DIE THEMEN DER KW20 AUS PERSÖNLICHER SICHT VON ANDRÉ KUPER

  • Nordrhein-Westfalen unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024
  • Landeskriminalamt stellt erstes Lagebild Clankriminalität vor
  • „Sportplatz Kommune“ geht in die zweite Runde
  • Bezügeanpassung und Abschlagszahlungen für Beamte und Tarifbeschäftigte des Landes
  • Land fördert letzte Meile für Schienengüterverkehr in Höhe von 1,4 Millionen Euro: pro Jahr 70.000 Lkw-Fahrten weniger
  • Neuer Spitzenwert: Ausländische Direktinvestitionen schaffen erstmals mehr als 10.000 neue Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024

Für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt Schule unterzeichnet. Die rechtsverbindliche Verwaltungsvereinbarung ist der Startschuss für eine bessere digitale Ausstattung unserer Schulen. Sobald alle Bundesländer und die Bundesregierung unterzeichnet haben, kann der Digitalpakt in den Bundesländern umgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen erhält bis 2024 aus dem Digitalpakt 1.054.338.000 Euro. Nach der Ratifizierung sind die Bundesländer gefordert, mit Förderrichtlinien die Rahmenbedingungen zu definieren, auf deren Basis später die Anträge eingereicht werden können. Nordrhein-Westfalen wird diese Förderrichtlinie nun schnellstmöglich erarbeiten. Wichtig für die Förderanträge sind die Medienkonzepte der Schulen, die auf dem vom Schulministerium bereits im Frühjahr 2018 vorgelegten Medienkompetenzrahmen NRW beruhen. Dieser beinhaltet verbindliche Standards für das Lernen mit digitalen Medien an den Schulen im Land und definiert die wichtigsten Ziele.

Damit die Umsetzung des Digitalpakts so reibungslos wie möglich verläuft, hat das Schulministerium eine Unterstützungsstruktur für die Schulträger und die Schulen aufgebaut. In allen fünf Bezirksregierungen sind Geschäftsstellen von Gigabit.NRW angesiedelt, die generell zur digitalen Infrastruktur unterstützen und beraten. Darüber hinaus sind derzeit 180 Medienberaterinnen und Medienberater des Landes als Ansprechpartner für die Schulen und Schulträger zur Schulentwicklung in der digitalen Welt tätig.

Beratungsschwerpunkte:

  • Medienkonzeptentwicklung,
  • lernförderlicher IT-Ausstattung und deren Anwendung,
  • kommunale Medienentwicklungsplanung.

Schrittweise wird für jede Schule in Nordrhein-Westfalen ein Medienkoordinator qualifiziert, der dann als Motor für digitale Bildung an den einzelnen Schulen wirkt. Die Aufgaben der Medienkoordinatoren sind die Weiterentwicklung des Medienkonzepts, der pädagogische Support vor Ort für das Kollegium sowie die Ermittlung des Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfs.

Nordrhein-Westfalen wird den Digitalpakt zügig und konsequent umsetzen. Ziel ist es, mit dem Geld aus dem Digitalpakt nachhaltige und spürbare Voraussetzungen für modernen Unterricht in der digitalen Welt zu schaffen. Aktuell wird deshalb eine umfassende Digitalstrategie erarbeitet, die Handlungsfelder beschreibt und die Planungen des Landes aufzeigen wird. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder benannt: pädagogische Konzepte, die Ausstattung der Schulen sowie die Lehreraus und -fortbildung.

Landeskriminalamt stellt erstes Lagebild Clankriminalität vor

Das Landeskriminalamt (LKA) hat das erste Lagebild zur Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen erstellt. Über ein Drittel der mehr als 14.000 untersuchten Straftaten, die Clanmitgliedern zuzuordnen sind, waren so genannte Rohheitsdelikte, etwa Bedrohung, Nötigung, Raub und gefährliche Körperverletzung.

Insgesamt zählen die Spezialisten des LKA 104 Clans, deren Mitglieder in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2016 bis 2018 auffällig geworden sind. Das Lagebild weist 6.449 Tatverdächtige aus, denen 14.225 Straftaten zuzuordnen sind. Auch 26 versuchte und vollendete Tötungsdelikte konnte die Polizei Clanmitgliedern zuordnen.

In ihrem Lagebild kommt die Polizei zu dem Schluss, dass Clans im ganzen Land aktiv sind, ein Schwerpunkt aber in den Metropolen des Ruhrgebietes liegt. Allerdings sind Clans auch in den Großstädten am Rhein aktiv und fallen inzwischen selbst im ländlichen Raum mit Straftaten auf. Neben offen illegalen Aktivitäten (Rauschgifthandel, Glücksspiel, Sozialleistungsbetrug) betreiben Clanmitglieder auch scheinbar legale Geschäfte (Autohandel, Sicherheits-Dienstleistungen, Schlüsseldienste), meist mit dem Ziel zu betrügen, Geld zu waschen oder als Tarnung für kriminelle Vorhaben.

Das Lagebild weist zehn Clans aus, die alleine für einen Großteil (rund 30 Prozent) der erfassten Straftaten verantwortlich sind.

„Sportplatz Kommune“ geht in die zweite Runde

Das gemeinsame Projekt „Sportplatz Kommune – Kinder- und Jugendsport fördern in NRW!“ des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB) und des Landes Nordrhein-Westfalen ist in diesem Jahr in über 50 Kommunen erfolgreich gestartet.

Ab sofort können sich bis zu 40 weitere Kommunen für die zweite Bewerbungswelle mit interessanten Projektvorschlägen auf den Weg machen, um den Kinder- und Jugendsport vor Ort mit neuen Angeboten zu bereichern. Dem organisierten Sport und der Landesregierung ist die Sportentwicklung für die wichtige Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen ein besonderes Anliegen. Gerade in jungen Jahren werden bekanntlich die Weichen für einen bewegungsaktiven Lebensstil gestellt.

Das Projekt ist insgesamt auf vier Jahre angelegt (2019 bis 2022). Jeweils für die Dauer von zwei Jahren können sich Kommunen gemeinsam mit Stadt- und Kreissportbünden bzw. mit Stadt- und Gemeindesportverbänden in einem Auswahlverfahren um Fördermittel in Höhe von mindestens 2.500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Jahr bewerben. Insgesamt sollen bis 2022 bis zu 150 Kommunen erreicht werden.

Die Bewerbungsfrist für die Kommunen, die im Jahr 2020 in das Projekt aufgenommen werden können, endet am 15. Juli 2019. Detaillierte Informationen zum Projekt wie das Konzept, Beispiele und den Bewerbungsvordruck finden Sie hier:

http://go.sportjugend.nrw/sportplatzkommune

Bezügeanpassung und Abschlagszahlungen für Beamte und Tarifbeschäftigte des Landes

Die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten mit der kommenden Bezügeabrechnung mehr Geld. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf wurde angewiesen, die Zahlung der ab 1. Januar 2019 erhöhten Bezüge abschlagsweise aufzunehmen. Mit der ersten Abschlagszahlung zum 31. Mai 2019 werden auch die Erhöhungsbeträge für die zurückliegenden Monate ausgezahlt. Damit wird ein wesentlicher Teil des Ergebnisses der diesjährigen Tarifverhandlungen umgesetzt und dieses Ergebnis eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.

Für den Tarifbereich wird die rückwirkende Umsetzung der linearen Entgelt-Erhöhung mit den laufenden Bezügen für den Monat Mai am 31. Mai 2019 vorgenommen. Weitere strukturelle Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Im Beamtenbereich erfolgt die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ebenfalls am 31. Mai 2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni.

Hintergrund

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften haben sich am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht eine Anhebung der Entgelte in drei Schritten bei einer Laufzeit von 33 Monaten vor. Die Entgelte werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils im Gesamtvolumen von 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 im Gesamtvolumen von 1,4 Prozent erhöht. Die Tarifpartner werden die Tarifeinigung zeitnah in entsprechende Tarifverträge umsetzen.

In der Folge haben sich Vertreter der Landesregierung sowie der Gewerkschaften und Verbände am 22. März 2019 über die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Gesamtvolumens des Tarifergebnisses auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen einvernehmlich ausgetauscht.

Ergänzend wurde vereinbart, Gespräche über Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Öffentlichen Dienst aufzunehmen. Die Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses bedarf noch der Anpassung der einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am vergangenen Dienstag auf den Weg gebracht.

Die nun bevorstehenden Zahlungen sorgen dafür, dass die Beschäftigten des Landes bereits vor der Unterzeichnung der Änderungstarifverträge und der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag von den Erhöhungen profitieren können.

Land fördert letzte Meile für Schienengüterverkehr in Höhe von 1,4 Millionen Euro: pro Jahr 70.000 Lkw-Fahrten weniger

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Förderbescheide für nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) in Höhe von insgesamt knapp 1,4 Millionen Euro an vier Eisenbahnunternehmen übergeben. Empfänger sind die LWS Lappwaldbahn Service GmbH Weferlingen, der Rheinhafen Krefeld, die Gelsen-Log. GmbH und die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH. Die Förderung der NE-Bahnen hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr wieder eingeführt.

Mit der Förderung der NE-Bahnen werden Industrie- und Gewerbegebiete sowie Häfen an die Hauptstrecken der Bahn angeschlossen. Die Anbindung auf der letzten Meile bringt mehr Güter von der Straße auf die Schiene. Durch die geförderten Maßnahmen werden voraussichtlich mehr als 70.000 Lkw-Fahrten pro Jahr vermieden.

Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken sowie Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind. Insgesamt sechs Millionen Euro stellt die Landesregierung hierfür in diesem Jahr bereit.

Die Empfänger:

Die Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft (Gelsen-Log.) hat einen Bescheid über rund 597.000 Euro erhalten. Von dem Geld sollen überwiegend Schienen und Gleisschwellen erneuert werden.

Der Rheinhafen Krefeld hat im vergangenen Jahr bereits Landesfördermittel in Höhe von rund 1,025 Millionen Euro erhalten. Mit den jetzigen beiden Förderbescheiden über insgesamt 473.700 Euro stehen ihm nun rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Erhaltungs- beziehungsweise Erneuerungsinvestitionen auf Gleisabschnitten getätigt. So können voraussichtlich rund 23.000 Lkw-Fahrten vermieden werden.

Rund 168.750 Euro erhielten die Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH). Gefördert wird der Ersatz eines Bahnübergangs und der dazugehörigen Lichtzeichenanlage am Bahnübergang Fallhammer im Hafen Düsseldorf.

Die LWS Lappwaldbahn Service (LWS) Weferlingen hat einen Förderbescheid über 148.420 Euro entgegengenommen. Gefördert wird der Ersatzneubau des Umfahr- und Ladegleises im Bahnhof Dörenthe auf nordrhein-westfälischem Gebiet. Die Ladestelle Ibbenbüren-Dörenthe soll reaktiviert und unter anderem für den Holzumschlag genutzt werden.

Hintergrund:

Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Die Bundesförderung bei den NE-Bahnen sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen vor. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.

Neuer Spitzenwert: Ausländische Direktinvestitionen schaffen erstmals mehr als 10.000 neue Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen

Mit insgesamt 426 Neuansiedlungen und Erweiterungsprojekten setzt sich in Nordrhein-Westfalen 2018 die steigende Tendenz bei ausländischen Direktinvestitionen (FDI – Foreign Direct Investment) fort. Bundesweit ist das Land mit einem Anteil von 21 Prozent beliebtester Investitionsstandort für internationale Unternehmen. Ein neues Rekordergebnis erreicht Nordrhein-Westfalen bei der Zahl der dadurch neu geschaffenen Arbeitsplätze: Erstmals werden durch ausländische Investitionen mehr als 10.000 potenzielle Arbeitsplätze erwartet.

Zahlen und Fakten im Überblick:

  • Die Region Düsseldorf war auch 2018 führender Standort in Nordrhein-Westfalen mit 42 Prozent aller Investitionsprojekte, gefolgt von der Metropole Ruhr mit 21 Prozent und der Region Köln/Bonn mit 15 Prozent.
  • Knapp ein Drittel der potenziell neu geschaffenen Arbeitsplätze entstand in der Metropole Ruhr. Auf den Rängen zwei und drei folgen die Region Düsseldorf und der Niederrhein, der sich um 77 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigern konnte.
  • Greater China liegt mit 72 Investitionsprojekten (Vorjahr: 96) weiterhin mit Abstand an der Spitze.
  • Im Aufwärtstrend ist die USA, die sich nach einem Einbruch im vergangenen Jahr wieder deutlich auf 45 FDI-Fälle steigerte.
  • Auch die Türkei bestätigt ihre Position als bedeutendes Investorenland mit 44 Investitionsprojekten.
  • Darüber hinaus investierten auch Firmen aus Japan im vergangenen Jahr stärker als bisher: Mit 33 Projekten hat sich die Zahl im Vergleich zum vergangenen Jahr fast verdoppelt.
  • Mit rund 2.450 geplanten Arbeitsplätzen – ein Anteil von knapp 25 Prozent – bleiben US-amerikanische Unternehmen der Jobmotor Nr. 1 in Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich zum Vorjahr bauen die USA diese Spitzenposition stark aus. Zum hohen Arbeitsplatz-Ergebnis 2018 tragen insbesondere auch Investitionsprojekte aus Großbritannien bei, die über 1.100 potenzielle Jobs im Land schaffen.

Gerade die Erweiterungsinvestitionen ausländischer Unternehmen, die zum Teil seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen angesiedelt sind, sorgen in diesem Jahr für hohes Arbeitsplatzpotenzial. Der Standort bestätigt sich damit als Erfolgs- und Wachstumsgarant – insbesondere für die Logistikindustrie. Der maßgebliche Anteil von Investitionsprojekten aus dem IT-Sektor betont zudem die Attraktivität Nordrhein-Westfalens in den Bereichen Digitalisierung und Industrie 4.0.