Flüchtlingskosten: Landesregierung behandelt die Kommunen ungerecht

Zur Kostenerstattung an die Kommunen in Sachen Flüchtingsunterbringung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Die Landeserstattungen für Flüchtlinge werden nicht den realen finanziellen Herausforderungen der Städte und Gemeinden gerecht. Die Kommunen und Kreise  bleiben deshalb auf einen großen Teil der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden sitzen. SPD und Grüne wollen die Aufstockung der Flüchtlingskostenpauschale dagegen als Erfolg verkaufen. Fakt ist: Nur weil die rot-grüne Landesregierung eine völlig veraltete Prognose zur Maßgabe der Flüchtlingskostenpauschale genommen hat, ist jetzt eine Anpassung notwendig. Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im vergangenen Jahr auf die überholten Flüchtlingszahlen und damit die völlig unzureichende Erstattung kommunaler Flüchtlingskosten hingewiesen. Erst jetzt erfolgt die dringend notwendige Anpassung der Flüchtlingspauschale auf die Bestandszahl der Asylsuchenden zum 1.1.2016.

Zudem erfolgt die Verteilung der Mittel auf die Städte und Gemeinden weiterhin nur pauschal nach einem gesetzlichen Schlüssel aus Einwohnerzahl und Fläche und nicht anhand der tatsächlichen Anzahl an Flüchtlingen vor Ort in den Kommunen. Auch die Anrechnung der Landeseinrichtungen erfolgt zu Lasten der Kommunen. Anstatt die finanziellen Anreize für Landesaufnahmeeinrichtungen separat aus dem Landeshaushalt zu finanzieren, werden die Mittel aus der Flüchtlingskostenpauschale genommen. Daraus folgt, dass rund die Hälfte der gesamten Mittel ungerecht verteilt sind, was selbst SPD und Grüne eingestehen. Änderungen nehmen sie aber nicht vor.

Somit bleibt das System der Flüchtlingskostenerstattung aufgrund des mangelnden Handlungswillens von SPD und Grünen ein einziges Desaster. Die CDU-Fraktion fordert seit langem, dass die kommunalen Flüchtlingskosten vollständig vom Land finanziert werden. Aber SPD und Grüne lehnen eine transparente und klare Regelung ab.

Derweil hat die CDU-geführte Bundesregierung nach der Beteiligung an den Flüchtlingskosten nun auch angekündigt, die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber für drei Jahre von 2016 bis 2018 vollständig zugunsten unserer Kommunen zu übernehmen. Das führt in den Jahren 2016 bis 2018 zu einer Entlastung im Kreis Gütersloh in Höhe von 5,42 Millionen Euro. Daran sollte sich die Landesregierung ein Beispiel nehmen.“