24 Apr Gesetzentwurf zur Inklusion (9. Schulrechtsänderungsgesetz) im Landtag
Die rot-grüne Landesregierung hat heute ihren Gesetzentwurf in erster Lesung in den Landtag eingebracht und zur weiteren Beratung sowie öffentlichen Anhörung in die Fachausschüsse verwiesen.
André Kuper mit der CDU wie auch FDP und die PIRATEN kritisieren den Entwurf massiv. Die Hauptkritikpunkte sind in den Bereichen
– Zukunft der Förderschulen
– Elternwillen
– Kommunen – Finanzbelastungen
Die Landesregierung wird mit diesem Gesetz (und begleitenden Erlass) die gute Förderschullandschaft zerstören, ohne dass ausreichend Plätze und gute Fördermöglichkeiten in den allgemeinen Regelschulen geschaffen sind. Damit wird die Wahlmöglichkeit der Eltern eingeschränkt. Gleichzeitig werden den Kommunen mit diesem Gesetz wieder einmal enorme neue Aufgaben und Kosten übertragen, ohne dass hierfür ein Kostenausgleich stattfindet. So kann Inklusion nicht gelingen!
Gegenüber dem Referentenentwurf aus 2012 gibt es in diesem Gesetzentwurf folgende Änderungen:
- Inkraftreten nun erst zum Schulljahr 2014/ 2015 statt 2013/14
- Schülerinnen und Schüler, die schon eine Förderschule besuchen, dürfen ab dem Schuljahr 2014/2015 beim Übergang in eine weiterführende Schule (Sekundarstufe I oder Gymnasiale Oberstufe), also nach der Grundschule bzw. nach Klasse 10, ebenfalls in den Gemeinsamen Unterricht wechseln.
- Der Übergang auf ein Berufskolleg nach Klasse 10 als Regelangebot für (berufsschulpflichtige minderjährige) Jugendliche wird entgegen der Ankündigung im Referentenentwurf um 3 Jahre verschoben.
Somit bleiben minderjährige, noch berufsschulpflichtige Jugendliche, die nach Klasse 10 (bzw. 9, falls sie ein Gymnasium besuchen) noch berufsschulpflichtig sind, 3 weitere Jahre unversorgt, falls sie nach 10 Jahren in der Inklusion nicht auf ein Sonderberufskolleg wechseln wollen.
- Achtung: Durch das späte Einbringen des Gesetzes erwerben die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ihre Ansprüche erst zum Schuljahr 2014, bzw. verliert der Einschulungsjahrgang 2013 sie ganz.
Für das Auslaufen der Sonderpädagogischen Fördergruppen und die Beendigung der Kompetenzzentren bleibt allerdings das im Referentenentwurf vorgesehen Datum bestehen. (Damit gewinnt die Ministerin die Ressourcen eines Jahres aus den Stellenzuschlägen, die die sonderpädagogischen Fördergruppen erhalten).
- Die Wirkungen der Gesetzesänderungen sollen bis 2018 in einer Begleitforschung evaluiert werden. An der Festlegung der zu betrachtenden Faktoren sollen auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden.