Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Fall Amri: Weichen zur Aufklärung sind gestellt

Zur heutigen Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss durch den Landtag Nordrhein-Westfalen zum Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri und der Rolle der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Zwei Monate nach dem verheerenden Anschlag von Berlin hat der Landtag mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen heute die Weichen für die Aufklärung des Falls Amri gestellt. Nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses muss die Arbeit nun unmittelbar beginnen. Der Ausschuss muss diese Woche noch seine Arbeit aufnehmen, alle Akten binnen 14 Tagen nach Anforderung vorgelegt bekommen und dann zügig mit den Zeugenbefragungen beginnen.
Der Untersuchungsausschuss ist notwendig geworden, weil eine ehrliche und transparente Aufarbeitung von dieser Landesregierung aus deren eigenem Antrieb nicht mehr erwartet werden kann. Der Innenminister hatte in drei Innenausschuss-Sitzungen die Gelegenheit, Widersprüche und offene Fragen zu beantworten. Er ließ diese Gelegenheit ungenutzt.
 
Um das Ziel einer gründlichen Aufklärung zu erreichen, ist der Ausschuss auf ein Miteinander und nicht Gegeneinander der Oppositions- und Regierungsfraktionen angewiesen. Wir sind unsererseits bereits auf die Regierungsfraktionen zugegangen. Von 40 Änderungswünschen, die uns SPD und Grüne zu unserem Einsetzungsbeschluss übermittelt hatten, haben wir zwei Drittel übernommen. Obwohl SPD und Grüne dem Beschluss heute dennoch nicht zugestimmt haben, haben wir die Änderungen beibehalten. Wir wollen das Gesamtbild betrachten, um den Anteil der NRW-Behörden zu bewerten. Etwas Anderes lässt unsere Verfassung mit Blick auf die Zuständigkeit des Landtags auch gar nicht zu.
 
Die SPD hat heute im Landtagsplenum erklärt, dass sie einer sofortigen Konstituierung des Ausschusses in dieser Woche einschließlich erster Verfahrens- und Beweisanträge nicht im Wege stehen wird. Die Landesregierung kann ihren Willen zur Aufklärung unter Beweis stellen, in dem sie alle Akten und Dokumente, wie sie auch ihrem Regierungsbeauftragen bereits zur Verfügung gestellt wurden, innerhalb der nächsten zwei Wochen auch dem Ausschuss überstellt. Jeder Tag eher dient der Aufklärung. Was dem Regierungsgutachter gegeben wurde, muss dem Parlamentsausschuss als Ausgangspunkt seiner Ermittlungen zügig zur Verfügung gestellt werden. Der Landtag ist der Ort der Aufklärung.“