27 Aug Heimatförderung der Landesregierung startet – Auch Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh können davon profitieren
Die Landesregierung hat das Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis auf den Weg gebracht. Die CDU-Landtagsabgeordneten André Kuper aus Rietberg und Raphael Tigges aus Gütersloh begrüßen die Initiative und empfehlen den Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh, sich am Heimatförderungsprogramm zu beteiligen.
Insgesamt stellt das Land NRW bis zum Jahr 2022 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. „Das ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die Menschen, die sich für unsere Heimat engagieren und dafür ihre Zeit investieren“, betont André Kuper. Gefördert werden einzelne Projekte und Maßnahmen, die lokale Identität stiften, stärken und erhalten. „Wir wollen Menschen miteinander darüber ins Gespräch bringen, was ihre lokale Identität ausmacht, und dafür sensibilisieren, was sie in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld als Gemeinschaft verbindet“, ergänzt Raphael Tigges.
Förderfähig sind aber auch Investitionen in Gebäude, Plätze und den öffentlichen Raum, Maßnahmen zur Darstellung und Vermittlung von Heimatgeschichte sowie zur Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung.
Deshalb seien die Landesmittel besonders für die Städte im Gütersloher Südkreis interessant, erklärt Kuper. „In Rheda-Wiedenbrück und Rietberg zum Beispiel prägen insbesondere die wirklich schönen und gut erhaltenen Fachwerkhäuser das Stadtbild“, so der CDU-Politiker. „Die historischen Gebäude sind Besonderheiten, mit denen sich die Menschen identifizieren.“
Hintergrund:
Die Heimatförderung besteht aus fünf Elementen: Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis. Die Formulare für eine Antragsstellung und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Heimat-Ministeriums abrufbar: www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm
Heimat-Scheck
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt.
Heimat-Preis
Für innovative Heimatprojekte können Kommunen einen vom Land finanzierten Preis ausloben, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich vorbildliche Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene.
Heimat-Werkstatt
Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden. Jede Region – ob Stadtviertel oder Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich Menschen identifizieren. Vertreter von Initiativen und Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Zum Beispiel kann in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk verwirklicht werden. Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert.
Heimat-Fonds
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat-Fonds“ erfolgt vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden.
Heimat-Zeugnis
Im Fokus steht die Schaffung und Bewahrung von Bauwerken, Gebäuden oder Orten in der freien Natur, die in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägen. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 Prozent (Private) bzw. 80 Prozent (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen.