08 Nov Die Themen der 42. Woche aus Sicht von André Kuper
• Land unterstützt Schulen bei Fahrten zu Gedenkstätten –
• Land stärkt Kommunen bei Kita-Ausbau den Rücken –
• Haushalt 2019: Land forciert Planen, Genehmigen und Bauen –
• Aktionswoche gegen Taschendiebstahl gestartet –
• Förderrichtlinie für Dürrehilfen betroffener Landwirtschaftsbetriebe verabschiedet –
Land unterstützt Schulen bei Fahrten zu Gedenkstätten
Das Schulministerium hat dazu aufgerufen, die Erinnerung an die Ereignisse des 9. November 1938 als geschichtsträchtigen Tag der deutschen Gesellschaft auch in den Schulen breit zu behandeln. Der Gedenktag am 9. November gibt allen die Möglichkeit, ein öffentliches Zeichen für Menschlichkeit und Frieden zu setzen, für die Demokratie einzutreten und uns geschlossen gegen Rassismus zu stellen.
Notwendig sind zeitgemäße Formen des Erinnerns, die die Schülerinnen und Schüler ansprechen und ihnen Berührungspunkte zur Gegenwart verdeutlichen. Um dieses Erinnern anschaulich zu gestalten, hat das Land die Möglichkeit eröffnet, Gedenkstättenfahrten finanziell zu unterstützen.
Seit Mai 2018 gibt es eine neue Richtlinie zur Förderung von Schulfahrten zu Gedenkstätten, die von den Fraktionen des Landtags beschlossen wurde. Damit werden Schulen dabei unterstützt, Schulexkursionen an Orte der Erinnerung zu realisieren. Im Haushalt 2018 stehen dazu rund 200.000 Euro bereit. Bezuschusst werden Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsstätten mit historischem Bezug zu politischer Gewaltherrschaft, insbesondere zu den Verbrechen des Nationalsozialismus, zur SED-Diktatur oder zu den Schauplätzen beider Weltkriege. Zum ersten Schulhalbjahr 2018/19 konnten alle 114 beantragten Fahrten bewilligt werden. Ab sofort können Schulen noch bis zum 30. Dezember Anträge für Fahrten im zweiten Schulhalbjahr einreichen. Das Angebot wurde im ersten Schulhalbjahr bereits sehr gut angenommen.
Am 9. November jähren sich der Tag des Mauerfalls von 1989, die sogenannte Pogromnacht von 1938, der Hitler-Ludendorff-Putsch von 1923 sowie die Novemberrevolution mit der Ausrufung einer deutschen Republik von 1918.
Land stärkt Kommunen bei Kita-Ausbau den Rücken
Der Ausbau der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Mit zusätzlich 94,1 Millionen Euro unterstützt das Land im Jahr 2019 den weiteren Platzausbau bei der Kinderbetreuung und leitet Bundesmittel für die Kinderbetreuung für weitere Investitionsmaßnahmen zum Ausbau der Betreuungsplätze im Haushalt 2019 weiter.
Derzeit stehen in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 685.000 Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Zum Kitajahr 2018/2019 konnte sogar der höchste Zuwachs in den vergangenen Jahren festgemacht werden. Alle Beteiligten im Land treiben den Ausbau mit großem Engagement voran.
Trotz der positiven Entwicklung ist offensichtlich, dass noch nicht allen Eltern der gewünschte Betreuungsplatz angeboten werden kann. Steigende Geburtenzahlen und die damit einhergehende positive Bevölkerungsentwicklung sowie die demographische Entwicklung durch Flüchtlingsfamilien ziehen einen weiteren Bedarf an U6- Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege nach sich.
Die derzeit noch zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel reichen nicht aus, um den großen Bedarf an zusätzlichen Plätzen zu ermöglichen. Hier wird das Land Nordrhein-Westfalen tätig: Flankierend zu den Sonderprogrammen des Bundes unterstützt die Landesregierung mit der kurzfristigen Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rund 94 Millionen Euro die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Errichtung der notwendigen Betreuungsinfrastruktur.
Haushalt 2019: Land forciert Planen, Genehmigen und Bauen
Der Etat des Verkehrsministeriums soll im nächsten Jahr auf 2,863 Milliarden Euro steigen. Das ist ein Plus von 97 Millionen.
• Für externe Planungsleistungen von Ingenieurbüros steigen die Ausgaben in 2019 auf die Rekordsumme von 98 Millionen Euro. Das ist doppelt so viel wie unter der Vorgängerregierung.
• Für das Verkehrsressort sind insgesamt 55 Stellen zusätzlich eingeplant, davon 52 neue Stellen bei Straßen.NRW für den Bauhochlauf und die Verstärkung der Baustellenkoordination.
Weitere Schwerpunkte des Etats sind die Attraktivierung des ÖPNV und die Förderung vernetzter Mobilität.
• Für den ÖPNV sind im Jahr 2019 über 1,8 Milliarden Euro eingeplant. 1,63 Milliarden davon sind Mittel des Bundes. Das Land fördert u.a. Elektro- und Wasserstoffbusse, die Elektrifizierung von Bahnstrecken, Bahnhofsmodernisierungen und die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken. Außerdem wird die Förderung von Gleisanschlüssen (NE-Bahnen) fortgeführt. Für die Einführung des Azubitickets sind vorsorglich 5 Millionen Euro eingestellt.
• Für vernetzte Mobilität sollen 2019 insgesamt 16,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Errichtung von Mobilstationen soll mit 10 Millionen Euro gefördert werden.
• Für den Ausbau des Flugplatzes Aachen-Merzbrück zu einem Forschungsflughafen für Flugzeuge mit elektrischem Antrieb sind 4 Millionen Euro vorgesehen.
Aktionswoche gegen Taschendiebstahl gestartet
Im sechsten Jahr in Folge ist die Aktionswoche der nordrhein-westfälischen Polizei gegen Taschendiebstahl gestartet. Landesweit finden noch bis zum kommenden Mittwoch zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Bevölkerung statt.
Neben Geldbörsen stehlen Taschendiebe häufig auch Mobiltelefone und wichtige Ausweisdokumente. Die Polizei wirbt daher für mehr Aufmerksamkeit und eine gesunde Skepsis, um sich vor Schäden durch Taschendiebe zu schützen. Sie empfiehlt Menschenmassen zu meiden, die Taschen verschlossen zu halten und nie zu viel Bargeld bei sich zu tragen.
Im ersten Halbjahr 2018 ist die Zahl der Taschendiebstähle in Nordrhein-Westfalen erneut stark zurückgegangen. Mit knapp 17.671 Fällen lag sie um 21 Prozent unter dem Halbjahreswert des Vorjahres (22.558).
Förderrichtlinie für Dürrehilfen betroffener Landwirtschaftsbetriebe verabschiedet
Durch Trockenheit in ihrer Existenz gefährdete Landwirtschaftsbetriebe können ab dem 8. November 2018 bei der Landwirtschaftskammer Anträge auf finanzielle Unterstützung einreichen. Das Landeskabinett hat am Dienstag die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern verabschiedet und damit den Weg zur Antragstellung frei gemacht.
Am 9. Oktober 2018 hatte das Landeskabinett bereits der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zugestimmt. Auf Grundlage der Förderrichtlinie kann die Landwirtschaftskammer nunmehr denjenigen, die sich bereits registriert haben, die Formulare zur Beantragung von Entschädigungen zuleiten. Rund 700 Betriebe haben sich bisher bei der Landwirtschaftskammer registriert. Anträge können bis zum 14. Dezember bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Die Hilfen werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Zuständig für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter.
Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Weitere Informationen der Landwirtschaftskammer: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/hinweise/duerrebeihilfe.htm