Erklärung von Landtagspräsident André Kuper zum Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar (Holocaust-Gedenktag)

„Der 27. Januar ist ein wichtiger Tag. Vor 73 Jahren, am 27. Januar 1945, wurden die noch lebenden Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz befreit. Neben Menschen jüdischen Glaubens waren es auch politisch Verfolgte, Homosexuelle sowie Sinti und Roma. Vor diesem Hintergrund ist der 27. Januar ein Datum der Befreiung, auch wenn für die Opfer das Erlittene nicht Vergangenheit war.

Wir erinnern an diesen Tag, weil wir wissen: Willkür und völkisch-nationale Gesinnung bringen unsagbares Leid über Menschen. Deshalb stehen wir auf dem Boden der Menschenrechte. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind in Deutschland unverhandelbar. Wer hier lebt, muss sich zu ihnen bekennen. Jeder Form von aufkeimendem Antisemitismus, von Rassismus, religiös getarnter Ausgrenzung oder nationalistischem Gehabe werden wir entschieden entgegentreten.

Die Nachkommen der Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen bitten wir, die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen, besonders auch an diesem Tag um Vergebung für das unermessliche Leid, dass der Nationalsozialismus über zahllose Menschen und Völker gebracht hat.

Unser Land bleibt der Freiheit verpflichtet.“