DIE THEMEN DER KW13 AUS PERSÖNLICHER SICHT VON ANDRÉ KUPER

  • Kommunen erhalten 432,8 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen vor Ort
  • Zusätzliche Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung
  • Förderrichtlinien „Wolf“ angepasst
  • Stärkung des Rechtschreibunterrichts in der Grundschule
  • Bessere Bleiberechte für gut integrierte Geduldete
  • 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte

 

Kommunen erhalten 432,8 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen vor Ort

Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Integration zu erreichen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gebilligt, um die Kommunen bei den Herausforderungen der Integration der geflüchteten Menschen weiter zu entlasten. Mit der vorgesehenen Regelung wird die Rechtsgrundlage zur Verteilung der Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro an die 396 Gemeinden und die 31 Kreise (einschließlich Städteregion Aachen) in Nordrhein-Westfalen in 2019 geschaffen.

Die nachhaltige Integration in Bildung, Qualifizierung und Arbeit kann ohne den Erwerb der deutschen Sprache, der Anerkennung der grundgesetzlichen Werte und einer sozialen Integration in die Gesellschaft nicht gelingen. Für diese umfassende Aufgabe sind die Gemeinden, Städte und Kreise die wichtigsten Partner für die Landesregierung. Aus einem Ankommen vor Ort wird für die geflüchteten Menschen mit der Aussicht auf einen dauerhaft rechtmäßigen Aufenthalt ein Bleiben in Nordrhein-Westfalen. Damit diese große Aufgabe auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht gelingt, wird mit dem Gesetzentwurf einen Schwerpunkt auf Integration in den Kommunen gesetzt und die hierfür erforderlichen Mittel aus der Integrationspauschale des Bundes zur Verfügung gestellt. Neben Maßnahmen zur Integration können die Kommunen einen Teil der Gelder auch zur Deckung ihrer Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für geduldete Personen nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verwenden, für die sie keine Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mehr erhalten.

Durch die Erhöhung der Mittel von 100 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 432,8 Millionen Euro im Jahr 2019 wird somit landesweit eine hohe finanzielle Entlastung der kommunalen Haushalte erreicht. Der Verteilungsschlüssel richtet sich belastungsorientiert und gemeindescharf nach der Zahl der sich tatsächlich vor Ort aufhaltenden Flüchtlinge. Damit auch kleine Gemeinden, insbesondere solche, die als Standorte für Landesaufnahmeeinrichtungen keine oder nur wenige Flüchtlinge zugewiesen bekommen, partizipieren können, wird ein Mindestbetrag in Höhe von 100.000 Euro festgelegt.

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf, der nun den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet wird, wird außerdem die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes allen Bezirksregierungen übertragen.

Zusätzliche Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung

Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung – die Landesregierung will mit der vom Kabinett beschlossenen Anpassung des Landesabfallgesetzes den effizienten Umgang mit wertvollen Ressourcen weiter ausbauen und eine immer stärkere Nutzung von Abfall als Rohstoffressource unterstützen. Kommunale Abfallwirtschaftskonzepte sollen fortan stärker als bisher Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schaffen. Um dies zu betonen, soll das „Landesabfallgesetz“ in Anlehnung an das Bundesrecht fortan die Bezeichnung „Landeskreislaufwirtschaftsgesetz“ erhalten.

Durch das Betrachten der gesamten Wertschöpfungskette von der Sammlung und Sortierung bis hin zur Verwertung können auch erhebliche Klimaschutzpotenziale realisiert werden. Um diesem Anspruch auf Landesebene Rechnung zu tragen, müssen die Kommunen bei den Bürgerinnen und Bürgern für mehr Abfallvermeidung und das Recycling vor Ort werben und entsprechende Strukturen, wie zum Beispiel Reparaturnetzwerke, Tauschbörsen oder Gebrauchtwarenkaufhäuser fachlich, organisatorisch oder finanziell unterstützen.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Klarstellung, dass Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Abfallvermeidung grundsätzlich über Entsorgungsgebühren abgerechnet werden können. Aufgrund zunehmender Einspareffekte durch die Abfallvermeidung geht die Landesregierung derzeit jedoch nicht davon aus, dass die zuständigen Behörden von dieser Option umfassend Gebrauch machen werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Straffung des Gesetzes und Streichung von Doppelregelungen vor.

Förderrichtlinien „Wolf“ angepasst

Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch einzelne Wölfe auf, seit 2018 sind zwei Wölfinnen ortstreu geworden, das führte zur Ausweisung von zwei Wolfsgebieten, „Schermbeck“ und „Senne“.

In beiden Wolfsgebieten wurden Präventionsmaßnahmen bisher mit bis zu 80 Prozent gefördert. Das wurde nun auf 100 Prozent aufgestockt, die EU hatte hierfür Anfang des Jahres den Weg freigemacht. Zusätzlich können jetzt auch Herdenschutzmassnahmen in den Pufferzonen, die die Wolfsgebiete umgeben, zu 100 Prozent gefördert werden. Die entsprechende Änderung der Förderrichtlinien Wolf wurden am letzten Freitag, 22. März 2019 im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, damit trat die neue Regelung einen Tag später, am 23. März 2019 in Kraft.

Schermbeck: Ab jetzt bearbeiten zwei Bezirksregierungen die Förderanträge

Eine weitere Änderung für das Wolfsgebiet Schermbeck betrifft die Bearbeitung der Förderanträge. Bisher bearbeitete nur eine Bezirksregierung, die Bezirksregierung Münster, alle Anträge, d.h. auch Anträge für Flächen, die im Regierungsbezirk Düsseldorf liegen. Ab jetzt (23. März 2019) werden alle Förderanträge für Flächen im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Bezirksregierung Düsseldorf bearbeitet, die Bezirksregierung Münster konzentriert sich auf die Anträge aus ihrem Regierungsbezirk.

Herdenschutz hilft

Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100%-Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Zurzeit werden aufgrund der besser werdenden Witterung und der bevorstehenden wärmeren Jahreszeit zunehmend mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. In den Wolfsgebieten Schermbeck und Senne wird daher dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen geraten.

Weiterführende Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen (z. B.: Karte der Wolfnachweise in Nordrhein-Westfalen, Kontakt zu Luchs- und Wolfsberatern, die „Förderrichtlinien Wolf“ und Angaben zu Nutztierrissen) gibt es auf den Internetseiten www.wolf.nrw.

Stärkung des Rechtschreibunterrichts in der Grundschule

Mit einer neuen Handreichung als Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer und erstmals auch mit einem verbindlichen Grundwortschatz wird der Rechtschreibunterricht an den Grundschulen gestärkt. Die Regeln der deutschen Rechtschreibung können und müssen von der ersten Klasse an gelernt werden.

Das Schulministerium startet mit der Handreichung und dem verbindlichen Rechtschreibwortschatz den ersten Teil einer Fachoffensive Deutsch. Die Handreichung bietet Lehrerinnen und Lehrern fachdidaktische Informationen und konkrete Hinweise für den Rechtschreibunterricht im Fach Deutsch. Sie beschreibt unter anderem grundlegende Bausteine eines systematischen Rechtschreibunterrichts, die regelmäßig und kontinuierlich im Deutschunterricht verankert werden.

Ein zentrales Element der neuen Handreichung ist der verpflichtende Rechtschreibwortschatz, der in Nordrhein-Westfalen erstmals eingeführt wird.

Der Rechtschreibwortschatz besteht aus zwei Teilen:

  1. Ein gemeinsamer systematischer Grundwortschatz mit Nachdenk- und Merkwörtern. Er umfasst 533 Wörter, die alle wichtigen, grundschulrelevanten Rechtschreibphänomene der deutschen Sprache widerspiegeln.
  2. Ein individueller Wortschatz soll etwa 200 Wörter enthalten, die für die einzelnen Kinder bedeutungsvoll und inhaltlich wichtig sind. Hier binden Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Wörter ein, die ihnen dabei helfen, richtig zu schreiben.

Der Grundwortschatz wird in Kürze auch online in einer interaktiven Version mit Such- und Filterfunktionen unter www.grundschulwortschatz-nrw.de zur Verfügung stehen, sodass Lehrerinnen und Lehrer jederzeit darauf zugreifen können.

Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 wird die neue Handreichung mit dem Rechtschreibwortschatz an den Grundschulen eingeführt. Die Tagung in Düsseldorf mit über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Schulaufsicht und Lehrerfortbildung bildet den Auftakt des Implementationsprozesses.

Bessere Bleiberechte für gut integrierte Geduldete

Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern insbesondere Intensivstraftäter, Kriminelle und Gefährder weiter zu beschleunigen. Auf der anderen Seite möchte Nordrhein-Westfalen für gut integrierte Geduldete bessere und gesicherte Perspektiven schaffen. Deshalb verbessert Nordrhein-Westfalen ihre Chancen und hat dazu ein Anwendungserlass zu § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an alle Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verschickt.

Wer sich nachhaltig integriert hat, soll die Möglichkeit erhalten, bleiben zu dürfen und nicht weiterhin lediglich geduldet zu sein. Mit dem neuen Erlass werden Auslegungsspielräume aufgezeigt, die die bundesrechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz bereits bieten. Die Interpretationsspielräume werden deutlicher vermittelt, um die Ausländerbehörden stärker als bisher zu Aufenthaltsgenehmigungen für nachhaltig Integrierte zu ermutigen. Der Erlass präzisiert unter anderem, unter welchen Voraussetzungen die Integrationsleistungen von Geduldeten für eine Aufenthaltserlaubnis anerkannt werden können und unter welchen Voraussetzungen von der Sicherung des Lebensunterhalts und den erforderlichen Sprachkenntnissen abgesehen werden kann. Er zeigt zudem die Möglichkeit auf, ein Zug-um-Zug-Verfahren zu vereinbaren, wenn der Betroffene bisher noch nicht die Kriterien erfüllt hat. Ein Versagungsgrund für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich die Begehung von Straftaten.

1:1 Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte

Bei einem Gespräch Vertreter der Landesregierung und der Gewerkschaften und Verbände, um zur Übertragung des Tarifergebnisses für den Öffentlichen Dienst auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen zu beraten, wurde folgendes Ergebnis erzielt:

  • Das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses wird für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aller Besoldungsordnungen und -gruppen zeit- und wirkungsgleich übertragen. Für 2019 bedeutet das eine Steigerung von 3,2 Prozent, für 2020 eine weitere Steigerung von 3,2 Prozent und für 2021 eine weitere Steigerung von 1,4 Prozent, jeweils ab dem 1. Januar des Jahres.
  • Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten ab dem 1. Januar 2019 und ab dem 1. Januar 2020 jeweils eine Erhöhung von 50 € monatlich.
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab dem Urlaubsjahr 2019 einen zusätzlichen Urlaubstag.
  • Beamtete Pflegekräfte erhalten entsprechend dem Abschluss für Tarifbeschäftigte eine dynamische Zulage in Höhe von 120 Euro pro Monat.
  • Die Gesprächspartner vereinbaren verbindlich, Gespräche über Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Öffentlichen Dienst aufzunehmen. Dazu gehören unter anderem das Thema Gestaltung der Arbeitszeit und auch die Belange besonders belasteter Gruppen im Öffentlichen Dienst, zum Beispiel der Beschäftigten im Schichtdienst.