11 Feb Finanzielle Probleme der Kommunen werden weiter ignoriert
Zum Entwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG NRW) erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:
„Die Kommunen müssen mal wieder die massiven Fehler des Innenministeriums ausbaden – das darf so nicht weitergehen. Das Engagement von Freiwilligen und Kommunen ist bei allen Schwierigkeiten vor Ort weiterhin lobenswert. Doch mit jeder Woche steigt auch die Unzufriedenheit. Denn das, was das Land den Kommunen an Finanzmitteln zusagt, hat mit der Realität vor Ort oft nichts zu tun. Das wird sich – so muss man Innenminister Jäger verstehen – auch in diesem Jahr nicht ändern.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung zum Flüchtlingsaufnahmegesetz baut weiterhin auf die veralteten Gesamtzahlen von Flüchtlingen für die Berechnung der Landesmittel. Die tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge vor Ort bleibt unberücksichtigt – und das, obwohl bereits die Bestandszahlen von Flüchtlingen in den Kommunen zum 31. Dezember 2015 vorliegen und genutzt werden könnten. Laut Verteilerstatistik der Bezirksregierung Arnsberg sind bereits 217.000 und nicht wie im Gesetz angenommen 181.000 Flüchtlinge von den Kommunen zu versorgen. Mehr als 35.000 Flüchtlinge bleiben zunächst unberücksichtigt. Somit ist auch die Flüchtlingspauschale um mehr als 350 Millionen Euro im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zu niedrig angesetzt.
Der Innenminister erklärt dazu nur lapidar, „das wird so sein“, anstatt die notwendigen Änderungen noch in diesem Jahr vorzunehmen. Ein Festhalten an dem System der Pauschalerstattung in diesem Jahr ist mehr als fahrlässig und verschärft die finanzielle Situation vor Ort. Es bedroht die Einsatzbereitschaft der Städte und Gemeinden.
Der Innenminister scheint mittlerweile völlig die Übersicht bei der Zuweisung von Flüchtlingen und bei der entsprechenden Verteilung der Flüchtlingspauschale verloren zu haben. Deswegen muss die Verteilung der Landesmittel umgehend nach der tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge berechnet werden. Die Kommunen brauchen das Geld für die tatsächlich vor Ort zu versorgenden Flüchtlinge und nicht für eine vom Innenministerium ausgedachte Anzahl an Asylbewerbern.“