24 Apr Gesundheitsministerin Steffens stellt Parteiinteressen über die Bedürfnisse von Patienten
André Kuper MdL zur Versorgung von Schlaganfallpatienten:
In der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses haben die regierungstragenden Fraktionen den CDU-Antrag „Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten sofort und optimal behandeln“ (Drs. 16/5250) abgelehnt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:
„Ministerin Steffens betreibt Augenwischerei, wenn sie behauptet, dass eine bestmögliche Versorgungssituation von Schlaganfallpatienten hierzulande gewährleistet sei. Das ist definitiv nicht der Fall. Während in anderen Bundesländern intensivmedizinische Behandlungsmethoden zunehmend angewendet werden, sind die Zahlen in Nordrhein-Westfalen rückläufig.
Die derzeitige Versorgungssituation mit einer Therapie nach der sogenannten Phase B ist nicht ausreichend. Die betroffenen Patienten versuchen daher zunehmend eine Behandlung in anderen Bundesländern zu bekommen. Nordrhein-Westfalen liegt bei den Frühreha-Komplexleistungen weit hinter dem Bundesdurchschnitt.
Mit der Ablehnung unseres Antrags ist wieder einmal deutlich geworden, dass sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht auf die bestmögliche Behandlung verlassen können. Die Gesundheitsministerin lehnt sogar eine gemeinsame Erarbeitung von Behandlungskonzepten ab und entzieht sich damit ihrer Verantwortung für die Menschen, deren Lebensumstände sich durch eine Hirnverletzung grundlegend geändert haben. Über Monate wurde uns versprochen, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Bis heute ist nichts passiert.
Offenkundig steht das Wohlbefinden der Patienten nicht über den politischen Interessen von Gesundheitsministerin Steffens. Das ist blamabel.“
Hintergrund:
Hauptziel bei der Frührehabilitation in der sogenannten Phase B ist es, den Patienten ins „bewusste“ Leben zurückzuholen. Meist liegen noch Bewusstlosigkeit oder schwere Bewusstseinsstörungen vor und die Kooperationsfähigkeit des Patienten ist stark eingeschränkt. Durch die Frührehabilitationsmaßnahmen sollen der Bewusstseinszustand gebessert und der Patient zur Mitarbeit angeregt werden. In dieser Phase müssen noch intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden.
Bildquelle: W. Broemme/pixelio.de