Die Themen dieser Woche aus der persönlichen Sicht des Landtagsabgeordneten

  • Kommunen im Kreis Gütersloh werden bei der Integration Geflüchteter finanziell entlastet
  • Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“
  • Neue Landesinitiative „Zukunft.Innenstadt.Nordrhein-Westfalen“ soll Stadt- und Ortskerne stärken
  • Besetzung der Schulleitungsstellen in NRW soll verbessert werden
  • Eckpunkte zur Novelle der Abschiebungshaft beschlossen

Kommunen im Kreis Gütersloh werden bei der Integration Geflüchteter finanziell entlastet

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gebilligt, um die Kommunen bei erfolgten und anstehenden Integrationsmaßnahmen zu entlasten. Mit der Neuregelung des Gesetzes werden die Rechtsgrundlagen zur Verteilung der Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro an die 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in 2018 geschaffen. Die Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh erhalten 1,88 Millionen Euro.

Mit einer pragmatischen Verteilung von 100 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden wird für eine direkte kommunale Entlastung aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr gesorgt.

Der Verteilungsschlüssel richtet sich belastungsorientiert und gemeindescharf nach der Zahl der sich tatsächlich vor Ort aufhaltenden Flüchtlinge. Um eine Mindestpartizipation auch für kleine Gemeinden, insbesondere die mit Landesaufnahmeeinrichtungen, zu ermöglichen, wird ein Mindestbeitrag in Höhe von 50.000 Euro festgelegt.

Insgesamt liegen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen in 2018 bei rund 1,6 Milliarden Euro. Darüber hinaus will die Landesregierung die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von zirka 10 Millionen Euro an Kommunen weiterleiten.

Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh: rund 1,9 Mio. Euro

Borgholzhausen                   53.947 €

Gütersloh                             581.865 €

Halle                                      127.080 €

Harsewinkel                         186.031 €

Herzebrock-Clarholz          118.813 €

Langenberg                           50.793 €

Rheda-Wiedenbrück          274.165 €

Rietberg                                170.038 €

Schloss Holte-Stukenbrock 66.744 €

Steinhagen                          106.743 €

Verl                                        119.103 €

Versmold                              148.997 €

Werther                                   66.531 €

Quelle:https://www.mhkbg.nrw/startseitenmeldungen/startseitenmeldungsarchiv/Archiv_2018/am20180411a/Zuweisungen_Kommunen_Integration.pdf

Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“

63 Schulen in Nordrhein-Westfalen sind Teil der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ zur Förderung leistungsstarker und potenziell leistungsfähiger Schüle-rinnen und Schüler. Es ist ein wichtiges Signal, dass sich Bund und Länder gemein-sam auf den Weg machen, um Schulen in diesem Bereich zu stärken. Wenn leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gezielt gefördert und verborgene Talente entdeckt werden, ist das auch ein Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit für alle. Individuelle Förderung umfasst das gesamte Spektrum und bedeutet, leistungsstarke und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler gleichermaßen ihren Voraussetzungen entsprechend zu fördern.

Die Initiative wird gemeinsam von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen und ist auf zehn Jahre angelegt. Ziel ist, die schulischen Entwicklungsmöglichkeiten talentierter Kinder und Jugendlicher unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status im Regelunterricht zu fördern. Die teilnehmenden Schulen richten sich noch stärker darauf aus, besonders begabte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler besser zu erkennen und gezielt zu fördern. Bund und Länder stellen zu gleichen Teilen insgesamt 125 Millionen Euro für die Initiative bereit.

Die an der Initiative beteiligten Schulen aller Schulformen werden von einem Forschungsverbund aus 28 Wissenschaftlern aus 15 Universitäten wissenschaftlich begleitet. In Nordrhein-Westfalen sind 29 Grundschulen und 34 weiterführende Schulen beteiligt.

Beteiligte Schulen im Regierungsbezirk Detmold

Grundschulen

Alme-Grundschule             Paderborn

Kapellenschule                   Gütersloh

Grundschule Vilsendorf    Bielefeld

 

Gymnasien

Ratsgymnasium Minden   Minden

Ev. Gymnasium Werther   Werther

Einstein-Gymnasium         Rheda-Wiedenbrück

 

Realschule

Luisenschule                                  Bielefeld

 

Neue Landesinitiative „Zukunft.Innenstadt.Nordrhein-Westfalen“ soll Stadt- und Ortskerne stärken

Die Landesregierung startet eine neue Landesinitiative „Zukunft.Innenstadt.Nordrhein-Westfalen“. Der neue Leitgedanke zur Stadtentwicklungspolitik in Nordrhein-Westfalen wird von Partnern der kommunalen Familie, des Handels, der Wohnungswirtschaft, der Baukultur sowie vom Netzwerk Innenstadt und der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne getragen. Unter der Dachmarke  „Zukunft.Innenstadt.Nordrhein-Westfalen“ soll die Weiterentwicklung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren über die folgenden Jahre begleitet und fachlich qualifiziert werden. Dabei ist es wichtig, die Kommunen bei dem stetigen Wandel ihrer Zentren durch zielgerechte Städtebau- und Wohnungspolitik zu unterstützen.

Ein wesentliches Ziel der Initiative ist es, die Innenstädte, Stadtkerne, Orts- und Stadtteilzentren als Visitenkarten der Städte und Gemeinden und als Zentren des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens zu stärken.

 

Besetzung der Schulleitungsstellen in NRW soll verbessert werden

Die Quote der besetzten Schulleitungsstellen hat sich seit Beginn des Schuljahres an den meisten Schulformen leicht verbessert. Schulformübergreifend sind rund 86 Prozent der Schulleitungsstellen besetzt. Bei den Stellvertretungen sind es knapp 78 Prozent.

Insbesondere an Grund-, Haupt- und Realschulen besteht weiterhin jedoch ein Bedarf an Schulleitungen und Stellvertretungen. An Grundschulen sind derzeit an den insgesamt 2.723 öffentlichen Grundschulen 350 Leitungsstellen offen. Hinzu kommen noch 939 unbesetzte Stellvertreterposten. Um mehr Interessenten für die Schulleitungsstelen zu finden sind einige Maßnahmen geplant.

Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung

  • Jobsharing an der Spitze

Um mehr Bewerberinnen und Bewerber für ein Schulleitungsamt zu gewinnen, soll im Regierungsbezirk Arnsberg ab dem Schuljahr 2018/19 (an fünf Schulen) die gleichberechtigte Führung einer Grundschule durch zwei Teilzeitkräfte in gemeinsamer Verantwortung im Rahmen eines Schulversuchs ermöglicht werden. Nach spätestens fünf Jahren soll evaluiert werden, ob das Konzept erfolgreich ist. Mit diesem „Topsharing“ soll besonders für Frauen Anreize geschaffen werden, auch in Führungspositionen die Vereinbarkeit mit Familie zu schaffen.

  • Mentoring

Gemeinsam mit den Bezirksregierungen konzipiert QUA-LiS die landesweite Umsetzung eines Mentoring-Programms ab Februar 2019, um frühzeitig Frauen und Männer für den Schulleitungsnachwuchs zu identifizieren, zu fördern und zu entwickeln.

  • Ausbau der Schulverwaltungsassistenzen

Es sollen 45 neue Verwaltungsassistenten eingestellt werden, die den Schulleitern Verwaltungsarbeit abnehmen sollen.

  • Pilotprojekt mit der Wübben-Stiftung

Gemeinsam fördern Schulministerium, Wübben-Stiftung und Stadt Duisburg Fortbildungen für den Schulleitungsnachwuchs an Duisburger Grundschulen.

Bereits erfolgte Maßnahmen gegen den Mangel an Schulleiter:

  • durch die Vertretungsregelung im Schulgesetz (§ 60 Abs. 2) ist gewährleistet, dass die Schulleitungsaufgaben auch bei einer Vakanz wahrgenommen werden.
  • Erhöhung der Besoldung – Auf Initiative der NRW-Koalition wurde die Besoldung der stellvertretenden Schulleitungen an Grundschulen und Hauptschulen zum 01.01.2018 auf die Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage an-gehoben. Zum 01.01.2017 war die Besoldung der Grund- und Hauptschulleitungen auf A 14 erhöht worden.

 

Eckpunkte zur Novelle der Abschiebungshaft beschlossen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Eckpunkte zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugs beschlossen. Mit der Novelle des Gesetzes soll den erhöhten Sicherheitsanforderungen an die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren entsprochen werden.

Die zunehmende Zahl an Ausreisepflichtigen, verbesserte Rückführungsmöglichkeiten bei bisherigen Problemstaaten und veränderte Maßstäbe nach dem Fall Amri führen zu einem erhöhten Bedarf an Abschiebehaftplätzen und erfordern einen weiteren Ausbau der Abschiebehaftanstalt in Büren. So macht unter anderem das im letzten Jahr in Kraft getretene Bundesgesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht eine Angleichung auf Landesebene erforderlich. Die Bundesregierung hat die Abschiebungshaft für Ausreisepflichtige erweitert, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgehen. Durch diese Regelung sind erhöhte Anforderungen an präventive Maßnahmen erforderlich, die im bislang geltenden Abschiebungshaftvollzugsgesetz aus dem Jahr 2015 nur unzureichend geregelt sind.

Zudem haben praktische Erfahrungen mit dem bestehenden Abschiebungshaftvollzugsgesetz gezeigt, dass zur Herstellung der Sicherheit in der Einrichtung sowie zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes gesetzlicher Änderungsbedarf notwendig ist. Auf Personen, die wiederholt gegen Anweisungen des Personals, gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Hausordnung verstoßen, soll stärker eingewirkt werden können.

Unter anderem sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Übermittlung vollzugsrelevanter Informationen (z.B. Vorstrafen, Abhängigkeiten, Gefährlichkeit).an die Abschiebehaftanstalt Büren
  • Anlassbezogene Mitteilung bei Entlassung an die Polizei
  • Einschränkung für (potenziell) gefährliche Personen; u.a. soll die Möglichkeit geschaffen werden, die weitreichenden Bewegungs- und Besuchsmöglichkeiten und die Nutzung eigener Mobiltelefone sowie des Internets einzuschränken.
  • Gesetzliche Befugnis zur Anordnung von Sanktionsmaßnahmen.
  • Ausbau der Einrichtung und Erweiterung der Kapazitäten.