Die Themen dieser Woche (5. KW) aus der Sicht des Abgeordneten

  • Mehr Geld für Frauenberatungsstellen sichert Schutz und Hilfe
  • Land fördert Innovationen aus Energie- und Umweltwirtschaft mit zusätzlich 14 Millionen Euro
  • Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung
  • Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen wird novelliert: Mehr Autonomie für die Hochschulen

Mehr Geld für Frauenberatungsstellen sichert Schutz und Hilfe

Erst hob die neue Landesregierung im Sommer 2017 die Personalkostenförderung für die 62 landesseitig geförderten Frauenhäuser an. Nun folgen die Frauenberatungsstellen: Rückwirkend zum 1. Januar 2018 werden die Personalkostenzuschüsse aller ambulanten Beratungsstellen der Frauenhilfeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen um 2,5 Prozent bzw. um insgesamt rund 200.000 Euro erhöht.

Die Landesregierung hat eine Sicherung der Frauenberatungsinfrastruktur zugesagt und setzt diese nun um. Erstmals seit Jahren bekommen nun auch die Frauenberatungsstellen mehr Geld für ihre Arbeit.

Mit der jetzt vorgenommenen Erhöhung der Förderung für die Frauenberatungsstellen sendet Landesregierung ein deutliches Signal: Deutschland hat sich mit dem Beitritt zum Übereinkommen „Istanbul-Konvention“ zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Von der Zuschusserhöhung profitieren 58 allgemeine, Frauenberatungsstellen, 51 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und acht spezialisierte Beratungsstellen für Frauen und Mädchen, die Opfer von Menschenhandel sind.

Hintergrund:

Die 81 Artikel des Übereinkommens („Istanbul-Konvention“) enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Bürgerinnen und Bürger können etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

 

Land fördert Innovationen aus Energie- und Umweltwirtschaft mit zusätzlich 14 Millionen Euro

Nordrhein-Westfalen ist Energie- und Umweltwirtschaftsland Nummer Eins. Damit dies so bleibt, unterstützt die Landesregierung insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung innovativer Projekte und der Umsetzung von Potenzialen in der Energie- und Umweltwirtschaft. Für den “Leitmarktwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW“ stehen insgesamt mindestens 40 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Zusätzlich werden zur Kofinanzierung Landesmittel des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Wissenschaftsministeriums bereitgestellt. So haben seit Beginn der Förderperiode bereits 45 Projekte Zuwendungen in einer Höhe von insgesamt 46,6 Millionen Euro erhalten, nunmehr werden zwölf weitere Verbundprojekte mit zusätzlich 14 Millionen Euro gefördert.

Mit den Leitmarktwettbewerben sollen der Transfer wissenschaftlichen Know-hows in die wirtschaftliche Nutzung, die Erschließung neuer Märkte, der Abbau von Innovationshemmnissen sowie das Schließen bestehender Lücken in den Wertschöpfungsketten befördert werden. Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Der Wettbewerb wird in vier Einreichrunden durchgeführt. Die nächste und zugleich letzte Einreichungsfrist endet am 17. Mai 2018.

 

Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung

Im Gesundheitsbereich drängt vor allem eine Frage: Was können wir tun, um die allgemeinmedizinische Versorgung in der Fläche sicherzustellen? Bekanntermaßen stehen hier gerade ländliche Regionen vor einer großen Herausforderung. Um dieser zu begegnen, sind vor allem folgende Dinge notwendig:

  • Es müssen mehr Allgemeinmediziner ausgebildet werden, und es müssen die richtigen Anreize dafür gesetzt werden, dass sie dort praktizieren, wo sie benötigt werden.
  • Gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bei der Umsetzung der Landarztquote noch in diesem Jahr eine Lösung erreich. Am Ende sollen bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze an geeignete Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die nach Abschluss ihrer Ausbildung für bis zu zehn Jahre in unterversorgten Regionen tätig sein wollen.
  • An jeder medizinischen Fakultät in unserem Land soll künftig mindestens eine W3 Professur für Allgemeinmedizin eingerichtet sein, bisher gibt es diese nur an einer Fakultät in unserem Land.
  • Die Gespräche und Vorarbeiten zum Aufbau der Medizinischen Fakultät OWL in Bielefeld sind auf einem guten Weg. Bis zum Herbst wird die Landesregierung einen klaren Fahrplan vorlegen.
  • Das im Jahr 2009 ins Leben gerufene Hausarzt-Aktionsprogramm wird fortgeführt und konzentriert. Die als Fördervoraussetzung fungierende Einwohnergrenze wird wieder auf 25.000 heruntergesetzt, um gerade kleinere Gemeinden und Städte unterstützen zu können. Für besonders gefährdete Kommunen mit bis zu 40.000 Einwohnern wird zudem eine Ausnahmeregelung geschaffen. Die Fördersumme für Niederlassungen und Anstellungen wird – je nachdem, wie sehr die Versorgung bereits bedroht ist – auf bis zu 30.000 bzw. sogar 60.000 Euro (bisher 25.000 bzw. 50.000) angehoben. Die neuen Förderrichtlinien sollen im zweiten Quartal 2018 in Kraft treten.

 

Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen wird novelliert: Mehr Autonomie für die Hochschulen

Die Landesregierung novelliert das Hochschulgesetz. Das Hochschulgesetz soll künftig die Rahmenbedingungen für Qualität und Erfolg im Studium und für Exzellenz in der Forschung verbessern. Die Autonomie und die eigene Gestaltungskraft der nordrhein-westfälischen Hochschulen werden durch ein weiterentwickeltes Hochschulfreiheitsgesetz in den Mittelpunkt gerückt. Änderungen sind im Wesentlichen für folgende Bereiche vorgesehen:

Verhältnis Land – Hochschulen

  • Im Verhältnis zwischen dem Land und den Hochschulen wird sich die Landesregierung aus den bisherigen Möglichkeiten der Detailsteuerung zurückziehen. Vorgaben wie die Hochschulentwicklungsplanung oder die Befugnis zum Erlass von Rahmenvorgaben entfallen. Auch die hochschulgesetzliche Verpflichtung der Hochschulen zur Aufnahme einer sogenannten Zivilklausel in die Grundordnung wird gestrichen.
  • Das Instrument der Hochschulverträge bleibt erhalten. Hochschulverträge sollen künftig das partnerschaftliche Verhältnis von Land und Hochschulen widerspiegeln.
  • Die Digitalisierung transformiert auch die Hochschulen. Hochschulgesetzliche Regelungen, etwa mit Blick auf die Online-Lehre, sollen diesen Prozess unterstützen und den Hochschulen helfen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Studium und Lehre

  • Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Studiums und der Lehre werden fortentwickelt. Die großen Herausforderungen bleiben weiterhin die Verbesserung der Lehre und des Studienerfolgs, gerade mit Blick auf die zunehmende Heterogenität der Studierenden. Daher soll Funktionierendes gestärkt, aber Regelungen, die sich als unpraktikabel erwiesen haben, gestrichen werden.
  • Eine Arbeitsgruppe aus Fachhochschulen und Universitäten sowie dem Ministerium soll gesetzliche Instrumente erarbeiten, mit denen über die bestehenden gesetzlichen Regeln hinaus die Promotionsmöglichkeiten für FH-Absolventinnen und -Absolventen verbessert werden können.
  • Das derzeitige gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten wird gestrichen. Die Lehrenden und Lernenden vor Ort sollen über diese Fragen in den Hochschulgremien gemeinschaftlich selbst entscheiden.
  • Eine Experimentierklausel im Hochschulgesetz soll dazu beitragen, neue Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs und zur Steigerung des Studienerfolgs zu erproben. Die bestehende Möglichkeit der Hochschulen, vor der Einschreibung Online-Self-Assessments verpflichtend vorzusehen, soll gesetzlich unterstrichen werden.