Flüchtlingspauschale für die Kommunen bleibt weiter hinter den realen Herausforderungen zurück

Zur Vereinbarung zwischen Land und Kommunen über die Ausgestaltung der Flüchtlingskosten erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Trotz aller Verbesserungen, die die Kommunen in den Verhandlungen mit dem Land über die Ausgestaltung der Flüchtlingskosten erreicht haben, bleibt es dabei, dass die Flüchtlingspauschale auch weiterhin nicht den realen finanziellen Herausforderungen der Städte und Gemeinden durch die stark steigenden Flüchtlingszahlen gerecht wird. Denn weiterhin erhalten die Kommunen nicht die Mittel, die sie für die immense Aufgabe der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen benötigen. Daher sollte das Pauschalsystem endlich durch eine volle Erstattung kommunaler Flüchtlingskosten ersetzt werden, so wie es andere Bundesländer wie Bayern und das Saarland vormachen.

In jedem Fall muss sich die Erstattung der Flüchtlingskosten aber nach realen statistischen Zahlen richten. Es ist nicht hinnehmbar, dass für die Erstattung der Kosten im Jahr 2016 zunächst nur eine Prognose auf Basis der statistischen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom August 2015 zugrunde gelegt werden soll. Diese Zahlen sind von der Realität längst überholt, berücksichtigen nur in etwa die Hälfte der tatsächlich vor Ort befindlichen Flüchtlinge. Inakzeptabel bleibt es auch, dass bei der Verteilung auf die Kommunen nur der gesetzliche Zuweisungsschlüssel, nicht aber die tatsächliche Flüchtlingszahl bei der Pauschale berücksichtigt wird. Diese Ungerechtigkeit bei der Flüchtlingsverteilung darf sich nicht bei der pauschalen Kostenerstattung in der Finanzierung fortsetzen.

Letztlich konnte nur dank der erheblich aufgestockten Bundesbeteiligung von 626 Millionen Euro im kommenden Jahr eine strukturelle Verbesserung der Flüchtlingspauschale vorgenommen werden. Die Anhebung der Flüchtlingspauschale um ein Drittel auf 10.000 Euro sowie die Erweiterung des anrechenbaren Personenkreises der sogenannter Geduldeten werden allein mit Mitteln des Bundes bezahlt. Die bisherige Flüchtlingskostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW wird von derzeit 7.578 Euro pro Flüchtling pro Jahr unter Nutzung der Bundesmittel um 2.422 Euro auf insgesamt 10.000 Euro erhöht. Insgesamt beträgt die Bundesfinanzierung für die Flüchtlingspauschale damit ein Drittel! Allein das zeigt, dass der Bund hier seiner Verantwortung sehr wohl gerecht wird.“