Erste und vorläufige Zahlen zur Verteilung der Investitionsförderung des Bundes im Kreis Gütersloh

Nachdem die CDU/CSU-geführte Bundesregierung bzw. der Bundetag mit unserem Bundestagsabgeordneten Ralph Brinkhaus eine Infrastrukturförderung für Kommunen beschlossen hat, geht es nunmehr um die Frage der Verteilung auf die Kommunen. Hier hat der Bundestag die Entscheidung den Bundesländern überlassen.

Aktuell finden Verhandlungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW über die Kriterien der Mittelverteilung statt. Als CDU-Landtagsfraktion sind wir der Meinung, dass die Mittel im Grundsatz an all diejenigen Kommunen verteilt werden sollen, welche zusätzlichen Finanzbedarf in Form von Schlüsselzuweisungen des Landes haben. Eine eingeschränktere Verteilung an lediglich Stärkungspakt- und/oder Haushaltssicherungskommunen lehnen wir ab. Hierzu erklärt der heimische Landtagsabgeordnete André Kuper:

„Der Kreis Gütersloh profitiert immens von dem 3,5 Milliarden Euro schweren Investitionspaket des Bundes für Städte, Gemeinden und Kreise. Damit können die Kommunen und der Kreis dringend notwendige Investitionen von rund 2,9 Mio. Euro in die kommunale Infrastruktur, wie zum Beispiel den Barriereabbau, den Breitbandausbau oder die Schulinfrastruktur tätigen.

Während die rot-grüne Landesregierung die Kommunen bei wichtigen Aufgaben wie der Flüchtlingsunterbringung oder der Inklusion finanziell im Stich lässt, beweist die Bundesregierung, dass die Nöte der Kommunen sehr wohl erkannt sind. Die unionsgeführte Bundesregierung wird so mal wieder zum Rettungsanker der rot-grünen Landesregierung und sorgt für eine echte Unterstützung unseres Kreises

Die Verteilung und Ausgestaltung der 3,5 Milliarden Euro Investitionsmittel für die strukturschwachen Kommunen, von denen Nordrhein-Westfalen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro profitiert, ist zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden in der Diskussion. Es ist zu begrüßen, dass die Forderung der CDU nach einem breiten Empfängerkreis wohl mehrheitlich vertreten wird, so dass auch unsere Gemeinden von den Hilfen des Bundes profitieren können.  

Besonders erfreulich ist, dass die Aufstellung der möglichen Investitionsprojekte durch den Bund noch ergänzt wurde. Den Kommunen wird so ein größerer Gestaltungsrahmen eröffnet, um bei der Umsetzung der Investitionsförderung besser auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können.

Wichtig ist jetzt, dass die rot-grüne Landesregierung bei der Umsetzung des Investitionsprogramms keine unnötigen Hürden aufbaut sowie den Reigen der förderfähigen Maßnahmen nicht durch spezielle Landesvorgaben einengt. Die Initiative des Bundes darf nicht durch ausufernde Bürokratie versanden. Zudem muss die Regierung Kraft sicherstellen, dass die Bundesmittel auch zu 100 Prozent bei den strukturschwachen Kommunen ankommt – ohne eigene kommunale Förderprogramme zu beschneiden.“

 

Borgholzhausen:                   19.931,04 €uro

Gütersloh:                        1.365.335, 70 €uro

Harsewinkel:                          87.168,96 €uro

Herzebrock-Clarholz:             53.140,63 €uro

Langenberg:                              1.805,22 €uro

Rietberg:                                  31.826,55 €uro

Schloß Holte-Stukenbrock:        46.653,99 €uro

Versmold:                              124.665,67 €uro

Werther:                                  60.801,67 €uro

Kreis Gütersloh:                 1.106.537,57 €uro

in der Summe bekommen der Kreis Gütersloh und die Gemeinden: 2.897.867 €uro