DIE THEMEN DER KW21 AUS PERSÖNLICHER SICHT VON ANDRÉ KUPER

  • Aktionsplan gegen Gewalt und Diskriminierung an Schulen
  • Land finanziert 2019 70 Kilometer neue Radwege
  • Kompetenzplattform KI.NRW entwickelt mit Beteiligung des BSI einen Prüfkatalog zur Zertifizierung von Künstlicher Intelligenz
  • Nordrhein-Westfalen und Bremen unterzeichnen gemeinsame Erklärung zur Digitalisierung und Standardisierung von wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen
  • Förderung der Clearingstellen wird fortgesetzt
  • Land stärkt Stammzellnetzwerk.NRW dauerhaft

Aktionsplan gegen Gewalt und Diskriminierung an Schulen

Der Aktionsplan gegen Gewalt und Diskriminierung an Schulen in Nordrhein-Westfalen wurde vorgestellt. Mit den darin enthaltenen Maßnahmen soll die Präventionsarbeit der Schulen unterstützt und die Bedingungen für ein respektvolles Miteinander verbessert werden. „In unseren Schulen kommen Kinder und Jugendliche täglich zusammen, um zu lernen und die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen. Dies gelingt nur in einem sicheren Umfeld. Gewalt und Diskriminierung haben an unseren Schulen keinen Platz. Deshalb sollen die Schulen noch besser bei ihrer Präventionsarbeit unterstützt werden.

Im Mittelpunkt des Aktionsplans „Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt“ steht ein deutlicher Ausbau der schulpsychologischen Dienste:

  • Zum 1. August 2019 stellt ihnen das Land insgesamt 54 Stellen zusätzlich für Beratungslehrkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Gemeinsam mit der Schulaufsicht sollen sie den Schulen vor allem bei der Gewalt- und Extremismusprävention beratend zur Seite stehen.
  • 100 weitere Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sollen folgen, um den Kinderschutz zu stärken. Diese Stellen sollen vor allem dazu dienen, Hinweisen und konkreten Verdachtsfällen aus den Schulen nachzugehen.
  • Acht zusätzliche Stellen für die Schulpsychologie hat das Land dafür in diesem Jahr bereits kurzfristig eingerichtet.

Damit hat diese Landesregierung das schulpsychologische Engagement des Landes nahezu verdoppelt. Darüber hinaus ist geplant, dass erstmals wissenschaftliche Forschungsaufträge zu vergeben werden, um vor allem die Ursachen von Gewalt im schulischen Kontext systematisch zu erfassen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu dienen, die schulische Prävention künftig noch zielgerichteter anzulegen. Ziel ist, dass alle Schulen bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer Präventionskonzepte künftig einem ganzheitlichen Ansatz folgen und bestehende Maßnahmen in einem Gesamtkonzept bündeln.

Im Jahr 2020 erhalten alle Schulen den aktualisierten und erweiterten Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ in digitaler und gedruckter Form mit umfangreichen Handlungsempfehlungen für den Umgang mit verschiedensten Krisen- und Notfallsituationen im schulischen Kontext. Darüber hinaus werden Meldewege und die Erfassung von Straftaten an Schulen auf Grundlage eines Erlasses neu geregelt. Dabei prüft die Landesregierung auch eine erweiterte Meldepflicht, etwa für antisemitische Straftaten.

Neben diesen organisatorischen Maßnahmen sieht der Aktionsplan auch konkrete Unterstützungsangebote für das schulische Personal vor: Der Umgang mit Gewalt und Diskriminierung wird vertieften Eingang in die Aus- und Fortbildung von Schulleitungen finden. Auch die Fortbildung von Lehr- und Fachkräften soll auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse bedarfsgerecht ausgeweitet werden. Mit der „Sprech:ZEIT 24/7“ bietet das Schulministerium den Lehrerinnen und Lehrern öffentlicher Schulen zudem ein kostenfreies Beratungstelefon, das rund um die Uhr erreichbar ist.

Der Aktionsplan, der regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden soll, ist das Ergebnis eines intensiven Dialogs mit allen am Schulleben in Nordrhein-Westfalen beteiligten Akteuren. Anlass war ein für das Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr festgestellter Anstieg von Straftaten an Schulen auf 1.034 Fälle. Zuvor war die Zahl der angezeigten Fälle von Gewaltkriminalität an Schulen in Nordrhein-Westfalen von 1.782 (2008) auf 879 (2016) um mehr als die Hälfte gesunken.

Land finanziert 2019 70 Kilometer neue Radwege

Nordrhein-Westfalen stellt mehr als zwölf Millionen Euro für Radwege an Landesstraßen, auf stillgelegten Bahnstrecken und für Bürgerradwege bereit. Insgesamt fließen über 47 Millionen Euro in den Ausbau des Radwegenetzes.

Das Radwegeprogramm Nordrhein-Westfalen für 2019 wurde vorgestellt. Das Gesamtfördervolumen liegt in 2019 bei 12,4 Millionen Euro. In diesem Jahr stehen unter anderem Mittel für über 50 Kilometer Bürgerradwege und mehr als 20 Kilometer Radwege auf stillgelegten Bahnstrecken bereit.

Durch Pedelecs und E-Bikes wird der Radverkehr immer mehr zum Pendlerverkehr, weil mehr Leute damit zur Arbeit fahren. Daher braucht Nordrhein-Westfalen ein gut ausgebautes Fahrradnetz ohne Lücken. Deswegen werden die Investitionen in Ausbau und Neubau in dieser Legislaturperiode deutlich erhöht. Damit es auch bei der Planung schneller geht, hatte das Land in 2018 das Straßen- und Wegegesetz geändert. Seitdem fällt beim Bau von Radschnellwegen das förmliche Linienbestimmungsverfahren weg.

Im Radwegebauprogramm stellt das Land insgesamt 12,4 Millionen zur Verfügung. Davon sind für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen rund sieben Millionen Euro vorgesehen. Für drei Radwegeprojekte auf stillgelegten Bahnstrecken mit einer Gesamtlänge von 20,8 Kilometer stehen in 2019 rund 1,6 Mio. Euro zur Verfügung. 3,8 Millionen Euro stehen für 27 Bürgerradwegeprojekte mit einer Gesamtlänge von 50,3 Kilometer bereit. Zusätzlich zu den Mitteln für den Radwegebau an Landesstraßen, auf stillgelegten Bahnstrecken und Bürgerradwegen stellt das Land in diesem Jahr weitere 34 Millionen Euro im Rahmen anderer Programme zur Verfügung:

  • Für die Förderung des kommunalen Radwegebaus sind 17,1 Millionen Euro eingeplant,
  • für Radwege an Bundesstraßen 8,5 Millionen Euro
  • für Planung und Bau von Radschnellwegen in der Baulast des Landes 9,25 Millionen Euro.

Hintergrund
Für den Bau der Radwege an bestehenden Landesstraßen entscheiden die Regionalräte bei den Bezirksregierungen auf Vorschlag des Landesbetriebes Straßenbau NRW, mit welcher Dringlichkeit und in welcher Reihenfolge die einzelnen Projekte umgesetzt werden. Informationen zur Projektliste können bei den Geschäftsstellen der Regionalräte abgefragt werden. Radwege-Projekte, die mit einer niedrigen Dringlichkeit eingestuft werden, können über das Modellprojekt „Bürgerradwege“ beschleunigt werden. Dabei sind neben Land und Gebietskörperschaft auch Bürger am Bau der Radwege beteiligt, die ihr Projekt unter anderem finanziell oder durch „Hand- und Spanndienste“ unterstützen. Bei Bürgerradwegen können Ausbaustandards reduziert werden. Insgesamt lassen sich diese Radwege so kurzfristiger und kostengünstiger realisieren. Seit 2005 sind durch dieses Modell rund 340 Kilometer Radwege entstanden.

Zahlreiche Vereinbarungen für die beabsichtigten Bürgerradwege mit den Städten und Gemeinden sind bereits vorabgestimmt und sollen kurzfristig abgeschlossen werden.

2019 2018 2017
Radwegebauprogramm des Landes 12,4 Mio.€ 12,4 Mio.€ 9,4 Mio. €
Förderung des kommunalen Radwegebaus 17,1 Mio € 16,1 Mio € 15,1 Mio €
Radwege an Bundesstraßen 8,5 Mio € 8,0 Mio € (Ist) 7,5 Mio € (Ist)
Planung und Bau von Radschnellwegen in der Baulast des Landes 9,25 Mio € 7,0 Mio € 4,0 Mio €
Gesamt 47,25 Mio € 43,5 Mio € 36 Mio €

Kompetenzplattform KI.NRW entwickelt mit Beteiligung des BSI einen Prüfkatalog zur Zertifizierung von Künstlicher Intelligenz

Das Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wollen im Rahmen der Kompetenzplattform KI.NRW einen Prüfkatalog für den verantwortungsvollen Einsatz von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) entwickeln. Anlässlich des 16. Deutschen IT-Sicherheitskongresses in Bonn verkündeten die Partner das Vorhaben. Ziel ist die Ausarbeitung konkreter Qualitäts- und Sicherheitsstandards, auf deren Grundlage technische Prüforganisationen künftig KI-Anwendungen sachkundig beurteilen können.

Die verantwortungsvolle und menschenzentrierte Entwicklung und Anwendung von intelligenten Technologien ist ein Kernthema der Kompetenzplattform KI.NRW, deren Aufbau das Landeskabinett Ende 2018 unter Leitung des Fraunhofer IAIS initiiert hat.

Als eine der deutschlandweit führenden Einrichtungen für angewandte Forschung für KI und Maschinelles Lernen verzahnt das Fraunhofer IAIS seine Kompetenzen mit der langjährigen Erfahrung des BSI in den Bereichen IT-Sicherheit sowie in der Ausgestaltung und Anerkennung von IT-Prüfstandards.

Die Entwicklung der KI-Zertifizierung wird von einem interdisziplinären Konsortium mit renommierten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Maschinelles Lernen, IT-Sicherheit, Rechtswissenschaften und Ethik unter Leitung des Fraunhofer IAIS durchgeführt. Professor Dr. Dr. Frauke Rostalski von der Universität zu Köln leitet innerhalb der Kooperation die Arbeitsgruppe zu den rechtswissenschaftlichen Aspekten der Zertifizierung und berät die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ des Deutschen Bundestages. Zentral am Projekt beteiligt ist zudem das Team von Professor Dr. Markus Gabriel, der an der Universität Bonn zur Philosophie der KI forscht. Der im Konsortium entstehende Prüfkatalog soll Anfang 2020 veröffentlicht werden.

Nordrhein-Westfalen und Bremen unterzeichnen gemeinsame Erklärung zur Digitalisierung und Standardisierung von wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen

Nordrhein-Westfalen und die Freie Hansestadt Bremen wollen gemeinsam digitale und standardisierte Verwaltungslösungen im Bereich der Gewerbeanmeldung entwickeln. Eine entsprechende Erklärung haben die beiden Länder unterzeichnet und setzen damit Vorschriften des Onlinezugangsgesetzes um

Mit dem Gewerbe-Service-Portal.NRW ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter in Deutschland bei der digitalen Gewerbeanmeldung. Jetzt gilt es darauf zu achten, dass Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern nach einheitlichen Standards online mit der Verwaltung kommunizieren können. Die jetzt unterzeichnete Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Portale anzubieten und diese zu einem Verbund zu verknüpfen. Dazu wurden 14 übergeordnete Themenfelder identifiziert, die arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen geplant und bearbeitet werden. Das gemeinsame Engagement von Nordrhein-Westfalen und Bremen im Themenbereich „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“ sieht die Einrichtung eines Digitalisierungslabors zu Gründungsvorhaben sowie die Entwicklung standardisierter IT-Lösungen zur Gewerbeanmeldung vor.

In dem Digitalisierungslabor arbeiten Verwaltungsfachleute gemeinsam mit den Kammern und Unternehmen an der Entwicklung neuer Verfahren. Ziel ist die Entwicklung einer nutzerfreundlichen und modernen Plattform, über die Unternehmen vollkommen digital eine Vielzahl von Verwaltungsanträgen stellen können. Die entwickelten IT-Verfahren werden dem Bund und allen Bundesländern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Projektentwicklung wird finanziell durch das Bundesministerium des Inneren sowie fachlich durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt. Aus dem Projekt resultierende Gesetzesanpassungen wollen Nordrhein-Westfalen und Bremen gemeinsam an die Bundesministerien richten, um die Digitalisierung der Verwaltung deutschlandweit voranzutreiben.

Förderung der Clearingstellen wird fortgesetzt

Die vor drei Jahren mit Förderung des Landes aufgebauten Clearingstellen für Menschen ohne oder mit ungeklärtem Krankenversicherungsschutz können ihre Arbeit fortsetzen. Knapp drei Millionen Euro stellt das Land für den zweiten Förderzeitraum bis Herbst 2022 zur Verfügung. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute in Dortmund den ersten Förderbescheid übergeben. Der Clearingstelle Dortmund stehen damit für die nächsten drei Jahre 490.000 Euro zur Verfügung.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen der Status der Krankenversicherung nicht geklärt ist. Das kann gerade bei akuten Erkrankungen zu nachhaltigen Problemen führen. Die Clearingstellen bieten für diese Menschen eine wichtige Anlaufstelle und ebnen vielen den Weg in die Regelversorgung. Die Arbeit vor Ort hat sich bewährt und als sinnvolle Ergänzung der bestehenden Beratungslandschaft etabliert – auch für die Kommunen im Umland.

Neben Dortmund ist auch die Weiterförderung der anderen vier im Land tätigen Clearingstellen in Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster geplant. Diese Förderungen werden im Laufe des Jahres nach und nach auslaufen und bei erneuter Antragstellung übergangslos in die zweite Förderperiode übergehen. Insgesamt wurden bisher in allen Clearingstellen weit über 10.000 Beratungskontakte erfasst.

Seit April 2016 berät die Clearingstelle in Trägerschaft des Sozialen Zentrums Dortmund e.V. in der Beratungsstelle an der Westhoffstraße Menschen ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus – vorwiegend aus der EU, aber auch deutsche Staatsbürger – zum deutschen Sozial- und Gesundheitssystem. Ziel ist, ihnen einen Zugang zu medizinischer Versorgung zu eröffnen. Falls trotz Klärung und Beratung kein Zugang zum Regelsystem möglich ist, werden die ratsuchenden Menschen bei Bedarf in andere Beratungs- und Hilfsstrukturen übergeleitet. Darüber hinaus ist die Clearingstelle auch Ansprechstelle für Arztpraxen, Krankenhäuser oder andere Stellen, an die sich Menschen ohne Krankenversicherung wegen gesundheitlicher Probleme wenden.

Land stärkt Stammzellnetzwerk.NRW dauerhaft

Nordrhein-Westfalen wird das Stammzellnetzwerk.NRW stärken: Die deutschlandweit einzigartige Initiative wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft ab diesem Jahr dauerhaft gefördert. Um die Voraussetzung für diese institutionelle Förderung zu schaffen, haben 19 Universitäten, Unikliniken und Wissenschaftsinstitutionen aus Nordrhein-Westfalen bereits im letzten Jahr den Verein Stammzellnetzwerk.NRW gegründet.

Seit 17 Jahren werden die landesweiten Aktivitäten auf dem Gebiet der Stammzellforschung in dem Netzwerk gebündelt. Mediziner, Naturwissenschaftler, Philosophen, Sozialwissenschaftler, Juristen und Theologen arbeiten hier zusammen, um Stammzellforschung verantwortlich und transparent zu gestalten. Die fachübergreifende Zusammenarbeit ist in dieser Form bundesweit einmalig.

Mit der Organisation als Verein wurde die Arbeit des Netzwerks erleichtert und die Autonomie gestärkt. Der Verein Stammzellnetzwerk.NRW erhält nun jährlich eine institutionelle Förderung von rund einer halben Million Euro. Bisher wurde das Netzwerk im Wege der Projektförderung mit jährlich rund 350.000 Euro finanziert. Neben der Fortführung der bisherigen, erfolgreichen Struktur ist es nun eine der zentralen Aufgaben, als Katalysator die grundlagenwissenschaftlichen Erkenntnisse effizient in die Anwendung zu überführen.

Das 2002 unter dem damaligen Namen Kompetenznetzwerk Stammzellforschung NRW gegründete Netzwerk ist eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen. Es setzt sich aus biomedizinischen Instituten und Kliniken sowie geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtungen an verschiedenen Standorten in Nordrhein-Westfalen zusammen. Ziele sind Stärkung der Stammzellforschung, Erforschung ihrer ethischen, rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Implikationen, Nachwuchsförderung und der Dialog mit der Öffentlichkeit. Zukünftig wird sich der Verein verstärkt der klinischen Umsetzung von Forschungsergebnissen widmen. Die Geschäftsstelle befindet sich im Life Science Center in Düsseldorf.

Weitere Informationen unter www.stammzellen.nrw.de.