten aus.

Der mit insgesamt 60.000 Euro dotierte GRÜNDERPREIS NRW richtet sich an junge Unternehmen sowie Freiberufler aus den Bereichen Handwerk, Industrie sowie Dienstleistung, die zwischen 2013 und 2016 an den Start gingen und ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Bewerbungen können bis 14. September 2018 unter https://www.startercenter.nrw/de/startercenter/gruenderpreis-nrw eingereicht werden.

Aus allen Einreichungen wählt eine Fachjury drei Gewinnerteams. Ob Handwerksbetrieb, Technologie-Start-up oder Industrieunternehmen – bei der Bewertung werden alle Facetten unternehmerischen Handelns berücksichtigt. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem wirtschaftlichen Erfolg und der Kreativität der Geschäftsidee. Weitere Kriterien sind gesellschaftliches Engagement, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit.

Der Aufruf richtet sich auch an Personen, die eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit oder den beruflichen Wiedereinstieg – sowohl in Form einer Nebenerwerbs- als auch einer Vollzeitgründung – gemeistert haben. Die NRW.BANK und das Wirtschaftsministerium ermuntern besonders Gründerinnen, sich zu bewerben.

Das Preisgeld in Höhe von 60.000 Euro wird von der NRW.BANK gestiftet (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro). Der GRÜNDERPREIS NRW wird zum siebten Mal vergeben und zählt zu den bundesweit höchst dotierten Wettbewerben. Entsprechend erfreut er sich großer Wertschätzung in der Gründerszene und seit Jahren steigender Bewerberzahlen. Alle nominierten jungen Unternehmen können sich auf diese Weise einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen.

Wir wollen den Schulfrieden – SPD lässt die Maske fallen

Die Maske fällt: Mit dieser Ankündigung will die SPD das dreigliedrige Schulsystem de facto begraben. Damit schadet sie mit einer parteitaktischen Kurzschlussreaktion den Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen. Wenn die Sozialdemokraten den Schulfrieden beenden, dokumentieren sie ihren Willen zur Einheitsschule. Die SPD spricht jetzt schon davon, dass die Dreigliedrigkeit zu überwinden sei. Die Konsequenz aus dem Wortbruch der Opposition wären Schulschließungen und das Wiederaufleben von Grabenkämpfen in der Schulstrukturdebatte, die wir 2011 mit viel gutem Willen und Mühe befriedet haben. Das belastet Eltern, Lehrer und Kinder gleichermaßen und wirft uns um Jahre zurück.

Mit unserem Antrag zum §132 c Schulgesetz, den wir morgen im Plenum besprechen werden, ermöglichen wir einen Hauptschulzweig an Realschulen. Das bedeutet, wir werden den Hauptschulbildungsgang ab Klasse 5 an Realschulen sichern und zukunftsfähig machen. Allerdings nur dort, wo Bedarf besteht: Das kann überall da der Fall sein, wo es Schülerinnen und Schüler gibt, die auf eine Hauptschule gehen wollen, aber ein Angebot für diesen Bildungsgang nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden ist.

Wir stehen zum 2011 beschlossenen Schulfrieden und fordern die weiteren Unterzeichner dazu auf, dies ebenfalls zu tun und die konstruktive Arbeit auf der Basis des Schulfriedens fortzusetzen.

NRW wird Gründerland Nummer 1

Eine Willkommenskultur, die Gründern den Einstieg in das Leben erleichtert, ist für den Standort Nordrhein-Westfalen unerlässlich. Um unser Land zum Gründerland Nummer Eins zu machen, müssen wir den deutschen Erfindergeist wieder stärken und beleben. Gründer und Startups bilden einen wichtigen und innovativen Wirtschaftszweig in unserer zunehmend digitalisierten Welt. Die Regionen unseres Landes bieten dafür beste Voraussetzungen. Wir schaffen die richtigen Rahmenbedingungen, um Nordrhein-Westfalen zu einem attraktiven Standort für Gründerinnen, Gründer und Startups.

Ziel ist eine möglichst unbürokratische und dezentrale Vergabe, um den oft jungen Gründern den Start möglichst einfach zu machen. Mit einem Gründerstipendium, elektronischer Gewerbeanmeldung und Hilfestellung bei allen relevanten Themen, haben wir ein erstes Update für die Gründerkultur in unserem Land vorgelegt.

Stärkung der Grundschulen

Ab sofort können die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen 600 neue Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase ausschreiben und besetzen. Schulministerin Yvonne Gebauer betonte, dass diese Maßnahme ein wichtiger Teil des angekündigten Masterplans Grundschule sei: „Wir verdoppeln die Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte und geben den Grundschulen damit eine wichtige Unterstützung für die systematische, individuelle und präventive Förderung“, so die Ministerin. Das Schulministerium hat die Bezirksregierungen in diesen Tagen darüber entsprechend informiert.

Sozialpädagogische Fachkräfte unterstützen Lehrerinnen und Lehrer bei der Arbeit im Unterricht. Ihr Aufgabenspektrum reicht von der Ermittlung der Lernausgangslagen einzelner Schülerinnen und Schüler über die Mitwirkung bei der Erstellung von individuellen Förderplänen bis hin zur individuellen Begleitung einzelner Kinder, sodass diese dem Unterricht besser folgen können. Damit sind sozialpädagogische Fachkräfte ein unverzichtbarer Teil eines multiprofessionellen Teams.

Ministerin Gebauer erklärte, dass der Einsatz von verschiedenen Professionen gerade in den ersten Schuljahren besonders wichtig sei, da hier die Heterogenität der Lerngruppen deutlich hervortrete: „Die Kinder kommen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen in die Schule“, erklärte die Ministerin, „manche haben bereits erste Erfahrungen mit den Herausforderungen des schulischen Lernens gemacht, andere benötigen noch viel individuelle Unterstützung, um sich auf die neue Situation in der Schule einlassen zu können.“ Weiter erläuterte die Ministerin, dass der unterschiedliche Blick der verschiedenen Professionen die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstütze und den Lehrkräften helfe, für jedes Kind individuelle und passgenaue Lernangebote im Rahmen der individuellen Förderung bereitstellen zu können.

Die 600 neuen, zusätzlichen Stellen wurden mit dem Haushalt 2018 geschaffen und nun zur Besetzung freigegeben. Die Gesamtzahl der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase steigt damit auf insgesamt 1.193. Die Verteilung der Stellen wird zu 70 Prozent nach Sozialindex, zu 30 Prozent nach Schüleranzahl berechnet.

Die Stellenausschreibungen richten sich an sozialpädagogische Fachkräfte mit Fachhochschulabschluss bzw. Hochschulabschluss. Dazu zählen auch Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen sowie Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler

 

Landesregierung plant bessere Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und den Entwurf der dazugehörigen Durchführungsverordnung beschlossen. Mit einem ganzen Maßnahmenbündel sollen die Rahmenbedingungen für die Versorgung und Betreuung in Pflegeeinrichtungen deutlich verbessert und vereinfacht werden. Ziele der geplanten Gesetzesänderungen sind u. a. eine leichtere Pflegeplatzsuche im Internet, ein flächendeckender Internetzugang in allen Pflegeheimen sowie der Abbau von überbordender Bürokratie.

„Immer noch machen viel zu viele Vorschriften den Menschen in unseren Heimen das Leben unnötig schwer. Mit der Gesetzesnovelle wollen wir den Pflegealltag erleichtern – und zwar sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Pflegekräfte. Auch die Träger der Pflegeeinrichtungen gehören zu den Gewinnern“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind:

 

Leichtere Suche nach einem Pflegeplatz

Künftig sollen die Bürgerinnen und Bürger über eine zentrale Internetplattform sehen können, welche Pflegeplätze in ihrer Region frei sind. Bisher gibt es lediglich in vereinzelten Kommunen eigene Plattformen und Systeme. (Artikel 1 Nummer 6 Verordnungsentwurf)

 

Flächendeckender Internetzugang in allen Pflegeeinrichtungen

Alle Pflegeeinrichtungen sollen verpflichtet werden, mit entsprechenden WLAN-Netzen einen flächendeckenden Internetzugang für die Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen. Ihr Teilhabeanspruch umfasst schließlich auch die fortschreitende Digitalisierung. (Artikel 1 Nummer 3 Gesetzentwurf)

Keine unnötigen Doppelprüfungen mehr in den Einrichtungen

Die Regelprüfungen der WTG-Behörden sollen künftig nicht mehr die Pflegequalität der Einrichtungen umfassen. Schließlich wird diese bereits vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft. Die Einrichtungen sollen sich auf eine gute Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen konzentrieren können. (Artikel 1 Nummer 9 Gesetzentwurf)

 

Einfachere Regeln für Einrichtungsleitungen

An die Leitungen der Einrichtungen sollen künftig keine überzogenen Qualifikationsanforderungen gestellt werden. Die bisherigen Vorschriften haben sich als nicht umsetzbar und in höchstem Maße bürokratisch erwiesen. (Artikel 1 Nummer 14 Gesetzentwurf)

Stärkung der Position der Pflegedienstleitung

Die Position der Pflegedienstleitungen soll gestärkt werden. Sie sollen in ihren pflege- und betreuungsfachlichen Entscheidungen künftig weisungsunabhängig sein – ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen und organisatorischen Entscheidungen des Trägers. (Artikel 1 Nummer 14 Gesetzentwurf)

 

Förderung der Entstehung von Kurzzeitpflegeplätzen

Es sollen Anreize für die Entstehung von Kurzzeitpflegeplätzen gesetzt werden. Übersteigt die vorhandene Zahl an Doppelzimmern den gesetzlich zulässigen Anteil von 20 Prozent, können diese vorübergehend für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sollen Doppelzimmer sogar dauerhaft weiternutzen dürfen. Und: Neue Einrichtungen sollen die zulässige Platzzahlobergrenze überschreiten dürfen, wenn sie sich verpflichten, zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze zu errichten. (Artikel 1 Nummer 23 und 30 Gesetzentwurf sowie Artikel 1 Nummer 8 Verordnungsentwurf)

Rechtsgrundlage für eine bessere Personalausstattung

Es soll zunächst an der Fachkraftquote von 50 Prozent festgehalten werden. Aber: Die WTG-Novelle schafft bereits die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsinstruments, das derzeit auf Bundesebene erarbeitet wird. Sobald das Instrument vorliegt, würde dies unmittelbar angeordnet. (Artikel 1 Nummer 14 Gesetzentwurf)

 

Mehr Rechtssicherheit für ambulante Wohngemeinschaften

Es gibt eine Vielfalt von Pflegeangeboten. Dabei ist oftmals nicht immer klar: Handelt es sich bei einem Angebot um eine selbstverantwortete oder eine anbieterverantwortete Wohngemeinschaft? Oder ist das Angebot sogar als Pflegeheim einzustufen? Für mehr Rechtssicherheit und eine eindeutige Abgrenzung dieser Angebotsformen sollen hier klare Kriterien geschaffen werden. Dabei wird zum Beispiel auch festgelegt, dass sogenannte „Intensiv-Wohngemeinschaften“ (etwa für wachkomatöse Patientinnen und Patienten) ordnungsrechtlich als Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot, sprich: Pflegeheime, eingestuft werden. Denn: Ein für eine Wohngemeinschaft typisches selbstverantwortetes und gemeinsames Leben findet hier nicht statt. (Artikel 1 Nummer 11, 13 und 17 Gesetzentwurf)