Dienstrechtsmodernisierungsgesetz: Rot-Grün schafft große Ungerechtigkeiten und reines Stückwerk

Zur Abstimmung des rot-grünen Gesetzentwurfs zur Dienstrechtsmodernisierung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

Heute hat der Innenausschuss den Gesetzentwurf zur Dienstrechtsmodernisierung mit den Stimmen von Rot-Grün gebilligt. Sogar SPD und Grüne haben erkannt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung unzureichend ist. Kurz vor Toresschluss präsentieren die Fraktionen von SPD und Grünen einen rund 100-seitigen Änderungsantrag als Tischvorlage. Dadurch wird eine konstruktive Befassung mit dem Antrag unmöglich gemacht und das Verhalten von SPD und Grünen ist bezeichnend.

Wir haben unsere Vorstellungen bereits vor drei Wochen in einem Entschließungsantrag mit 12 Kernforderungen veröffentlicht. Um den Schaden zu begrenzen, hat Rot-Grün in ihrem Änderungsantrag nun einzelne Punkte aus unserem Entschließungsantrag übernommen, wie die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung und die weitere Öffnung der Verwaltung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Obwohl es die Schlüsselfrage für eine zukunftsfähige öffentliche Verwaltung ist, findet sich kein Wort zur Fachkräftegewinnung aus der freien Wirtschaft durch mehr Flexibilität beim Ein- oder Ausstieg in beziehungsweise aus dem öffentlichen Dienst. Auch kein Wort dazu, wie man beispielsweise jahrelang bekannte und demotivierende Ungerechtigkeiten in der Lehrerbezahlung und Lehrerarbeitsbelastung künftig korrigieren will.

Da die Dienstrechtsmodernisierung auch nach Auffassung der Gewerkschaften kein zielführendes Werk aus einem Guss darstellt, hätte das Verfahren sinnvollerweise vollkommen neu aufgesetzt werden müssen, statt das missratene Stückwerk weiter zu reiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und vor allem die Kunden, unsere Bürgerinnen und Bürger, haben Besseres verdient.

André Kuper hat in diesem Zusammenhang verschiedene Zuschriften und Gespräche mit Mitarbeitern oder Gruppierungen des öffentlichen Dienstes, so u.a. auch mit der Kreisgruppe der Gewerkschaft der Polizei, gehabt. Hierbei wird insbesondere die im Gesetzentwurf verankerte Regelung zur Frauenförderung kritisiert. Geplant ist eine neue Regelung, die im Ergebnis bedeutet, dass bei gleicher Beurteilungsendnote die Frau vor dem Mann befördert wird ohne Ausschärfung der Beurteilung, wie sie durch jahrelange Rechtsprechung bei der Polizei mittlerweile entstanden war.

Ein Beispiel:

„Der Beurteilungszeitraum ist bei der Polizei immer 3 Jahre. Letzter Stichtag war der 01.06.2014, nächster beabsichtigter Stichtag ist der 01.06.2017. Die Beurteilungen können die Endnoten 5 Punkte bis 1 Punkt haben (wobei 5 und 4 Punkte überdurchschnittliche Beurteilungen sind), zudem gibt es noch 7 bzw. bei Beamtinnen und Beamten mit Personalführung 8 Merkmale, die unterhalb der Endnote noch weiter differenzieren.

Im Ergebnis würde die o.g. geplante Regelung bedeuten, dass eine Frau mit der schlechtesten 3 Punkte Beurteilung (3 Merkmale mit 2 Punkten und 4 Merkmale mit 3 Punkten) vor einem Mann mit der besten 3 Punkte Beurteilung (3 Merkmale mit 4 Punkten und 4 Merkmale mit 3 Punkten) befördert würde. Ein aus unserer Sicht unhaltbarer Zustand.

Hinzukommt, dass eine Veränderung zum 01.07.2016 bedeuten würde, dass voraussichtlich die nächsten ca. 26 Monate keinerlei Männern mehr befördern können. Aktuell befördern wir (derzeit bekommen wir ca. 1 x Beförderung zu A10 und 1 x Beförderung zu A11 im Monat zugewiesen) zu A10 im 3 Punkte-Bereich. Da würden wir dann bis zum nächsten Beurteilungsstichtag nur noch Frauen befördern und im weiteren dann zu Beginn der neuen Beurteilungsrunde zuerst die Frauen in der Spitzenbeurteilung 5 bzw. 4 Punkte. Also ist vorrausichtlich frühestens eine Beförderung von Männern wieder zum Ende des Jahres 2018 denkbar.

Das wird die komplette Polizei lähmen und durcheinanderwirbeln und eine hohe Unzufriedenheit generieren. Zudem ist heute schon klar, dass diese neue beabsichtigte Regelung beklagt wird und wir daher schon aus dem Grund nicht mehr befördern können.

Wir sind immer Freunde von Frauenförderung, solange sie in einem realistischen Maße in das System eingreift und nicht alles komplett auf den Kopf stellt und dramatischen neue Härten erzeugt. Schon heute ist die Unzufriedenheit mit der Polizeipolitik der Landesregierung unübersehbar. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen nehmen sich dieser Thematik nicht an.“

Wir haben diese Thematik bereits mehrfach auf den Punkt und auch in die Ausschussdiskussionen gebracht. Bislang zeigen sich die Regierungsfraktionen beratungsresistent. Der Schaden ist absehbar und wird hoffentlich mit dazu beitragen, die rot-grüne Regierung im Mai nächsten Jahres bei den anstehenden Landtagswahlen abzuwählen.