Mehr Klarheit beim Kanal-TÜV

„Abwasserrohre müssen dicht sein“. So viel ist nach Ansicht der beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Gütersloh,  André Kuper und Ursula Doppmeier, klar. Dass aber Eigenheimbesitzer in Nordrhein-Westfalen unter Generalverdacht gestellt werden und aufwändig prüfen und nachweisen sollten, ob die Abwasserleitung vom Haus ans öffentliche Netz auch wirklich dicht ist, war für die beiden Christdemokraten kein gangbarer Weg: „Zudem haben widersprüchliche Aussagen der SPD-Ministerpräsidentin im Wahlkampf und nach der Wahl die Bürgerinnen und Bürger ohne jede Not verunsichert. Wir freuen uns, dass sie einen Weg gefunden hat, Ihre Wahlkampfaussage in dieser Sache doch noch einzuhalten.“

Nach der im federführenden Ausschuss diskutierten und beschlossenen Lösung soll entscheidend sein, ob ein Privathaus in einem Wasserschutzgebiet steht. Wenn ja, muss der Eigentümer die Rohre bis 2020 überprüfen lassen bzw. bei einem Baujahr vor 1965 bis 2015. Die allermeisten Privathäuser stehen außerhalb dieser Gebiete und müssen nicht geprüft werden. Die  Eigentümer gewerblicher oder industrieller Bauten sollen bis 2020 die Kanäle untersuchen lassen, egal ob im Wasserschutzgebiet oder nicht.

Schon während des Wahlkampfes hatten Kuper und Doppmeier immer wieder deutlich gemacht, dass sie einen generellen Kanal-TÜV für Eigenheime ablehnen. „Die CDU-Fraktion wird nun in einer erneuten Anhörung die beiden Gesetzentwürfe von Regierung und CDU/FDP auf den Prüfstand stellen“, so die beiden Abgeordneten.