21 Feb Die Themen der Woche I (Flexibilität OGS, Polizeiverwaltungsassistenten, Erstes Sicherheitspaket
- Bündnis für Mobilität gegründet
- Mehr Flexibilität in der OGS
- Polizeiverwaltungsassistenten kommen – Polizeibehörden können die ersten 500 zusätzlichen Beschäftigten einstellen
- Landesregierung bringt erstes Sicherheitspaket auf den Weg
Bündnis für Mobilität gegründet
Gemeinsam die Mobilität von morgen gestalten – das ist das Ziel des Bündnisses für Mobilität, das der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst offiziell gegründet hat. Mehr als 60 Partner haben bei der Auftaktveranstaltung das Memorandum unterzeichnet, das als Basis für die zukünftige Arbeit dient. Das Bündnis fußt auf zwei Säulen: Zum einen geht es um eine funktionierende und bedarfsgerechte Infrastruktur, die Voraussetzung für die Mobilität von Menschen und Gütern ist. Zum anderen sollen die Potenziale der Digitalisierung für neue Mobilitätskonzepte genutzt werden, um vernetzte Lösungen und Angebote für die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.
Das bisherige „Bündnis für Infrastruktur“ hatte die Aufgabe, das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Infrastruktur in der Gesellschaft zu schärfen und Widerstände durch Aufklärung und Beteiligung zu reduzieren. Das jetzt gegründete Bündnis für Mobilität geht noch einen Schritt weiter. Um nachhaltige Lösungen zu erarbeiten, sollen gemeinsam die Chancen der Digitalisierung genutzt werden. Neben der Vernetzung der Mobilitätsangebote sowie der Warenströme ist ein Ziel des Bündnisses, Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Bauprozessen zu identifizieren. Auch die Entwicklung und Anwendung frühzeitiger Beteiligungsformate bei Infrastrukturvorhaben werden vorangetrieben. Gemeinsam mit den Bündnispartnern sowie mit Hilfe der neu gegründeten Abteilung im Verkehrsministerium „Grundsatzangelegenheiten der Mobilität, Digitalisierung und Vernetzung“ sollen so die Herausforderungen im Mobilitätssektor bewältigt werden.
Im Bündnis haben sich Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie öffentlicher Hand zusammengeschlossen. Das Bündnis wird von der gesamten Landesregierung getragen.
Mehr Flexibilität in der OGS
Ein neuer Erlass mit sofortiger Wirkung stellt klar, dass Schülerinnen und Schüler während der Zeiten des offenen Ganztags am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (zum Beispiel in Sportvereinen oder Musikschulen) und am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen können.
Ebenso ist es möglich, ehrenamtliche Tätigkeiten (zum Beispiel in Kirchen und Jugendgruppen) oder Therapien wahrzunehmen. Auch rein familiäre Ereignisse sind künftig ein Grund, von der Teilnahme am offenen Ganztag zu entbinden. Die im vergangenen Dezember angekündigte und nun in Kraft getretene Ergänzung des Erlasses sorgt für mehr Flexibilität im Ganztag. Es galt, eine gute Balance zu finden zwischen dem Bedürfnis der Eltern, mehr Raum für Aktivitäten für und mit ihren Kinder zu haben, und dem Anspruch der Träger auf Verlässlichkeit und Kontinuität, um auch die Qualität der Angebote wahren zu können.
Für diese Legislaturperiode hat sich die Landesregierung drei Ziele für den Ganztag gesetzt: Ausbau der Plätze, Sicherung der Qualität und mehr Flexibilisierung. Wir ergreifen nun erste Maßnahmen, um diese Ziele umzusetzen und haben dabei auch die Bedürfnisse von Eltern und ihren Kindern im Blick.
In einer weiteren Änderung des entsprechenden Erlasses werden zum 1. August 2018 die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst: Die Fördersätze werden landesseitig insgesamt um sechs Prozent erhöht. Somit steigen die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag um rund 26,7 Millionen Euro auf 480,73 Millionen Euro in diesem Jahr. Darin enthalten ist ebenfalls der Ausbau der Plätze, der vorangebracht wird: Diese steigen um weitere 8.000, sodass ab August insgesamt 315.600 Plätze zur Verfügung stehen. Beim geplanten Ausbau werden die weiteren Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen sein.
Polizeiverwaltungsassistenten kommen – Polizeibehörden können die ersten 500 zusätzlichen Beschäftigten einstellen
Durch jährlich 500 zusätzliche Regierungsbeschäftigte im Polizeidienst sollen die nordrhein-westfälischen Polizistinnen und Polizisten künftig effektiv von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Das hatte die neue Landesregierung nach der Wahl als eines ihrer ersten Projekte angekündigt. Jetzt sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die ersten 500 zusätzlichen Stellen für Regierungsbeschäftigte im Polizeidienst komplett besetzt werden können. Mit einem Erlass des NRW-Innenministeriums bekommen die 47 Polizeibehörden im Land die dafür erforderlichen Einstellungsermächtigungen. Ziel der vermehrten Einstellung von Regierungsbeschäftigten ist die Stärkung der Inneren Sicherheit.
Die nordrhein-westfälischen Polizisten sollen sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Das gilt für Streifenteams in Uniform und die Beamten in den Kommissariaten gleichermaßen. Die Neubeschäftigten sollen in Bereichen eingesetzt werden, in denen Polizeivollzugsbeamte nicht zwingend notwendig sind. Dazu gehört etwa der Innendienst der Polizeiverwaltung. Jede der 47 Polizeibehörden erhält so viele Stellen für Regierungsbeschäftigte, wie ihr nach dem Schlüssel der sogenannten Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) zustehen.
Landesregierung bringt erstes Sicherheitspaket auf den Weg
Die nordrhein-westfälische Landesregierung bringt ihr erstes umfassendes Sicherheitspaket auf den Weg. Die aktuelle Bedrohung durch den internationalen Terrorismus erfordert ein kluges und zeitgemäßes Update des Polizeigesetzes. Zudem sollen mit der Reform zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt werden. Ziel ist es, dass der Landtag das 6. Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum Sommer verabschiedet.
Im Zentrum des „Sicherheitspakets I“ stehen Anti-Terror-Vorschriften. Einer der Kernpunkte der geplanten Novelle des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes ist die Einführung der Telekommunikationsüberwachung. So sieht der Entwurf des Innenministeriums vor, dass in Nordrhein-Westfalen künftig neben der einfachen Telekommunikationsüberwachung auch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung möglich sein soll. Die NRW-Polizei kann damit künftig auch auf verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen, zum Beispiel in sogenannten Messengerdiensten.
Erweitert werden sollen zudem die Möglichkeiten, Gefährder vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb Ausnahmen vor, die es ermöglichen, den sogenannten Unterbindungsgewahrsam bis zu einem Monat zu verlängern. Bisher können Gefährder in Nordrhein-Westfalen nur maximal 48 Stunden in Gewahrsam genommen werden.
Um den Bewegungsradius und die Kommunikation von terroristischen Gefährdern wirksam einzuschränken, soll es Aufenthalts- und Kontaktverbote geben. Zudem soll der Aufenthalt terroristischer Gefährder künftig auch mit Hilfe von elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das sind Maßnahmen, durch die auch die Polizei entlastet wird: Denn diese Personen müssen sonst zum Beispiel abgehört und observiert werden.
Außer auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung soll das neue „Sicherheitspaket I“ auch für wichtige Weichenstellungen für die Bekämpfung von Alltagskriminalität sorgen: Angsträume in den Städten beinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Menschen besonders stark. Deshalb soll die Videobeobachtung ausgeweitet werden und soll auch in Gebieten außerhalb bekannter Kriminalitätsschwerpunkte erlaubt werden.
Mit der Strategischen Fahndung soll ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen sind in anderen Bundesländern längst üblich Damit die künftige nordrhein-westfälische Regelung allen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, ist für die Fahndung stets ein polizeilicher Anlass erforderlich.
Weitere Sicherheitspakete, darunter eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, sollen folgen. Im Umgang mit Straftätern und Gefährdern wird die CDU-geführte Landesregierung ihre im Koalitionsvertrag angekündigte Null-Toleranz-Strategie konsequent umsetzen.