Doppelzüngigkeit der Landesregierung nimmt kein Ende

Zu den Äußerungen des Finanzministers und der stellvertretenden Ministerpräsidentin zur Flüchtlingskostenpauschale, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Die Doppelzüngigkeit der Landesregierung in der Flüchtlingspolitik nimmt kein Ende. Auch beim Thema der finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme klafft eine riesige Lücke zwischen den Worten der Landesregierung und dem tatsächlichen Handeln.

Gegenüber dem Bund macht der Finanzminister aktuell geltend, 12.500 Euro Flüchtlingskosten seien ein „unbestrittener Finanzbedarf“. Aber wenn es darum geht, den Kommunen ihre Aufwendungen zu erstatten, sieht das plötzlich ganz anders aus. Das Land zahlt eine Flüchtlingspauschale von gerade einmal rund 7.500 Euro pro Flüchtling pro Jahr zur Abgeltung der kommunalen Aufwendungen. Diese 60-prozentige Erstattung plant das Land aber erst noch mit den Änderungen im entsprechenden Gesetz und per Nachtragshaushalt. Aktuell aber erstattet das Land eine reale Pauschale von gerade einmal 3.800 Euro an die Kommunen, weil noch immer die Flüchtlingszahlen des 1. Januar 2014 zum Maßstab genommen werden, obwohl mehr als doppelt so viele Flüchtlinge von den Kommunen zu versorgen sind. Völlig unberücksichtigt bleiben auch die immensen Kosten für ausreisepflichtige geduldete Asylbewerber sowie ein Großteil der Gesundheitskosten.

Seit Jahren weist die CDU auf die strukturellen Mängel der nordrhein-westfälischen Flüchtlingspauschale hin und fordert stattdessen eine volle Erstattung kommunaler Kosten, wie es auch andere Bundesländer machen. Diese Unehrlichkeit der Landesregierung gegenüber den Kommunen erschwert die Aufnahmebereitschaft immens und gefährdet den gesellschaftlichen Konsens. Was die Landesregierung vom Bund finanziell fordert, muss sie zunächst erstmal einmal gegenüber ihren eigenen Kommunen selbst einhalten.“

 

Hier die Kleine Anfrage von Herrn Kuper zur Flüchtlingskostenpauschale:

Anfrage vom 11.09.2015: Flüchtlingskostenpauschale in Nordrhein-Westfalen – Unbestrittene Anhebung von 7.500 auf 12.500 Euro pro Flüchtling pro Jahr notwendig?