21 Sep Die Themen der 38. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht
- Klare Haltung gegen Antisemitismus –
- Haushalt 2019 wurde in erster Lesung in den Landtag eingebracht –
- Nordrhein-Westfalen schiebt weiteren Gefährder ab –
- 150 Millionen Euro für Förderprogramm „Exzellenz Start-up -Center.NRW“ an Universitäten –
- Integrationsbeirat nimmt Arbeit auf –
- Landtag gedenkt der Opfer des Gladbecker Geiseldramas –
Klare Haltung gegen Antisemitismus
Der Landtag hat mit den Stimmen aller Fraktionen einen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen zum Umgang mit der antisemitischen und antiisraelischen BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions) beschlossen. Damit wird die antisemitische und antiisraelische BDS-Kampagne eindeutig verurteilt. Bezüglich der Politik Israels kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber wenn das Existenzrecht Israels angegriffen wird, dann muss ein Aufschrei aller die Folge sein. Das Existenzrecht Israels darf unter keinen Umständen angezweifelt werden. Damit wird erneut ein Zeichen gesetzt gegen jede Art von Antisemitismus. Wenn ein weltweit vielbeachtetes Kulturspektakel wie die Ruhrtriennale nicht gefährden werden soll, sollten alle öffentlichen Akteure stringent handeln und auch dort ein klares Zeichen gegen Antisemitismus setzen. Das geht nur mit personellen Konsequenzen.
Haushalt 2019 wurde in erster Lesung in den Landtag eingebracht
In dieser Woche wurde der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 in den Landtag eingebracht. Die Verabschiedung soll bis zum Jahresende erfolgen.
Der Haushaltsentwurf sieht als Kernpunkte einen Überschuss von 30 Millionen Euro vor, weitere Investitionen in das Aufsteigerland Nordrhein-Westfalen und gesteigerte Einsparungen in Höhe von 185 Millionen Euro gegenüber 131 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Der Überschuss kann schon im nächsten Jahr zur Schuldentilgung verwendet werden und die Finanzplanung prognostiziert für die kommenden Jahre noch weitaus größere Gestaltungsspielräume.
Das Haushaltsgesetz 2019 ist gemeinsam mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2019, dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 und dem Nachtragshaushaltsgesetz 2018 Teil eines Pakets, das zusammen mit der Finanzplanung 2018 bis 2022 im Parlament eingebracht wurde.
Nach der Schwarzen Null im vergangenen Jahr markiert der Haushalt 2019 einen weiteren Schritt nach vorne – das Land Nordrhein-Westfalen nimmt keine Neuverschuldung auf. Gleichzeitig werden durch den Etat 2019 auch vielfältige Investitionen ermöglicht, etwa in den Bereichen Digitalisierung, Bildung und Innere Sicherheit. So werden mit dem Haushalt 2019 zusätzlich unter anderem 127 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte, 335 Millionen Euro für Personal- und Sachmittel der Hochschulen oder 63 Millionen Euro für die Ausrüstung sowie 88 Millionen Euro für Personalverstärkungen im Polizeibereich bereitgestellt.
Nähere Angaben zum Haushaltsentwurf 2019 finden Sie unter www.haushalt.fm.nrw.de
Nordrhein-Westfalen schiebt weiteren Gefährder ab
Aus Nordrhein-Westfalen ist in dieser Woche ein polizeilich als Gefährder eingestufter Ausländer in sein Heimatland abgeschoben worden. Der serbische Staatsangehörige wurde durch die Bundespolizei begleitet vom Flughafen Düsseldorf nach Serbien zurückgeführt. Die Eilanträge, mit denen die Abschiebung verhindert werden sollte, wurden durch das zuständige Verwaltungsgericht abgelehnt.
150 Millionen Euro für Förderprogramm „Exzellenz Start-up Center.NRW“ an Universitäten
Land Nordrhein-Westfalen gibt 150 Millionen Euro für Förderprogramm „Exzellenz Start-up Center.NRW“ an Universitäten, denn Start-ups haben eine herausragende Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Hochschulen übernehmen dabei eine wesentliche Rolle als Stätte für neue spannende Ideen als Grundlage einer Gründung.
Deshalb unterstützt das Land mit dem Förderwettbewerb „Exzellenz Start-up Center.NRW“ strategische Konzepte, die die Start-up-Kultur stärken. Bis zu sieben Universitäten können hierfür gemeinsam mit ihrem regionalen Eco-System über einen Zeitraum von fünf Jahren eine Förderung in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro erhalten. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 30. November 2018.
Nordrhein-Westfalen ist eine führende Wissenschafts- und Innovationsregion in Europa. Damit die Exzellenz in der Forschung schneller den Weg in den Markt findet und aus spannenden Ideen neue Unternehmen entstehen, müssen die Universitäten den Gründungsinteressierten eine kompakte Unterstützung anbieten, die eng mit bestehenden Netzwerken verzahnt ist. Deshalb wird der Wettbewerb für bis zu sieben ‚Exzellenz Start-up Center.NRW‘ gestartet, die mit 150 Millionen Euro gefördert werden.
Nach dem Gründerstipendium.NRW und dem Bürokratieabbau für Gründer ist dieses neue Förderprogramm der dritte Meilenstein auf dem Weg zur „Neuen Gründerzeit“ in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden der Ausbau und die Weiterentwicklung erfolgreicher Gründungsinitiativen an den transfer- und forschungsstarken Universitäten. Die daraus hervorgehenden ‚Exzellenz Start-up Center‘ sollen sich mit Partnern in der regionalen Wirtschaft, Akzeleratoren, benachbarten Hochschulen, Technologiezentren und den Digital Hubs vernetzen. Die teilnehmenden Universitäten haben die Aufgabe, eine gelebte Gründungskultur zu etablieren und Gründungsvorhaben zu unterstützen.
Beiträge zum Wettbewerb können ab sofort beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte entscheidet eine hochkarätige Fachjury. Der Start der Projekte ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.
Integrationsbeirat nimmt Arbeit auf
In Nordrhein-Westfalen leben rund 4,6 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, mehr als ein Viertel der Bevölkerung des Landes. Die Landesregierung möchte, dass Nordrhein-Westfalen wieder zum Motor der Integrationspolitik wird. Deshalb erarbeitet das Land gemeinsam mit einem Expertengremium die „Integrationsstrategie 2030“. Sie wird auf den vier Säulen Sprache, Bildung, Arbeit und Wertevermittlung ruhen. Ziel ist es, eine Neujustierung der Einwanderungs- und Integrationspolitik auf den Weg zu bringen.
In dieser Woche fand nun die konstituierende Sitzung des Teilhabe- und Integrationsbeirates der Landesregierung statt, der unter der Leitung von Integrationsminister Joachim Stamp und Staatssekretärin Güler arbeiten wird. Aufgabe des Beirats ist es, die Landesregierung über die Chancen und Herausforderungen von Einwanderung und Integration zu beraten, neue Impulse zu setzen und um die besten Ideen zu streiten.
Die Landesregierung setzt mit der Konstituierung des Beirates einen Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom April dieses Jahres um. Mitglieder im Beirat sind neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft auch Persönlichkeiten aus anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Landtag gedenkt der Opfer des Gladbecker Geiseldramas
30 Jahre nach dem Gladbecker Geiseldrama hat der Landtag mit einer Gedenkrede des Präsidenten André Kuper sowie mit einer Resolution der Opfer des Verbrechens gedacht und die Verantwortung Nordrhein-Westfalens für die damaligen Fehler anerkannt. Einstimmig wurde eine entsprechende Resolution der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen verabschiedet.
Am 16. August 1988 überfielen zwei Männer die Filiale einer Bank in Gladbeck. Auf der Flucht brachten sie mehrmals Geiseln in ihre Gewalt. Und fuhren mit ihnen zwei Tage lang durch Deutschland und die Niederlande, bis die Geiselnahme am 18. August durch einen SEK-Zugriff auf der A 3 bei Bad Honnef beendet wurde.
Die Opfer: Der vierzehnjährige Emanuele de Giorgi, die achtzehnjährige Silke Bischoff, sowie der 31-jährige Polizist Ingo Hagen, der in seinem Dienstwagen von einem LKW tödlich touchiert wurde.
Das Verbrechen stehe „wie kein anderes für mediale Grenzüberschreitung und Versagen bei Polizei und Behörden“, heißt es in der Resolution (17/3582). „Die Tatsache, dass Reporter so stark in ein Kriminalgeschehen involviert waren und zum Teil Vermittlerfunktionen übernahmen, hat nicht nur die Grenzen journalistischer Berichterstattung überschritten, sondern war nur möglich, weil Einsatzleitung und Polizeiführung dies zuließen“, so die Fraktionen weiter.
Die Einsatzleitung habe nach heutigen Erkenntnissen mehrere Gelegenheiten verstreichen lassen, die Geiselnahme zu beenden und die Geiseln zu retten. Für die „organisatorischen und strukturellen Mängel im Polizeieinsatz“ seien jedoch nicht die vor Ort handelnden Polizisten, sondern die zuständigen Leitungsebenen verantwortlich.
Weder die traumatisierten Geiseln noch ihre Angehörigen und die Hinterbliebenen seien in der Folgezeit durch das Land NRW ausreichend betreut worden. Es sei an der Zeit, „sich zu dieser Verantwortung zu bekennen und im Namen des Landes die Angehörigen der Todesopfer und die weiteren Betroffenen um Entschuldigung zu bitten“.