Gewalt gegen Rettungskräfte aufs Schärfste verurteilen

Heute hat die CDU-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung für das „Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes – BHKG“ beschlossen. Der Antrag enthält insgesamt 44 Änderungsvorschläge. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Die Angehörigen von Feuerwehr und anerkannten Hilfsorganisationen sind Teil der staatlichen Gefahrenabwehr. Die CDU-Fraktion schlägt daher vor, dass der Landtag mit dem neuen Gesetz ein deutliches Zeichen gegen die zunehmende Gewalt gegen Rettungskräfte setzt. Wir stehen an der Seite unserer Aktiven in der staatlichen Gefahrenabwehr. Angriffe auf in der Not Hilfeleistende müssen auf das Schärfste verurteilt werden. Die CDU sieht eine klare Abstufung von Verantwortlichkeiten im Katastrophenschutz. Künftig soll sich insbesondere der kreisangehörige Raum mit den Kreisen stärker im Brandschutz, in der Hilfeleistung und im Katastrophenschutz vernetzen. Darüber hinaus soll das Land bis zum 31. Dezember 2019 ein landesweites Konzept für den Katastrophenschutz erstellen. Hierzu gehört für uns, dass das Land auch für den Fall eines Kommunikationsausfalls vorsorgt und ein gemeinsames Funknetz errichtet und unterhält. Notfunker gibt es im ganzen Land – im Gesetzentwurf der Landesregierung findet sich nichts dazu. Die Feuerwehr in unserem Land wird zu 85 Prozent von ehrenamtlichen Kräften bestritten. Auf die Dauer ist es Ehrenamtlichen nicht zumutbar, nachts ihre Familien beispielsweise für eine Ölspurbeseitigung verlassen zu müssen. Wenn wir unser bewährtes System aus Haupt- und Ehrenamt erhalten wollen, gehört dazu auch der Schutz des Ehrenamtes. Deshalb wollen wir erreichen, dass künftig die zuständigen Straßenbaulastträger selbst dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Straßen verkehrssicher sind.“

Hier der Änderungsantrag der CDU für den Gesetzentwurf zum Katastrophenschutz

[Bild: W. Broemme / pixelio.de]