23 Jul Fehlende Planungs- und Rechtssicherheit im Krankenhausplan NRW 2015
Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert den heute in Kraft getretenen Krankenhausplan NRW 2015. „Wir fordern eine nachhaltige Sicherung von guter Qualität in der stationären Versorgung in unseren Krankenhäusern. Doch genau dazu taugt der Krankenhausplan nicht. Er schreibt nicht konkret und nachvollziehbar fest, was gute Qualität ist. Frau Steffens sorgt nicht für die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit. Mit dem Bezug auf ganze Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen einzelner medizinischer Fachgesellschaften beinhaltet er stattdessen einen unzuverlässigen Interpretationsspielraum“, erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuß und der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, André Kuper.
Sie weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Landes liege, den Versorgungsauftrag festzulegen. „Das muss vor den Budgetverhandlungen der Krankenhäuser klar definiert sein. Frau Steffens weigert sich mit dem Plan jedoch, diese Verantwortung wahrzunehmen.
Leidtragende werden nicht zuletzt die kleineren Krankenhäuser im ländlichen Bereich und damit in OWL sowie im Kreis Gütersloh sein. Die Frage ihrer Existenzberechtigung will die NRW-Gesundheitsministerin letztlich den Budgetverhandlungen überlassen. Das ist vollkommen inakzeptabel“, sagt Preuß.
Diese und weitere Bedenken seien bereits von zahlreichen Experten in der Anhörung zum Krankenhausplan geäußert worden.
André Kuper: „Die Landesregierung hat die Kritik einfach beiseite gewischt. Es ist Frau Steffens nicht gelungen, über die wichtigen Planungssachverhalte ein Einvernehmen mit den Beteiligten zu erzielen. Wieder einmal tritt das rot-grüne Kommando an die Stelle des Dialogs.“