Die Themen der 50. Kalenderwoche aus der Sicht von André Kuper

  • Haushaltsplan 2019 verabschiedet
  • Novelle der Abschiebehaft beschlossen
  • Polizeigesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet
  • Nordrhein-Westfalen bekommt als erstes Bundesland die Landarztquote
  • Neue Zuweisungspraxis von Asylbewerbern
  • Land fördert fünf Verbundprojekte des Technologie-Netzwerks it´s OWL mit rund neun Millionen Euro

Haushaltsplan 2019 verabschiedet

Der Landtag hat in dieser Woche mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP den Haushaltsplan für das Jahr 2019 sowie einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 verabschiedet. Das Gesamtvolumen des Nachtragshaushalts für das Jahr 2018 beläuft sich auf 74,8 Milliarden Euro bei einer Schuldentilgung von 151,2 Millionen Euro.

Wegen der prognostizierten Steuermehreinnahmen für Nordrhein-Westfalen sowie bisher nicht eingeplanter Zuweisungen des Bundes, die im Wesentlichen aus dem erst spät verabschiedeten Bundeshaushalt 2018 resultieren, können schon im Jahr 2018 Schulden von mehr als 151 Millionen Euro getilgt werden. Zugleich wird mit dem Nachtragshaushalt 2018 in zweierlei Hinsicht für die Zukunft die notwendige Vorsorge getroffen, indem 400 Millionen Euro an das Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB“ zurückgeführt und zusätzlich eine Rücklage von 365 Millionen Euro gebildet werden.“

Der Etat 2019 umfasst ein Gesamtvolumen von 77,9 Milliarden Euro bei einer Schuldentilgung von 31 Millionen Euro.

Die Schwerpunkte des Etats 2019 liegen in Investitionen in den Bereichen Innere Sicherheit, Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur. Für eine bessere Ausstattung der Polizei werden 63 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Daneben werden bei der Polizei knapp 600 zusätzliche Stellen und bei der Justiz 500 neue Stellen, unter anderem für die Verstärkung des Justizvollzugs, geschaffen. Mit dem Haushalt 2019 werden auch insgesamt 2.500 Einstellungsermächtigungen für Kommissar-Anwärterinnen und -Anwärter pro Jahr ermöglicht. Die nordrhein-westfälischen Hochschulen erhalten für Personal- und Sachmittel 335 Millionen Euro zusätzlich. Im Schulbereich können mit dem Haushalt 2019 mehr als 3.700 Stellen zusätzlich mit Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden. Rund 1.000 Stellen davon sind für Inklusion und die modellhafte Einführung von Talentschulen vorgesehen. Außerdem werden zusätzliche 82 Millionen Euro für Energieeffizienz, Energieforschung und Elektromobilität zur Verfügung gestellt. Die Gigabitförderung des Bundes wird mit 47 Millionen Euro zur Förderung von Breitbandanschlüssen für Schulen und zur Förderung kommunaler WLAN-Hotspots durch das Land kofinanziert. Für die folgenden Jahre wird zur Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes eine Verpflichtungsermächtigung von 1,15 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Landesbetrieb Straßenbau werden zusätzlich 57 Stellen geschaffen, davon 34 Stellen für Ingenieure in der Baustellenkoordination. Zugleich wurden die Sparbemühungen der Landesressorts noch einmal verstärkt, sodass das Land im Jahr 2019 insgesamt 185 Millionen weniger verausgabt (Einsparungen im Jahr 2018: 131 Millionen Euro).

 

Novelle der Abschiebehaft beschlossen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz zur Modernisierung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern hat für die Landesregierung hohe Priorität, das modernisierte Gesetz ist ein wesentlicher Baustein für dieses Ziel.

Die Abschiebungshafteinrichtung (UfA) in Büren kann künftig bei der Inhaftierung gefährlicher Personen den gestiegenen Anforderungen der aktuellen Sicherheitslage besser gerecht werden. Damit wird die Sicherheit in der Einrichtung verbessert. Daher können in Zukunft sicherheitsrelevante Informationen über zu inhaftierende ausreisepflichtige Personen schon im Vorfeld von Polizeibehörden eingeholt werden.

Mit dem neuen Zugangsverfahren ist es möglich, ein besseres Bild vom Betroffenen zu bekommen. Die individuellen Bedürfnisse der inhaftierten Personen können besser erfasst und es kann bereits zum Zeitpunkt der Ankunft in der Abschiebungshafteinrichtung eine umfassende Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden. Um die Sicherheit der Einrichtung noch effektiver zu gewährleisten, können bei drohender Gefahr im Einzelfall die Freiheitsrechte der Untergebrachten, wie die freie Nutzung des Internets oder die Nutzung des Mobiltelefons, vorübergehend eingeschränkt werden.

Neu ist auch die Einführung eines unabhängigen Beschwerdemanagements in der Unterbringungseinrichtung nach dem Vorbild des Konzepts in den Landesaufnahmeeinrichtungen. Die Untergebrachten können sich zukünftig mit Beschwerden an eine vom Land beauftragte, aber unabhängig tätige Person wenden. Neben dem geplanten Ausbau der UfA von 140 auf 175 Plätze wird die Unterbringungszahl der Hafteinrichtung durch die gesetzlich eingeräumte größere Flexibilität für eine vorübergehende Mehrfachbelegung von Hafträumen bei Engpässen insgesamt gesteigert.

 

Polizeigesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet

Im Kampf gegen Terror und Alltagskriminalität bekommt die Polizei in Nordrhein-Westfalen mehr Befugnisse. Der Landtag in Düsseldorf verabschiedete in dieser Woche mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie der SPD das neue Polizeigesetz.

Erlaubt sind künftig unter Richtervorbehalt der Zugriff auf verschlüsselte WhatsApp- oder andere Messengerdienste, die Videoüberwachung von Plätzen, Schleierfahndung und elektronische Fußfesseln. Der Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat kann von derzeit maximal 48 Stunden auf bis zu zwei Wochen ausgeweitet werden – mit Verlängerungsoption. Wer sich weigert, seine Identität preiszugeben, kann bis zu sieben Tage lang in Gewahrsam genommen werden.

Das steckt in diesem Paket zur Reform des Polizeigesetzes:

Nordrhein-Westfalen wieder sicherer machen – das ist eines der wichtigsten Anliegen der Landesregierung. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht die Polizei nicht nur mehr Personal und bessere Ausrüstung, sondern auch zeitgemäße rechtliche Befugnisse. Aus diesem Grund wurde eine Reform des Polizeigesetzes beschlossen. Das „Sicherheitspaket I“ schließt Schutzlücken und stellt den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten moderne Eingriffsinstrumente zur Verfügung.

Maßvolle Ausweitung des Gewahrsams

Das „Sicherheitspaket I“ ist in erster Linie ein Anti-Terror-Paket. Einer der Kernpunkte der Novelle ist die maßvolle Ausweitung des sogenannten Unterbindungsgewahrsams. Damit soll die Polizei Zeit gewinnen, um z.B. bei akutem Terrorverdacht Beweise zu sichern. In Zukunft soll die Höchstzeit für den Gewahrsam bei 14 Tagen liegen – mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um maximal weitere 14 Tage. Bislang durften terroristische Gefährder in Nordrhein-Westfalen höchstens bis zum Ende des nächsten Tages festgehalten werden.

Das letzte Wort hat immer der Richter

Selbstverständlich steht dieser Unterbindungsgewahrsam unter einem strikten Richtervorbehalt. Das heißt: Die Polizei kann Terrorverdächtige nicht „einfach so wegsperren“, sie kann nur einen Antrag stellen. Das letzte Wort hat immer ein unabhängiger Richter. Er entscheidet sowohl über das „ob“ als auch über das „wie“. Ein weiteres wichtiges Detail: Der Gefährder muss sofort entlassen werden, sobald der Grund für die Ingewahrsamnahme wegfällt. Das ist der entscheidende Unterschied zur Untersuchungs- oder Strafhaft.

Ausnahmevorschriften für Extremfälle

Mit deutlich geringerer Dauer wird der Polizeigewahrsam in Zukunft auch in einigen wenigen weiteren Konstellationen möglich sein: Etwa wenn ein Pädophiler sich trotz Aufenthaltsverbots ständig einem bestimmten Kindergarten nähert (max. 7 Tage). Oder wenn gewalttätige Partner immer wieder gegen eine Wohnungsverweisung wegen häuslicher Gewalt verstoßen (max. 10 Tage). Ein weiteres Beispiel sind polizeibekannte Fußball-Hooligans, die sich dauernd über Stadionverbote hinwegsetzen (max. 7 Tage). Darüber hinaus kann der Polizeigewahrsam auch dann angeordnet werden können, wenn Tatverdächtige konsequent verhindern, dass die Polizei ihre Identität feststellt (max. 7 Tage). Zum Beispiel indem sie sich weigern, ihre Anschrift anzugeben und außerdem ihre Fingerkuppen mit Nagellack verkleben – damit die Polizei keine Fingerabdrücke nehmen kann. Alle Gewahrsamsregeln sind absolute Ausnahmevorschriften („ultima ratio“) für Extremfälle. Der Richter fragt immer: Gibt es wirklich kein milderes Mittel?

Einführung der Telefonüberwachung

Ein weiterer wichtiger Baustein des „Sicherheitspakets I“ ist die Einführung von Telekommunikationsüberwachung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“). In vielen anderen Bundesländern ist das schon lange Standard. Mit den beiden Instrumenten kann der Polizei bei unmittelbar bevorstehenden Gefahren für besonders wichtige Rechtsgüter (z.B. Leben) die Überwachung von laufenden Telefongesprächen und Textnachrichten ermöglicht werden. Das Besondere bei der sogenannten „Quellen-TKÜ“ ist, dass die Gesprächs- und Nachrichteninhalte verschlüsselt sind. Standardfall: Sogenannte Messenger-Dienste wie z.B. WhatsApp. Auch die Telekommunikationsüberwachung und die Quellen-TKÜ müssen selbstverständlich durch einen unabhängigen Richter angeordnet werden. Übrigens: Das Bundesverfassungsgericht hat sowohl die Telekommunikationsüberwachung als auch die Quellen-TKÜ bereits 2016 in einem Grundsatzurteil für grundgesetzkonform erklärt.

Aufenthaltsvorgaben und „elektronische Fußfessel“

Ebenfalls sind sogenannte Aufenthaltsvorgaben eingeführt worden. Damit kann terroristischen Gefährdern, Pädophilen, gewalttätigen Partnern und Fußball-Hooligans verboten werden, sich an einem bestimmten Ort (z.B. einer bestimmten salafistische Moschee, einem bestimmten Kindergarten, einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Fußballstadion) aufzuhalten oder einen bestimmten Ort (z.B. die eigene Wohnung) zu verlassen. Die genannten Personengruppen können außerdem zum Tragen einer sogenannten „elektronischen Fußfessel“ verpflichtet werden, wenn dadurch terroristische Straftaten oder andere schwerwiegende Gefahren verhindert werden können. Auch die Aufenthaltsvorgabe und die Verpflichtung zum Tragen der „elektronischen Fußfessel“ kann nur durch einen Richter angeordnet werden.

Videobeobachtung an Kriminalitätsschwerpunkten

Neben dem Kampf gegen den Terror kann das „Sicherheitspaket I“ auch der Eindämmung der Alltagskriminalität dienen: Aus diesem Grund können u.a. die Möglichkeiten zur Videobeobachtung an Orten mit besonders hoher Kriminalität ausgeweitet werden. Das kann zum Beispiel im Umfeld eines Hauptbahnhofs, an einem unübersichtlichen Innenstadtplatz oder auf der Partymeile einer Großstadt sein. Bisher war die Beobachtung mit Videokameras nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Die Ermittler versprechen sich von dem Instrument Erfolge, vor allem beim Kampf gegen Drogen- und Gewaltkriminalität.

Neues Instrument: „Strategische Fahndung“

Die sogenannte Strategische Fahndung ist ebenfalls eingeführt worden. Mit ihr kann die Polizei die Befugnis erhalten, Personen auch ohne einen konkreten Verdacht zu kontrollieren. Also: Menschen anzuhalten, nach ihrem Ausweis zu fragen und zu bitten, ihre Tasche oder den Kofferraum ihres Autos zu öffnen. Voraussetzung für die Kontrollbefugnis ist immer ein konkreter Anlass. Beispiel: Eine Einbruchsserie in einer bestimmten Gegend. Das ist der Unterschied zur anlasslosen sogenannten Schleierfahndung, die mittlerweile in 14 von 16 Bundesländern zum polizeilichen Standard-Repertoire gehört. Die Kriminalitätsexperten der NRW-Polizei setzen darauf, dass die neue Befugnis zu Fahndungserfolgen vor allem in den Bereichen „reisende Banden“ und Drogenschmuggel führt.

Gründliche Beratung im Landtag

Das jetzt beschlossene Gesetz „Sicherheitspaket I“ ist das Resultat einer fast einjährigen parlamentarischen Beratung im nordrhein-westfälischen Landtag. In den vergangenen Monaten wurden u.a. zwei Sachverständigenanhörungen mit Rechtswissenschaftlern, Datenschützern und Gewerkschaftsvertretern aus ganz Deutschland durchgeführt. Viele Anregungen der Professoren und anderen Experten wurden anschließend in das Gesetz eingearbeitet. So wurde zum Beispiel der Begriff der „drohenden Gefahr“ ersatzlos gestrichen.

Das Ergebnis der intensiven Beratungen im Landtag ist ein kluger Kompromiss. Er trägt einerseits der wachsenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der rasanten technischen Entwicklung Rechnung. Andererseits wahrt er die Bürgerrechte der Menschen. Am Ende steht ein doppeltes Plus: Mehr Sicherheit und dadurch auch mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.

Das Innenministerium ist mit einem umfangreichen Info-Paket zum „Sicherheitspaket I“ online gegangen. Unter der Internetadresse www.sicherheitspaketeins.nrw  erhalten die Besucher ab sofort vielfältige Informationen zu der Reform des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes – übersichtlich sortiert in den Rubriken „Was ist neu?“, „Häufig gestellte Fragen“, „Dokumente“ und „Chronologie“.

 

Nordrhein-Westfalen bekommt als erstes Bundesland die Landarztquote

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das „Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen – LAG NRW) verabschiedet. Mit der Verabschiedung des Gesetzes kann die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2019/2020 gestartet werden. Die Quote ermöglicht rund 170 jungen Leuten, die später in unterversorgten Regionen arbeiten wollen, ab dem kommenden Jahr ein Medizinstudium. Weitere Studierende werden Semester für Semester folgen.

Nachdem der Landtag die gesetzliche Grundlage für die Landarztquote geschaffen hat, werden jetzt die notwendigen Voraussetzungen in der Praxis geschaffen und zu Beginn des neuen Jahres die entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Nordrhein-Westfalen ist das erste Land, das die Landarztquote bekommt.

Das Bewerbungsverfahren wird im März 2019 starten. Eine große Herausforderung wird es dabei sein, aus voraussichtlich vielen Bewerbungen Studierende auszuwählen, die für die landärztliche Tätigkeit geeignet und motiviert sind, gleichzeitig aber auch die Gewähr dafür bieten, dass sie das Medizinstudium durchhalten und bewältigen werden.

Ausgehend vom heute verabschiedeten Gesetz werden bei der Auswahl der künftigen Studierenden als Auswahlkriterien die Abiturdurchschnittsnote, ein Studierfähigkeitstest, einschlägige Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten sowie ein Auswahlgespräch berücksichtigt. Bei dem Auswahlgespräch ist geplant, durch eine vom Land bestellte Auswahlkommission soziale und ethische Kompetenzen sowie die Beweggründe der Bewerbungen auf der Grundlage standardisierter Interviews und Simulationen zu bewerten. Die Orientierung an den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten in Verbindung mit der Fähigkeit, sich durch Empathie in andere Menschen hineinzuversetzen, sowie Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs.

 

Neue Zuweisungspraxis von Asylbewerbern

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das Ausführungsgesetz zu § 47 I b AsylG beschlossen. Damit wurde eine landesrechtlichen Regelung zur Verlängerung der Aufenthaltszeit in Landeseinrichtungen auf bis zu 24 Monate auf Grundlage von §47 Abs. 1b AsylG bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen geschaffen. Mit dieser neuen Zuweisungspraxis für Flüchtlinge – die Teil des Stufenplans des Landes NRW ist – sollen die nordrhein-westfälischen Kommunen bei Asylverfahren entlastet werden.

Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive können künftig bis zu 24 Monate in den Landeseinrichtungen untergebracht werden. Bislang lag die Höchstdauer bei sechs Monaten. Ziel der Novelle ist es, den Kommunen möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. Nicht Schutzberechtigte sollen künftig möglichst bereits aus den Landesunterkünften in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden.

Der Maximalaufenthalt von 24 Monaten gilt dabei nur für diejenigen Personen, die einen ungültigen oder unbegründeten Asylantrag gestellt hätten. Asylbewerber mit offenem Verfahren und unwahrscheinlicher Bleibeperspektive dürfen nur bis zu zwölf Monate in den Landesunterkünften untergebracht werden. Familien werden in der Regel nach vier bis sechs Monaten in die Kommunen überwiesen. Es wird parallel zudem daran gearbeitet, dass Kinder und Jugendliche einen „Basis-Unterricht“ in den Landeseinrichtungen bekommen und dass es einen strukturierten Ablauf gibt.

 

Land fördert fünf Verbundprojekte des Technologie-Netzwerks it´s OWL mit rund neun Millionen Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Förderbescheide für fünf it´s OWL-Projekte an Vertreter von 21 Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus der Region Ostwestfalen-Lippe überreicht. Themen der gemeinsamen Forschung und Entwicklung sind maschinelles Lernen, Big Data, digitaler Zwilling, neue Geschäftsmodelle und Arbeitswelt der Zukunft. Insgesamt stellt das Land in der Startphase rund neun Millionen Euro aus Landesmitteln bereit.

it’s OWL steht europaweit für einen überaus erfolgreichen Technologietransfer mit Fokus auf die mittelständische Wirtschaft. Das Spitzencluster trägt maßgeblich dazu bei, die Möglichkeiten und Verfahren der Industrie 4.0 greifbar zu machen. Die jetzt geförderten Verbundprojekte versprechen einen weiteren Innovationsschub für die Region: it’s OWL öffnet wichtigen Branchen neue Perspektiven, schafft neue Angebote für Ausbildung und Studium und macht somit Arbeitsplätze zukunftsfähig.

Gefördert wird der Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Unternehmen (und umgekehrt) mit dem die Innovationskraft des Mittelstandes in der Region gestärkt werden soll. In den Vorhaben werden neue Technologien erschlossen und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verfügbar gemacht. Die fünf Projekte starten im Dezember.

Zusätzlich zu den Verbundprojekten stellt das Land zunächst 100.000 Euro für Gutscheine zur Verfügung, mit denen mittelständische Unternehmen in Kooperation mit Forschungseinrichtungen bei der Digitalisierung unterstützt werden sollen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert die Projekte von it´s OWL mit 50 Millionen Euro und das Clustermanagement mit drei Millionen Euro. Mindestens die gleiche Summe kommt aus der Wirtschaft. Insgesamt sollen im Spitzencluster bis 2023 Projekte im Umfang von 200 Millionen Euro umgesetzt werden. Neben der Landesförderung sollen dafür auch Bundes- und EU-Mittel eingeworben werden.